Stadtrat verlangt Enteignungsverfahren
Der Dübendorfer Stadtrat wird die Gebäude in der künftigen Südanflug-Schneise vorläufig nicht mit Dachziegelklammerungen versehen lassen. Denselben Schritt empfiehlt er den betroffenen Bürgern in den Stadtteilen Gockhausen und Geeren. Bevor man die Vorsichtsmassnahme gegen herunterfallende Ziegel durch Randwirbel-Schleppen von landenden Jets vornehme, müsse Unique ein formelles enteignungsrechtliches Plangenehmigungsverfahren einleiten und der Südanflug müsse von der zuständigen Behörde bewilligt sein, teilte der Stadtrat am Freitag mit. Damit vertritt der Stadtrat dieselbe Position wie die Bürgerinitiative «Flugschneise Süd - Nein», die in der Verweigerung der Klammerung ein Mittel zum Kampf gegen Südanflüge sieht.
Die Zürcher Flughafen AG ist demgegenüber der Meinung, dass ein Enteignungs- oder Plangenehmigungsverfahren nicht nötig sei. Die Bewilligung zum Südanflug werde erteilt, wenn alle Dächer geklammert sind, deren Besitzer das Einverständnis dazu gegeben haben. Dies sei durch das BAZL bestätigt worden, schreibt Unique den Liegenschaftenbesitzern. Mit Brief vom 26. August hatte der Flughafen diese aufgefordert, bis zum 8. September - laut dem Dübendorfer Stadtrat eine «unanständig kurze Frist» - das Einverständnis zum kostenlosen Klammern der Dachziegel formell zu bestätigen. Andernfalls müsse der Hausbesitzer die Klammerung in eigener Regie vornehmen oder er übernehme, sollte er dies unterlassen, das volle Risiko im Falle eines Unfalls durch stürzende Dachziegel.