TA: Angst vor Südanflügen mobilisierte Tausende

Publiziert von VFSNinfo am

Gegen 10 000 Menschen demonstrierten am Samstag in Zürich gegen die drohenden Südanflüge. Sie sehen ihre Lebensqualität gefährdet.

Die Farbe Gelb dominierte am Samstagnachmittag die Zürcher Innenstadt. Die Organisatoren des Verbunds «Flugschneise Süd – Nein» mit acht Bürgerbewegungen hatten Tausende gelber Ballone, Baseballkäppi und Trillerpfeifen verteilt. Damit machten die Kundgebungsteilnehmer sicht- und hörbar mobil gegen Landungen auf der Piste 34, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) vom November an bewilligt hat.

Stolpe 1: Südanflüge unvermeidlich

Der deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe hat seine Position in der Fluglärmdebatte bekräftigt: Spielraum für Nachverhandlungen zum Staatsvertrag sieht er nicht.

Stolpe 2: Manfred Stolpe sieht keine Alternative

Proteste in Zürich gegen Südanflüge beeindrucken den deutschen Verkehrsminister nicht; Lockerungen wird er verweigern.

Bundesrat Leuenberger: «Ein Meisterstück der Ablenkung, aber nicht fair»

Interview im Tagesanzeiger (leider online nicht verfügbar)

TA: Aber es gab immerhin Plakate, die Sie als «Landesverräter» titulierten, als «weder sozial noch Demokrat». Sie wurden mit Regierungsrat Jeker in den gleichen Topf geworfen. Empfinden Sie das als ungerecht?

Leuenberger: Ja. Ich staune, wie es dem Flughafen und dem Stadtpräsidenten gelang, mich in weiten Kreisen für die Südanflüge direkt verantwortlich zu machen. Das ist zwar ein Meisterstück der Ablenkung, aber fair ist es nicht. Südanflüge wurden vom Flughafen beantragt und vom Regierungsrat unterstützt.


Kommentar VFSN: Bundesrat Leuenberger verschweigt einmal mehr, dass der Flughafen mit der Konzession die Auflage hat, das Gesuch zur Umsetzung der deutschen Verordnung einzureichen. Die Konzession wurde persönlich von Bundesrat Leuenberger unterschrieben.

3.2 Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benützbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Innert eines Jahres nach der beidseitigen Unterzeichnung (Paraphierung) des Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz hat die Konzessionärin das überprüfte und entsprechend angepasste Betriebsreglement mitsamt Bericht über die Umweltverträglichkeit beim BAZL einzureichen. Die Konzessionärin hat sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen überbunden werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen.