Südanflug-Urteil in Sichtweite (ZSZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Sind die Südanflüge illegal? Ende November beginnen zu dieser Frage am Bundesverwaltungsgericht in Bern öffentliche Verhandlungen.

Andreas Schürer

Seit 2003 pochen die Südschneiser darauf, nun kommt Bewegung in die Sache: Ende November wird das Bundesverwaltungsgericht in Bern die öffentlichen Verhandlungen zu den Einsprachen gegen die Südanflüge und das vorläufige Betriebsreglement aufnehmen. An sechs Tagen werden die insgesamt 80 Rekursparteien, darunter der Verein Flugschneise Süd – Nein (VFSN) und das Fluglärmforum Süd, ihre Argumente vorbringen können. Der Entscheid wird gemäss Andrea Arcidiacono, Mediensprecher des Bundesverwaltungsgerichts, voraussichtlich im Frühjahr 2010 gefällt. VFSN-Präsident Thomas Morf (Pfaffhausen) freut sich zwar, dass die Argumente der Schneiser endlich vor Gericht zur Sprache kommen. Doch er wendet ein: «Der Bundesrat will Anfang 2010 mit dem SIL-Objektblatt die Eckpfeiler des künftigen Flugregimes rechtskräftig festlegen. Es ist schon sehr auffällig, dass das Bundesgericht seinen Entscheid kurz danach fällen will, obwohl die Einsprachen schon vor sechs Jahren eingegangen sind.» Im Klartext heisse das: «Das Bundesverwaltungsgericht verzögert den Entscheid bewusst, bis es auf die durch den Bundesrat geschaffenen vollendeten Tatsachen verweisen kann – das ist eine Schweinerei.»

«Es wird gar nichts verzögert»

Die Kritik der Südschneiser, das Verfahren werde bewusst verzögert, kontert Verwaltungsgerichts-Sprecher Arcidiacono: «Das ist sicher nicht der Fall. Es handelt sich um ein äusserst komplexes und umfangreiches Verfahren.» So oder so: Bald kommt es zum Showdown. Die öffentlichen Verhandlungen finden vom 23. bis zum 25. November sowie vom 30. November zum am 2. Dezember statt.

ZSZ, 06.10.2009


siehe auch:
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Eine unglaubliche Geschichte - Chronologie der Südanflüge - aktualisiert 3.11.2009 (VFSN)