SVP und FDP lehnen Bewegungsbeschränkung ab
Die Beschränkung der Flugbewegungen auf dem Flughafen Zürich wird im Rahmen des bevorstehenden Mediationsverfahrens ein zentraler Diskussionsgegenstand sein. Unter den Flughafenkritikern ist sie unbestritten. Wirtschaftskreise und bürgerliche Parteien lehnen sie ab, Regierungsrat und Flughafen wollen nicht Stellung nehmen.
ark. Zwischen den Flughafenkritikern im Westen, Norden und Osten des Flughafens einerseits und denjenigen im Süden andererseits verläuft ein tiefer Graben. Während der Behörden-Zusammenschluss Fluglärmforum Süd und der Verein Flugschneise Süd - Nein die Südanflüge rundum ablehnen, werden diese von Behörden und Bürgerinitiativen im übrigen Umfeld nicht nur gutgeheissen, sondern ausdrücklich gefordert. Während man sich hier unversöhnlich gegenübersteht, gibt es in der Frage der Bewegungsbeschränkung einen breiten Konsens, der daneben nur noch bei der Forderung nach einer möglichst langen Nachtruhe besteht. Dieser Befund gilt auch für die Nachbarkantone Aargau, Schaffhausen und Thurgau, für die deutschen Nachbarn (die mit Hilfe der einseitigen Verordnung bereits eine Bewegungsbeschränkung eingeführt haben) und einen Teil der Kantonalparteien.
Zentrale Frage in der Mediation
Eine Plafonierung befürworten die SP, die CVP und die Grünen. SVP und FDP stehen dem Anliegen ablehnend gegenüber. Allerdings gibt es Abweichler, wie die Abstimmung über ein dringliches Postulat von Martin Bäumle (gp., Dübendorf) mit der Forderung nach einem Plafond von 320 000 Bewegungen im November 2002 zeigte. Das Begehren wurde nur dank 6 Ja-Stimmen aus der SVP und deren 2 aus der FDP mit 78 zu 76 Stimmen überwiesen. SVP-Sekretär und Kantonsrat Claudio Zanetti erklärt auf Anfrage, seine Partei wehre sich grundsätzlich gegen Quoten, damit löse man keine Probleme. Man halte jedoch an der Ansicht fest, dass 320 000 Bewegungen ausreichend seien, damit der Flughafen die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Kantons abdecken könne. Hingegen sei es unsinnig, im Interesse von Kunden - beispielsweise der Swiss - eine möglichst hohe Bewegungszahl anzustreben.
FDP-Präsident Ruedi Noser begründet die Ablehnung mit den freisinnigen Grundsätzen zur Flughafenpolitik: dass erstens der Flughafen so gross sein soll, wie ihn Bevölkerung und Zürcher Wirtschaft benötigen, und dass zweitens möglichst wenige Bewohner belärmt werden (Nordausrichtung). Den kürzlich vom Dachverband Fluglärmschutz (DVFS) postulierten Zusammenhang, dass eine allfällige Wiedereinführung der Nordausrichtung automatisch zu einer Einschränkung der Kapazität und damit zu einer Plafonierung führen würde, kommentiert Noser wie folgt: «Sollte Grundsatz eins nicht mehr erfüllt sein, sagen wir nicht, dass es keine Südanflüge geben darf.»
Regierungsrat und Unique wollen derzeit mit Hinweis auf die bevorstehende Mediation, in der die Frage der Plafonierung eine zentrale Rolle spielen wird, keine Stellungnahme abgeben. Sie verweisen auf eine Pressekonferenz vom November 2002. Damals hatte Volkswirtschaftsdirektor Ruedi Jeker auf die durch das bestehende Pistensystem gesetzte Beschränkung von 350 000 Bewegungen verwiesen. Alles, was darüber hinausgehe, bedinge die Verlängerung einer bestehenden oder den Bau einer neuen Piste, sagte Jeker damals, und derartige Entscheide müssten sowieso den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Der Präsident des kantonalen Gewerbeverbands, Robert E. Gubler, argumentiert ähnlich. Da gegenwärtig deutlich unter 300 000 Bewegungen jährlich geflogen würden, sei eine Plafonierung nicht nötig. Der Zeitpunkt sei aber ideal, um sich grundsätzlich Gedanken über die Zukunft zu machen.
Hohe Hürden für ein Volksbegehren
Nicht einig sind sich die Befürworter der Beschränkung bei der Bewegungszahl. CVP, Grüne und Schutzverband postulieren eine Obergrenze von 320 000 Bewegungen. Diese Anzahl Flugbewegungen entspricht in etwa der Bewegungszahl, die vor dem Grounding der Swissair erreicht wurde. Dagegen verlangen die SP und die meisten Bürgerinitiativen eine Beschränkung auf 250 000 Bewegungen, etwas weniger als die hochgerechnete Zahl für 2003.
Unbestritten ist bei den Promotoren, dass eine Plafonierung auf politischem Weg äusserst schwierig durchsetzbar wäre. Eine allfällige Initiative müsste wegen der Zuständigkeit des Bundes für die Rahmenbedingungen national lanciert werden. Die Unterschriftensammlung wäre ein Leichtes, ist man sich einig, die Abstimmung aber wegen des Anti-Zürich-Reflexes und der weit verbreiteten Schadenfreude über die vermeintliche Belärmung der «Goldküste» kaum zu gewinnen. Trotzdem kündet DVFS-Präsident und SP-Kantonsrat Ruedi Lais für den Fall eines Scheiterns der Mediation eine Initiative an. Ihm schwebe eine Art Agglomerations-Schutzartikel vor, entsprechend demjenigen zum Schutz der Moore.