Südanflüge sind auch tagsüber legal (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Bundesgericht weist Beschwerde des Vereins Flugschneise Süd-Nein ab

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins Flugschneise Süd-Nein (VFSN) abgewiesen. Anlass war die Erlaubnis des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), den Luftraum im Süden des Flughafens Zürich vorübergehend tagsüber für Anflüge zu öffnen.

(sda) Das Bazl hatte im Herbst 2008 ein Gesuch der Flughafenbetreiberin Unique gutgeheissen, von 21. bis 24. November 2008 die Piste 34 wetterbedingt auch tagsüber für Instrumentenanflüge nutzen zu können. Grund waren laut Unique-Sprecherin Sonja Zöchling die damaligen «katastrophalen Wettervorhersagen».

Benötigt wurde der Luftraum im Süden allerdings doch nicht, ebensowenig wie ein halbes Jahr später beim zweiten gleichlautenden Gesuch für den 24. März 2009.

Die Beschwerde des VFSN war am 16. Juli 2009 vom Bundesverwaltungsgericht abgeweisen worden. Ebenso urteilte am 31. März 2010 nun das Bundesgericht, wie es am Dienstag mitteilte. Die Beschwerdeführer müssen Gerichtskosten von 3000 Franken sowie eine Parteientschädigung von 3000 Franken zahlen.

NZZ, 06.04.2010


siehe auch: Der VFSN klagt beim Bundesgericht gegen Südanflüge den ganzen Tag (19.09.2009, VFSN)

Kommentar VFSN: Einmal mehr muss der VFSN aus den Medien erfahren, dass ein Urteil gefällt wurde. Der VFSN ist noch nicht im Besitz des Urteils. Der Kommentar folgt, sobald wir die Begründung kennen.