1300 Klagen zu Ostanflügen abgewiesen (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Hauseigentümer erhalten keine Entschädigungen

1300 Hauseigentümer, die im Zusammenhang mit dem Ostanflug auf den Flughafen Zürich Entschädigungsklagen einreichten, sollen leer ausgehen. Die Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 hat deren Klagen abgewiesen.

(sda) Im Herbst 2001 wurde die Zahl der Ostanflüge im Zusammenhang mit den Sperrzeiten für Überflüge landender Flugzeuge in Süddeutschland deutlich erhöht. Dies führte zu zahlreichen Entschädigungsklagen gegen die Flughafenbetreiberin Unique wegen Wertminderung der Liegenschaften infolge zusätzlichen Lärms durch Hauseigentümer im Bereich des Ostanfluges.

Dazu hat nun die Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 in Zürich einen ersten Teilentscheid gefällt, wie diese in einem Communiqué vom Montag mitteilte. Sie hat alle jene Eigentümer abgewiesen, insgesamt rund 1300, welche ihre Liegenschaften nach 1961 erwarben. Es handelt sich dabei um Grundeigentümer aus 20 Gemeinden im Osten des Flughafens.

«Unvorhersehbarkeit» entscheidend
Wichtige Bedingung für eine Entschädigung ist laut Schätzungskommission die «Unvorhersehbarkeit» einer starken Lärmzunahme. Gemäss Praxis des Bundesgerichts war nach 1961 für jedermann vorhersehbar, dass der Fluglärm erheblich zunehmen werde. Folgerichtig seien die 1300 Fälle mangels Unvorhersehbarkeit abgewiesen worden. Dagegen können die Eigentümer Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Noch nicht abgeschlossen ist laut Schätzungskommission das Verfahren für rund 100 Einsprachen von Hauseigentümern, die die Liegenschaft vor 1961 erwarben. Dasselbe gilt für Eigentümer, die das Haus zwar nach 1961 erwarben, deren Liegenschaften aber direkt überflogen werden. Davon seien einige Hauseigentümer in Kloten und Bassersdorf betroffen.

Bis zu 1,5 Milliarden Franken
In den letzten Jahren wurden rund um den Flughafen laut Vereinigung der Schweizer Flughäfen (Swiss International Airport Association, SIAA) rund 18\'000 Fluglärm-Entschädigungsforderungen durch Hauseigentümer eingereicht. Die Flughafenbetreiberin Unique schätzt die möglichen Kosten für Schallschutz und formelle Enteignungen wegen übermässigem Fluglärm auf bis zu 1,5 Milliarden Franken.

NZZ, 10.03.2008