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Bisher waren nur lärmgeplagte Eigentümer von Einfamilienhäusern entschädigt worden. Die Schätzungskommission habe die Entschädigung auf 17,5 Prozent des Verkehrswertes der Liegenschaft festgelegt, teilte Peter Ettler, der Anwalt des Glattbrugger Eigentümers, heute mit. Dies entspreche einem Betrag von 388\'216 Franken. Hinzu kämen Zinsen in der Höhe von rund 95\'000 Franken.
Den Durchbruch gebracht habe nach über 10-jähriger Prozessdauer ein Bundesgerichtsentscheid, heisst es in der Mitteilung. Das höchste Gericht in Lausanne hatte im Mai 2008 die Beschwerde von drei Liegenschaftsbesitzern in Opfikon und Glattbrugg gutgeheissen.
Bisher keine Mehrfamilienhäuser
Das Gericht kam zum Schluss, dass auch Besitzer von vermieteten Mehrfamilienhäusern grundsätzlich Anspruch auf eine Lärmentschädigung haben. Die Schätzungskommission hatte zuvor den Eigentümern der Mietobjekte eine Entschädigung verwehrt, da sie keine Ertragseinbusse nachgewiesen hätten.
Bewertung nach neuem Modell
Im zweiten Durchlauf komme die Schätzungskommission zu ähnlichen Entschädigungen wie für Einfamilienhäuser, heisst es in der Mitteilung. Bemerkenswert sei, dass die Wertverminderung nach einem hedonischen Schätzungsmodell des Informations- und Ausbildungszentrums für Immobilien (IAZ) nachgewiesen werde.
Dieses basiere auf über 2000 Liegenschaftentransaktionen der letzten 10 Jahre und sei damit ähnlich robust wie das für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum entwickelte MIFLU-I-Modell der Zürcher Kantonalbank (ZKB).
Noch nicht rechtskräftig
Der Entscheid der Schätzungskommission ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Er kann noch ans Bundesverwaltungsgericht und schliesslich nochmals ans Bundesgericht weitergezogen werden. Damit könnte sich die Auszahlung um zwei bis drei Jahre verzögern. Laut Ettler erhoffen sich über 50 Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in fluglärmbelasteten Gebieten rund um den Flughafen Zürich eine Entschädigung.