"Wenn die Situation nicht so ernst wäre, könnte man sich über die Äußerungen von Frau Fuhrer belustigt fühlen", kommentierte der Waldshut-Tiengener Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU). Die Bringschuld für Lösungsvorschläge liege klar auf Schweizer Seite. Entsprechende Aufforderungen seien unbeantwortet geblieben. Zu der Forderung, das deutsche Nachtflugverbot zurückzunehmen, meint Dörflinger: "Das ist jenseits aller Vorstellungskraft." SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter aus Lauchringen zu den Fuhrer-Äußerungen: "Das ist schon harter Tobak." Die Abgeordnete: "Die Wirtschaftsdirektorin Fuhrer, die nicht einmal für die Fußballeuropameisterschaft eine Ausnahmeregelung beim Nachtflugverbot in ihrem eigenen Kanton Zürich durchgesetzt bekommt, sollte nicht den deutschen Nachbarn zu einer gelassenen Einstellung zum Fluglärmschutz auffordern." Es bleibe dabei, dass die Schweiz Lösungsvorschläge auf den Tisch bringen müsse.
Weder für Dörflinger noch für Schwarzelühr-Sutter ist nachvollziehbar, dass Fuhrer die Risiken des gekröpften Nordanflugs in Bezug auf die Schweizer Atomanlagen relativiert hat. Beznau I und II hätten kein Sicherheitscontainment gegen Flugzeugabstürze, so Schwarzelühr-Sutter. Ungesichert sei auch die Zwischenlager-Halle in Würenlingen.
Eher zurückhaltend ist die Reaktion von Landrat Tilman Bollacher, der in einigen Aussagen von Rita Fuhrer "durchaus positive Ansätze" erkennt, die "Grundlage für mögliche Lösungen sein könnten". So habe Fuhrer von Ostanflügen gesprochen und damit selbst Alternativen zu Nordanflügen über deutsches Gebiet ins Gespräch gebracht. Ebenso habe Fuhrer eine Rückkehr zum Status vor dem Jahr 2000 ausgeschlossen. Damals gab es über dem deutschen Hochrhein mehr als 300\'000 Flugbewegungen, mittlerweile hat das Wochenend- und Nachtflugverbot eine Verringerung auf 100\'000 gebracht. Klar bleibe jedoch, dass Lösungsvorschläge aus dem Nachbarland kommen müssten: "Der Ball liegt in der Schweiz." (ger)
Kommentar VFSN: Wie untenstehende Abbildung zeigt, werden die Schweizer Atomanlagen schon heute ununterbrochen direkt überflogen (von zu über 60% deutschen Flugzeugen). Ganz im Gegensatz zum GNA, dessen Flugroute nicht direkt über die Anlagen führt. Sollte ein Flugzeugabsturz auf eine Atomanlage ein inakzeptables Risiko darstellen, wäre schon das heutige Flugregime nicht zu verantworten!
Stellungnahme der HSK zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichenFlugzeugabsturz (März 2003) :
- Der Aufprall muss mit einer erhöhten bis hohen Geschwindigkeit erfolgen, damit eine lokale Durchdringung des Reaktorgebäudes möglich ist.
- Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass die detaillierten Analysen einen hohen Schutzgrad der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz aufgezeigt haben. Dieser Schutzgrad ist deutlich höher, als vor dem 11. Sept. 2001 aufgrund älterer Analysen angenommen wurde.
siehe auch: Dossier GNA, Seite 8