Am 4. Schweizerischen Luftfahrtkongress wurden landesweite Regelungen gefordert. Der Bund will mehr Kompetenzen. Ende Juli hatte der Flughafen Zürich seine Nachtflugsperre um eine Stunde verlängert und schliesst nun bereits um 23 Uhr. Bisher konnten Maschinen bis Mitternacht starten und landen. Verspätungen dürfen bis eine halbe Stunde nach Schliessung abgebaut werden, also neu nur noch bis 23.30 Uhr.
Die neue Regelung sei auf Gesuch des Flughafens selber und des Kantons Zürich erlassen worden, sagte der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), Peter Müller, am Dienstag auf dem 4. Schweizerischen Luftfahrtkongress in Dübendorf: «Für uns ist klar: Zürich hat sich selber für diesen Weg entschieden.»
Gegen Ausweichverkehr
Es könne nun nicht sein, dass der Ausweichverkehr jetzt in Genf und Basel lande, sagte Müller. Das diene der ganzen Schweizer Luftfahrt nicht, weil sonst die auch in Genf und Basel Forderungen aufkämen, die Betriebszeiten dort ebenfalls einzuschränken. Beide Flughäfen sind bis um Mitternacht offen.
Die jetzige Situation sei nicht haltbar, sagte der Chef des Genfer Flughafens, Robert Deillon. Swiss-Chef Harry Hohmeister forderte eine politsche Lösung auf Bundesebene: «Es führt zu gefühlten Ungerechtigkeiten, wenn ein Kanton etwas anderes macht als der andere.»
So lange der Flughafen unter kantonaler Hoheit stehe, gebe es keine optimalen Rahmenbedingungen, um konkurrenzfähig zu sein, sagte Verkehrsminister Moritz Leuenberger. Wenn die für den Flughafen zuständigen Behörden von der Unterstützung der lokalen Bevölkerung abhängig seien, könne man es ihnen nicht verargen, dass sie ihre Entscheide auf diese Unterstützung ausrichteten. Die betroffene Bevölkerung stelle stets den eigenen Schutz vor Immissionen in den Vordergrund.
«Deshalb wollen wir die Kompetenzen des Bundes bei den Entscheiden zum Betrieb des Flughafens Zürich verstärken. Es braucht einen weitgehenden Einfluss des Bundes, der bis hin zu einer Mehrheitsbeteiligung gehen kann», sagte der in wenigen Tagen aus dem Amt scheidende Leuenberger in seiner letzten Rede als Bundesrat.
Absurde Situation
Es sei absurd, dass der Bund für die Verlegung von Rohrleitungen Enteignungen durchführen könne, aber beim Betriebsreglement eines Landesflughafens mit seiner enormen Bedeutung für die nationale Volkswirtschaft auf Anträge der Flughafengesellschaft angewiesen sei, sagte Leuenberger.
Die Zuständigkeit könne sich der Bund aber nicht in einem einzigen Schritt verschaffen. «Dies würde die Empörung aller zuständigen Fluhafenkantone auslösen», sagte Leuenberger.
Deshalb werde man schrittweise vorgehen müssen: «Ein erster Schritt kann darin bestehen, beim Betriebsreglement selbständig verfügen zu können. Wir haben diesen Schritt vorbereitet.» Es wäre konsequent, dass der Bund für Landesflughäfen ähnliche Kompetenzen erhielte, wie er sie für Nationalstrassen, Starkstromleitungen und Gaspipelines habe.