Der Zürcher Regierungsrat hält weiterhin nichts vom Gegenvorschlag zur Behördeninitiative «Kein Neu- und Ausbau von Pisten» am Flughafen Zürich. Er beantragt dem Kantonsrat, die vom Bundesgericht im Oktober für gültig befundenen Teile zur Ablehnung zu empfehlen.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zur Behördeninitiative «Kein Neu- und Ausbau von Pisten» der Bevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen, wie er in einer Mitteilung schreibt. Ursprünglich hatte das Kantonsparlament weite Teile des Gegenvorschlags für ungültig erklärt. Nach der teilweisen Aufhebung dieser Ungültigerklärung durch das Bundesgericht wird sich der Kantonsrat nochmals zu den gültigen Teilen äussern.
Der Kantonsrat stimmte im Februar 2009 der Behördeninitiative zu. Damit soll der Kanton verpflichtet werden, sich gegen einen Pistenausbau einzusetzen. Gegen die Initiative reichte der Verein «Flugschneise Süd - NEIN» (VFSN) ein Referendum mit Gegenvorschlag - ein sogenanntes konstruktives Referendum - ein. Dieses enthält weitergehende Forderungen, so etwa, dass neue Flugrouten gegenüber dem Zustand im Jahr 2000 über dicht besiedeltem Gebiet unterbleiben und Schnellabrollwege Pistenausbauten gleichgestellt werden sollen.
Kantonsrat muss nochmals Stellung nehmen
Der Kantonsrat hatte Ende November 2009 weite Teile des Gegenvorschlages des VFSN für ungültig erklärt. Darauf reichte die Fluglärmorganisation Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hob den Parlamentsbeschluss teilweise auf. Der Kantonsrat muss deshalb erneut zum Gegenvorschlag Stellung nehmen.
Die Regierung setze sich bereits im Sinne der Forderungen des VFSN ein, heisst es in der Mitteilung, so etwa bei der Vermeidung neuer Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet oder bei der Einhaltung der siebenstündigen Nachtflugsperre. Anderseits seien die Bestimmungen des Gegenvorschlags «grösstenteils überflüssig». (sda/ple)