Im Quartier Reckholderen liegt ein Gebiet von rund 32\'100 Quadratmetern in einer Wohnbauzone, das einer Personalvorsorgeeinrichtung gehört, wie die Gemeinde Oberglatt am Donnerstag mitteilte. Gemäss kantonaler Baudirektion kann dieses Gebiet wegen des Fluglärms nicht mehr ganz überbaut werden.
Der Gemeinderat beschloss im Jahr 2008 gegen den Vorentscheid der Baukommission bei der kantonalen Baurekurskommission (BRK) zu rekurrieren. Die BRK wies den Rekurs aber ab. Darauf zog die Gemeinde die Beschwerde ans Verwaltungsgericht weiter, das die Beschwerde ebenfalls abwies.
Für die Gemeinde liege ein grosses öffentliches Interesse vor, dass die letzte Gerichtsinstanz über diese Sache entscheidet. Für die Gemeinde stehe zu viel auf dem Spiel. Eine Umzonung oder gar eine Auszonung bringe sowohl für die Grundeigentümer als auch für die Gemeinde sehr grosse Nachteile.
Oberglatt hatte bereits im vergangenen Oktober einen Entscheid des Verwaltungsgerichts weitergezogen. Damals ging es um ein benachbartes Gebiet. Ein Entscheid des Bundesgerichtes liege noch nicht vor, hiess es bei der Gemeinde auf Anfrage.
Kommentar VFSN: Nichts gelernt in den letzten 50 Jahren! Mitten in den grössten Fluglärm ziehen aber schon im Rohbau die blaue Fahne hissen und nach Fluglärmverteilung (=Fluglärmabschiebung nach Süden) schreien!