Staatsvertrag abgelehnt
2001 beschlossen die Verkehrsminister beider Länder die Unterzeichnung eines Staatsvertrags. Nach diesem hätten maximal 100000 Überflüge (etwa 70 bis 80 Prozent der damaligen Flugbewegungen) über süddeutschem Gebiet abgewickelt werden dürfen. Die Ratifikation des Staatsvertrags wurde vom Schweizer Ständerat auf unbestimmt verschoben.
Einseitige Verordnung
Nach dem Scheitern des Staatsvertrags erliess Deutschland 2003 eine Rechtsverordnung (DVO), die den Anflug von Zürich einseitig regelt. Zu Lasten der Schweiz sind Flüge über das süddeutsche Hoheitsgebiet von 21 bis 7 Uhr werktags sowie von 20 bis 9 Uhr am Wochenende und an Feiertagen nicht erlaubt. Nicht definiert ist die Obergrenze der Bewegungen.
Resultate bis Ende Jahr
2008 kam es anlässlich eines Staatsbesuchs von Kanzlerin Angela Merkel in der Schweiz zu einem Neuanfang. Im Auftrag beider Länder wurde eine Lärmanalyse erstellt. Das Resultat: Von einem Lärmexport nach Süddeutschland kann keine Rede sein. Seither trifft sich eine deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe regelmässig zu einer Lösung des Konflikts. Bis Ende 2011 sollen die Gespräche um eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen sein.
Handelszeitung, 21.07.2011, Seite 10