Die mit dem juristischen Weg verbundenen Hoffnungen haben sich seither als fataler Irrtum erwiesen. Nachdem die Swiss und Unique sowie mehrere Zürcher Gemeinden vor deutschen Gerichten klar gescheitert sind, macht sich heute niemand mehr Illusionen über die Erfolgsaussichten.
Landkreis als Prozesspartei
Dies gilt auch für die Verhandlung vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg, die auf morgen Mittwoch angesetzt ist. Verhandelt wird jene Klage der Eidgenossenschaft gegen Deutschland, welche die EU-Komission bereits im Dezember 2003 abgewiesen hat. Die Eidgenossenschaft appellierte danach an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), wurde aber an die tiefere Instanz verwiesen. Auch in der Frage der Prozessbeteiligten musste die Schweiz bereits im Vorfeld eine Niederlage einstecken. Gegen ihren Willen wurde der Landkreis Waldshut als Hauptbetroffener zugelassen. Landrat Tilman Bollacher hat sich kürzlich beieinem Auftritt in Regensdorf siegessicher gezeigt: Es sei eine juristische Zwängerei, das aussichtslose Verfahren überhaupt weiterzutreiben.
In der Anhörung hat der griechische Richter Mihalis Vilaras den Vorsitz. Das Gericht wird prüfen müssen, ob die EU-Kommission die DVO zu Recht gutgeheissen hat. Danach haben beide Parteien die Möglichkeit, erneut den EuGH als oberste Instanz anzurufen. (ost)
ZOL, 08.09.2009, Seite 9
siehe auch:
DVO vor EU-Gericht (VFSN)
Schweiz will sich nicht länger schikanieren lassen (NZZ)
Fluglärmstreit vor Gericht: Schweiz klagt auf Diskriminierung (TA)