Die Gemeinden und Städte im Fluglärmforum Süd empfehlen den vom Südanflug unmittelbar betroffenen Wohneigentümern, welche eine Entschädigung wegen übermässigem Fluglärm geltend machen wollen, den Lauf der Verjährung bis spätestens bis zum 29.0ktober 2008 zu unterbrechen.
Wir begrüssen und unterstützen diese Aufforderung des Fluglärmforums Süd.
Für alle von Ihnen, die unserer gleichen Aufforderung vom Sommer 2005 schon nachgekommen sind und das VFSN-Formular an Unique gesendet und die entsprechende Bestätigung erhalten haben, ist die Verjährung bereits unterbrochen. Sie brauchen im Moment nichts zu unternehmen.
Sollten Sie dies noch nicht vorgenommen haben, finden Sie die entsprechenden Informationen und Muster beim Fluglärmforum Süd. Hier klicken
Die Haltung des VFSN zu Entschädigungsforderungen
Wir haben die Entschädigungsforderungen bisher bewusst nicht ins Zentrum unserer Bemühungen gestellt. Es ist uns wichtiger, die Südanflüge wegzubringen als Entschädigungen zu erhalten und dadurch die Südanflüge akzeptieren zu müssen.
Mit der Verjährungsunterbrechung stellen Sie jedoch sicher, dass Sie im Fall von Entschädigungsklagen nicht zuerst mit Unique um den Verjährungstermin prozessieren müssen.
Verein Flugschneise Süd – NEIN
Der Vorstand
Weitere Informationen zum Thema:
Fluglärm - Ablauf Verjährungsfrist am 29. Oktober (Info der Gemeinde Fällanden)
Letzte Chance für Hausbesitzer (ZSZ)
Verjährungsunterbrechung betr. Entschädigungen (VFSN, 1.6.2005)
Wie weiter mit der Verjährungsunterbrechung – Brief Unique? (21.7.2005)