„Auch die unter unglaublichem Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet lebenden Bürger erwarten diese Einstellung von der Bundesregierung.“ Wie könne es sein, dass die Bundesrepublik auf der einen Seite Rechtsmittel finde, um Nachtflüge zu unterbinden, auf der anderen Seite jedoch „die Grundrechte der Bürger des Rhein-Main-Gebietes“ missachte. „Da wirkt die Aussage des zurückgetretenen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, dass ein Nachtflugverbot juristisch nicht durchsetzbar sei, wie blanker Hohn“, betont Schwarz. Zumal der Fluglärm in der Rhein-Main-Region den Lärm im Südschwarzwald um ein Vielfaches übersteige.
Erneut Nachtflugverbot für Frankfurt gefordert
Der Mainzer SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann wies gestern darauf hin, dass neben der CDU-Abgeordneten Ute Granold auch er und die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner am Dienstag bei der Übergabe der über 40 000 Unterschriften der Initiativen gegen Fluglärm an das Bundeskanzleramt dabei waren. Auch die Grünen-Stadtratsfraktion unterstützt das Anliegen. Bei der Anhörung zum Thema Fluglärm im hessischen Landtag hätten wieder zahlreiche Experten den Nachweis erbracht, „dass Fluglärm das Erkrankungsrisiko steigert“, betonte Fraktionssprecherin Katrin Eder.
„Die Einhaltung der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist das Mindeste, was die Menschen im Rhein-Main-Raum von der Betreiberin des Flughafens Frankfurt/Main erwarten können. Die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen im Luftverkehrsgesetz muss deshalb unbedingt verhindert werden.“