Zürcher Taxiverbot (Hochrhein-Zeitung)

Publiziert von VFSNinfo am
Im Streit um das am Zürcher Flughafen neuerdings praktizierte Verbot für deutsche Taxiunternehmen, Fahrgäste auf Bestellung aufzunehmen, mahnt das Netzwerk „Wirtschaft am Hochrhein“ einen partnerschaftlichen, wettbewerbsfreundlichen Umgang an. Unterstützt wird der Aufruf von den Bodensee-Industrie- und Handelskammern (B-IHK).   Damit melden sich 20 Wirtschaftsorganisationen aus Oberschwaben, Bayern, Vorarlberg, aus der Ostschweiz, Zürich, Schaffhausen, Aargau, Basel und Südbaden mit einer Stimme zu Wort.

„Das Interesse der Zürcher Taxiunternehmen an einer Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition ist ebenso verständlich wie nachvollziehbar", betonen die Sprecher des Netzwerks „Wirtschaft am Hochrhein", Peter Lüscher und Claudius Marx. Zutreffend sei auch, dass eine noch geltende Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts das jetzt erstmalig praktizierte Verbot stütze.

Dass ein solches Verbot, das über ein halbes Jahrhundert nicht um-gesetzt wurde, durch den Entzug der notwendigen Parkbewilligung gleichsam über Nacht vollzogen werde, sei aber nicht nur ein fragwürdiges Verfahren, sondern insbesondere dem Klima der grenzüber-schreitenden Wirtschaftsbeziehungen abträglich, ist man sich bei den Wirtschaftsvertretern dies- und jenseits des Rheins sicher. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf den noch immer ungelösten Streit um das Anflugregime auf den Flughafen Zürich. Der hier angerichtete Schaden stehe in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen für die Begünstigten.

B-IHK und Netzwerk „Wirtschaft am Hochrhein" fordern, den bereits angekündigten Entzug der Parkbewilligungen auszusetzen, sodass ein Gleichlauf mit der angekündigten Praxis der Stadt Kloten, das Verbot ordnungsrechtlich nicht vor 2011 durchsetzen zu wollen, bestünde.

Die zuständigen Verkehrsministerien Deutschlands und der Schweiz hätten dann ausreichend Zeit, das Verbot aus der Nachkriegszeit auf seine Vereinbarkeit mit der inzwischen erfolgten Entwicklung, insbesondere den bilateralen Verträgen, abzugleichen und auf seinen Bestand zu prüfen. Auch die Möglichkeit einer Kündigung und Neuverhandlung könnte in diesem Rahmen erwogen werden.

Wichtig, so die Spitzen der Wirtschaftsorganisationen unisono, sei es zu zeigen, dass die Region einen grenzüberschreitenden, wirtschaftsfreundlichen und wettbewerbsoffenen Dialog pflege und sich nicht durch eine Abfolge wettbewerbshindernder Maßnahmen in den jeweiligen Nationalstaaten in eine Negativspirale zwingen lasse. „Wir brauchen nicht weniger Mobilität über die Grenze hinweg, sondern mehr – und dies am Boden und in der Luft!", sind sich Lüscher und Marx einig.

Hochrhein-Zeitung, 10.07.2010

 



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