Enttäuschung über neues Taxiregime am Flughafen Zürich (IHK)

Publiziert von VFSNinfo am
Unangemessen und für die grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen kontraproduktiv, so bewertet die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg das neue Regime für ausländische Taxis am Flughafen Zürich, wie es vom schweizerischen Bundesamt für Verkehr jetzt veröffentlicht wurde.

Danach sollen deutsche und österreichische Taxis, gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen, nunmehr während 90 Tagen im Kalenderjahr Fahrgäste an den Flughafen Zürich bringen und von dort – auf Bestellung – abholen dürfen. Nach Ablauf von 90 Tagen bleibe allein das Bringen erlaubt, nicht jedoch das Abholen. Die Beschränkung soll ab Mitte 2012 gelten.

„Die Anwendung der 90-Tage-Regelung auf die grenzüberschreitende Fahrgastbeförderung beschädigt das Klima der an sich exzellenten grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen", zeigt sich IHK-Geschäftsbereichsleiter Axel Philipp enttäuscht. Es mache einen großen Unterschied, ob ein Unternehmen, das in der Schweiz eine Anlage installiere oder auf einer Baustelle tätig werden wolle, dies voranmelden und den Einsatz auf 90 Tage beschränken müsse, oder aber, ob ein Taxiunternehmen einen Fahrgast an den Flughafen bringen oder von dort abholen solle.

Dies als Dienstleistungserbringung in der Schweiz zu klassifizieren, einer Voranmeldung zu unterwerfen und auf 90 Tage im Jahr zu beschränken, gehe an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei. „Unsere Taxiunternehmen haben Rahmenverträge mit namhaften Unternehmen, nach denen sie deren Führungspersonal ganzjährig von und zum Flughafen Zürich befördern", stellt IHK-Verkehrsreferent Mischa Groh fest. Hans Keller, Geschäftsführer der Firma City Taxi GmbH in Rottweil und Mitglied im IHK-Verkehrsausschuss sagt: „Diese Rahmenverträge können unsere Taxiunternehmen mit der jetzt angekündigten Regelung schlechterdings nicht mehr erfüllen." Aber auch die administrative Behandlung einer spontanen Beauftragung des Taxiunternehmens sei vollkommen unklar, so Keller.

Nachdem die spontane Aufnahme von Fahrgästen innerhalb der Schweiz ohnehin untersagt sei und das Holen und Bringen von Fahrgästen auf Bestellung über viele Jahrzehnte problemlos praktiziert habe werden können, stelle die jetzt getroffene Regelung einen Rückschritt in der Liberalisierung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs dar. Dies füge den Betroffenen schweren Schaden zu, während sich der volkswirtschaftliche Vorteil der Schweiz in engen Grenzen halte, so Philipp.

„Nimmt man hinzu, dass die beförderten Fahrgäste aus dem süddeutschen Raum, die auch ab Stuttgart, Friedrichshafen, Memmingen oder München fliegen könnten, Umsatz an den Zürcher Flughafen und die dort operierenden Gesellschaften bringen, ist das Verhalten der schweizerischen Behörden in der Taxifrage schlicht unverständlich", meint Axel Philipp und kündigt an: „Wir werden weiter für eine Lösung kämpfen, die uns dem erklärten Ziel, in der Nachbarschaft zur Schweiz binnenmarktähnliche Verhältnisse zu schaffen, näher bringt, anstatt uns davon zu entfernen".

Pressemitteilung von: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, 14.07.20100



Kommentar VFSN:
1. Normalerweise hören wir aus Schwarzwald-Baar nur die Forderung nach einer Verschärfung der DVO. Ist eine DVO das, was man in Schwarzwald-Baar unter "exzellenten grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen" versteht?
2. Da der Flughafen Zürich-Kloten gemäss Politikern aus Schwarzwald-Baar Süddeutschland nur Lärm (immerhin 2%) bringt aber sonst keinerlei Vorteile oder Nutzen, fragen wir uns: Was wollen deutschen Taxis am Flughafen Zürich???