Offene Rechtsfragen um Entschädigungsansprüche
Die Genehmigung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt für Landungen aus Süden auf der Piste 34 des Flughafens Zürich liegt vor; die technischen Vorbereitungen sind im Gange, und als Termin für die Aufnahme der Südanflüge ist der 30. Oktober angekündigt. Noch lässt sich nur schwer ein Urteil über die Fluglärmbelastung bilden; ebenso gibt es noch viele offene Rechtsfragen bezüglich der Entschädigungsansprüche.