Eine unglaubliche Geschichte - Chronologie der Südanflüge - aktualisiert 3.11.2009 (VFSN)

Seit über 6 Jahren wird die Bevölkerung und das Gesetz ignoriert.

Wir hätten nie geglaubt, dass die nachfolgende Geschichte in der Schweiz geschehen kann. Für gesetzestreue und staatsgläubige Bürger ist es kaum vorstellbar, dass in der Schweiz aufgrund des Willens der Politik die Gesetze täglich gebrochen werden. Ermöglicht wird dies durch Behörden und Gerichte, die Einsprachen einfach ignorieren und Beschwerden nicht behandeln, da das gesetzliche Urteil politisch nicht erwünscht ist.

Inhaltsverzeichnis:

A. Kurzversion der Chronologie
B. Ausführliche Chronologie
1. Was vor der Bewilligung der Südanflüge geschah
2. Chronologischer Ablauf der Nichtbehandlung unserer Beschwerden
3. Aktueller Stand am 3. November 2009 - über 6 Jahre später
4. Die Macht des UVEK
5. Zum Vergleich - Chronologie "gekröpfter Nordanflug"


A. Kurzversion der Chronologie

15. Februar 2002 [BR5]
Zur Umsetzung des Staatsvertrags reichte die Flughafen Zürich AG Gesuch um Änderung des Betriebsreglements beim BAZL ein. Dieses sah vor, dass an Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg in einer zweiten Phase sämtliche Landungen von 05.30 bis 09.08 Uhr auf die Pisten 28 (Osten) und 34 (Süden) erfolgen, wobei bis zur Zertifizierung eines Dual-Landing-Systems Landungen praktisch nur von Süden erfolgen sollten. Südanflüge sollen auch am Abend erfolgen dürfen.

April 2002 [BR5]
Tausende von Bewohnern im Süden erheben ihre erste Einsprache gegen die geplanten Südanflüge.

23. Juni 2003 [BR5]
Das BAZL verfügt die Einführung der Südanflüge obwohl Skyguide die Sicherheit der Südanflüge noch nicht geprüft hat. Allfälligen Beschwerden gegen diese Verfügung wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Medienmitteilung BAZL inkl. Genehmigung

1. September 2003 [BR5]
Der VFSN und viele Betroffene reichen Beschwerden gegen die beiden Entscheide vom 23.6.03 betreffend die Südanflüge und die Einrichtung des ILS betreffend bei der REKO/UVEK ein. Wir verlangen, dass die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wird. Das heisst, dass der Südanflug erst geflogen werden darf, sobald ein Gericht die Einhaltung der gültigen Gesetze geprüft hat (z.B. Raumplanung und Umweltschutz). Das heisst auch, dass das ILS (Instrumenten-Lande-System) erst nach einem Richterentscheid gebaut werden darf.

23. Oktober 2003 [BR5]
Das BAZL informiert, dass UVEK, BAZL und Skyguide die Sicherheit der Südanflüge geprüft haben und diese sicher seien. Medienmitteilung BAZL

Kommentar: Jedes andere Resultat, hätte den Deutschland versprochenen Fahrplan verunmöglicht. Einer Einführung steht mit dieser „Sicherheitsprüfung“ nichts mehr im Wege.

24. Oktober 2003 [BR5]
Die REKO/UVEK hat unsere Beschwerde gegen das BR5 in Bezug auf die aufschiebende Wirkung abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung, welche die Einführung der Südanflüge verhindert hätte, wurde uns nicht gewährt. Die aufschiebende Wirkung wurde sogar noch ausgedehnt. Wichtig: Die REKO/UVEK hat nicht über die Rechtmässigkeit der Südanflüge geurteilt, sondern nur über den Entzug der aufschiebenden Wirkung. Urteil der REKO/UVEK

30. Oktober 2003 [BR5]
Die Südanflüge werden, wie es Deutschland versprochen wurde, eingeführt. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde nicht geprüft.

31. Dezember 2003 [BR6]
Die Flughafen Zürich AG reicht auf verlangen des UVEK das Gesuch für das „vorläufige Betriebsreglement“ ein. Dieses beinhaltet analog BR5 die Südanflüge in identischer Form. Information von Unique

30. April 2004 [Info]
Die Südanflüge werden gemäss Versprechen Deutschland gegenüber nach dem neuen Verfahren LOC/DME eingeführt. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde nicht geprüft.

28. Oktober 2004
Die Südanflüge werden wie Deutschland versprochen nach dem neuen Verfahren ILS CAT I eingeführt. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde nicht geprüft.

29. März 2005 [BR6]
Das BAZL bewilligt das Betriebsreglement 6 (ebenfalls mit Südanflügen) – nachfolgend BR6 genannt

28. April 2005 [BR6]
Der VFSN und viele Mitbeteiligte erheben erneut Beschwerde gegen die Südanflüge. Diesmal gegen das BR6, welches das bereits von uns angefochtene BR5 abgelöst hat. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde nicht geprüft.

26.6.2006 [BR5 und BR6]
Die REKO/INUM verfügt, dass das Verfahren Betriebsreglement 5 (Unsere Beschwerde vom September 2003) eingestellt und mit dem Verfahren zum vorläufigen Betriebsreglement 6 (Jahr 2005) vereinigt wird. Verfügung vom 26.6.2006 - Medienmitteilung VFSN

Mit diesem Vorgehen wird unsere Beschwerde vom 1. September 2003 nicht mehr behandelt. Dieser „Nichtentscheid“ dauerte 1\'081 Tage – die Südanflüge finden unverändert seit 1\'022 Tagen statt. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

17. September 2007 [Infrastruktur BR6 ]
Das UVEK bewilligt das Gesuch von Unique, zusätzliche Infrastruktur auf dem Flughafen zu bauen. Bezüglich Südanflug sind das 2 zusätzliche Schnellabrollwege für die Piste 34. Damit wird die Landekapazität für Südanflüge erhöht. Unterschrieben ist die Bewilligung von Bundesrat Moritz Leuenberger. - Verfügung im Originaltext

19. Oktober 2007 [Infrastruktur BR6 ]
Wir reichen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein gegen den Bau von neuen Schnellabrollwegen für Landungen von Süden. Wir verlangen, dass zuerst endlich über die Rechtmässigkeit der Südanflüge entschieden wird.

18. September 2008 [BR6+ und Infrastruktur BR6 ]
Trotz unserer Ablehnung vom 2.9.2008 zu einer weiteren Verfahrensvereinigung verfügt das Bundesverwaltungsgericht, dass die beiden Verfahren vollständig vereinigt werden. Unsere Anträge werden abgewiesen.

Zitat aus der Verfügung: "Entgegen den Befürchtungen der Beschwerdeführenden 41 (VFSN) wird die Beurteilung der beiden Verfügungen vom 23. Juni 2003 zur Südanflug-Problematik und auch das Gesamtverfahren selber durch die beabsichtigte Vereinigung nicht merklich verzögert."

Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde auch nach 1\'844 Tagen noch nicht geprüft.

19. Februar 2009 [BR6++ ]
Das Bundesverwaltungsgericht informiert, dass die beiden Deutschen Gemeinden Hohentengen und Klettgau in den Jahren 2004/2005 eine mündliche und öffentliche Verhandlung verlangt haben. Das Bundesverwaltungsgericht ordnet diese Parteiverhandlung an und informiert uns, dass diese vom 23. bis 25. November 2009 sowie vom 30. November bis 2. Dezember 2009 in Bern stattfinden wird. Die Anzahl Teilnehmende müsse aus organisatorischen Gründen beschränkt werden. Dem VFSN mit über 5000 Beschwerdeführern soll nur die Teilnahme mit 3 Personen erlaubt werden.

9. März 2009 [BR6++ ]
Der VFSN reicht seine Stellungnahme ein. Wir fordern, dass die beiden deutschen Gemeinden auf die öffentliche Parteiverhandlung verzichten sollen, oder falls nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht diese deutsche Forderung ablehnt. Für den Fall, dass diese Parteiverhandlung trotzdem stattfinden sollte, erwarten wir einen Termin vor dem 14. Juli 2009 (Gerichtsferien)

13. März 2009 [BR6++ ]
Der Bundesverwaltungsgericht lehnt unsere Forderungen ab und besteht auf der Durchführung dieser öffentlichen Anhörung. Dies sei im Interesse der Öffentlichkeit. Der Termin November / Dezember 2009 für die Durchführung sei im "Ermessenspielraum" der Richter.

Vorinformation öffentliche Verhandlung:
Termin: 23.11. bis 25.11.2009 und 30.11. bis 2.12.2009
Ort: Theatersaal "National", Hirschengraben 24, 3011 Bern, (Zutritt: Seiteneingang Maulbeerstrasse)
Allgemeine Infos: http://www.bvger.ch/index/press/federal-meeting.htm

Stand 3. November 2009
Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde auch 6 Jahre nach der ersten Bewilligung durch das BAZL noch nicht geprüft. Weder im Verfahren zum BR5 noch zum BR6.

  • Seit 2'256 Tagen wird die Rechtmässigkeit der Südanflüge nicht geprüft
  • Seit \'197 Tagen erfolgen täglich ab 06.00 Südanflüge

Hätten die Gerichte eine Möglichkeit gefunden, unsere Beschwerde inhaltlich abzuweisen und dadurch die Südanflüge für „legal“ zu erklären, hätte Sie es sicher schon getan. Wir werden Recht erhalten.

Info: Solange das Bundesverwaltungsgericht keinen Entscheid fällt, können wir beim Bundesgericht auch nichts anfechten.


B. Ausführliche Chronologie

Am 23.6.2003, also vor über 5 Jahren, wurden die Südanflüge bewilligt. Man sprach von einem „Provisorium“. Beschwerden wurde die aufschiebende Wirkung entzogen, das heisst, dass trotz Beschwerden geflogen wird. Am 26.6.03 wurde Deutschland die Einführung der Südanflüge versprochen. Obwohl die Südanflüge gegen gültiges Gesetz verstossen, wurden sie eingeführt und finden immer noch statt. Ein Urteil durch die Gerichte hat bis heute nicht stattgefunden.

Wir sind überzeugt, dass falls die Richter eine Möglichkeit gefunden hätten, unsere Beschwerde inhaltlich abzuweisen und dadurch die Südanflüge für „legal“ zu erklären, sie dies sicher schon lange getan hätten. Nur die bewusste Verschleppung des Verfahrens ermöglicht es, sich vor einem Urteil zu drücken. Diese Richter wissen schon lange, dass Südanflüge illegal sind. Aber wer stellt sich schon gegen den Willen des Bundesrates?

Lesen Sie selbst, wie der politische Wille gegen gültiges Schweizer Recht durchgesetzt wird.


1. Was vor der Bewilligung der Südanflüge geschah

31. Mai 2001 [Info]
Das UVEK erteilt der Flughafen Zürich AG (Unique) eine Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer vom 1. Juni 2001 bis zum 31. Mai 2051. Der Flughafen wurde darin verpflichtet, die Gesuche für die neuen Flugrouten zur Einhaltung des Staatsvertrages mit Deutschland rechtzeitig in Bern einzureichen (Seite 15 – Punkt 3.2). Die Konzession wurde von BR Leuenberger unterschrieben. Konzession als PDF

18. Oktober 2001 [Info]
Am 18. Oktober 2001 unterzeichneten Vertreter der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland den von BR Leuenberger ausgehandelten Staatsvertrag. Die Details zum Staatsvertrag finden Sie hier.

15. Februar 2002 [BR5]
Zur Umsetzung der 2. Stufe des Staatsvertrags reichte die Flughafen Zürich AG am 15. Februar 2002 ein weiteres Gesuch um Änderung des Betriebsreglements vom 31. Mai 2001 beim BAZL ein. Dieses sah vor, dass an Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg in einer ersten Phase sämtliche Anflüge zwischen 06.00 und 09.08 Uhr sowie zwischen 20.00 und 22.00 Uhr auf die Piste 28 erfolgen sollten, soweit es die meteorologischen Bedingungen zulassen. Ausnahmsweise wären die Pisten 14 und 16 angeflogen worden.

In einer zweiten Phase würden die Landungen von 05.30 bis 09.08 Uhr auf die Pisten 28 (Osten) und 34 (Süden) erfolgen, wobei bis zur Zertifizierung eines Dual-Landing-Systems Landungen praktisch nur auf die Piste 34 durchgeführt werden sollten. Am Abend sollte folgende Pistenrangordnung gelten: 28, 34, 14, 16. Zur Umsetzung der zweiten Phase beantragte die Flughafen Zürich AG mit Gesuchsergänzung vom 30. August 2002 zudem die Einführung eines ILS-Anflugverfahrens auf die Piste 34. (Gesuch Unique - 15.2.2002)

15. März 2002 [BR5]
Das Gesuch von Unique wird öffentlich publiziert.

April 2002 [BR5]
Tausende von Bewohnern im Süden erheben ihre erste Einsprache gegen die geplanten Südanflüge.

16. April 2002 - [BR5]
Angesichts der im Staatsvertrag festgehaltenen Einschränkungen der Nordanflüge gewann die Möglichkeit von Landungen auf die Piste 34 (Südanflug) zunehmend an Bedeutung. Die Flughafen Zürich AG reichte daher parallel zu den Gesuchen für neue Süd- und Ostanflüge ein Plangenehmigungsgesuch zur Installation eines Instrumenten-Lande-Systems der Kategorie 1 (ILS/CAT 1) für Südanflüge auf die Piste 34 ein.

Kommentar: Der Flughafen Zürich war gemäss Konzession (siehe 21. Mai 2001) dazu verpflichtet, das Gesuch einzureichen. Die Südanflüge wurden beantragt, bevor der Staatsvertrag abgelehnt wurde. Dies beweist, dass auch mit Staatsvertrag die Südanflüge erfolgt wären.

30. August 2002
Auf Aufforderung des BAZL hin ergänzte die Flughafen Zürich AG dieses Gesuch mit dem Antrag, zusätzlich eine Anflugbefeuerung für die Piste 34 einrichten zu können.

18. März 2003 [Info]
Die Bundesversammlung lehnt die Genehmigung des Staatsvertrags ab, womit auch die vorläufige Anwendung der oben erwähnten Bestimmungen des Staatsvertrags dahin fiel.

Kommentar: Es wurde aber weiterhin so geflogen, wie BR Leuenberger dies mit Deutschland im Staatsvertrag ausgehandelt hatte (vorsorgliche Massnahmen zum Staatsvertrag – Nachtruhe und Ostanflüge).

4. April 2003 [Info]
Deutschland hat die Flugverkehrsbeschränkungen per 17. April 2004 noch weiter verschärft.

8. April 2003 [BR5]
Zur Kompensation dieser Beschränkungen reichte die Flughafen Zürich AG dem BAZL am 8. April 2003 erneut ein Gesuch um Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements ein. Diese Änderung beinhaltet die Einführung der zusätzlichen Ostanflüge in einer ersten Phase und die Einführung von Südanflügen in einer zweiten Phase. Die Südanflüge anfänglich mit einem Landekurssender, später auch mit einem Gleitwegsender (ILS). Gesuch Unique vom 08.04.2003 betr. Südanflüge (PDF) / Die Änderungen im Betriebsreglement (PDF)

16. April 2003 [Info]
Das BAZL verfügt, dass die beantragten Anflüge von Osten erfolgen können. Die Südanflüge wurden noch nicht genehmigt. Verfügung

13. Mai 2003 [BR5]
Um die per 10. Juli 2003 verfügten zusätzlichen Einschränkungen kompensieren zu können, beantragte die Flughafen Zürich AG in Ergänzung des Gesuchs vom 8. April 2003 eine nochmalige Änderung des Betriebsreglements. Unter anderem sollte ab Oktober 2003 der Südanflug mit einem VOR/DME-Anflugverfahren auf die Piste 34 eingeführt werden.


2. Chronologischer Ablauf der Nichtbehandlung unserer Beschwerde:

23. Juni 2003 [BR5]
Das BAZL verfügt die Einführung der Südanflüge. Allfälligen Beschwerden gegen diese Verfügung wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Medienmitteilung BAZL inkl. Genehmigung

Das UVEK erteilte die Genehmigung zur Errichtung eines ILS und einer Anflugbefeuerung für die Piste 34 mit diversen Auflagen. Allfälligen Beschwerden wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Kommentar: Die Südanflüge wurden bewilligt, bevor Skyguide die Sicherheit der Südanflüge prüfen konnte.

26. Juni 2003 - Protokoll Leuenberger / Stolpe [Info]
Der Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Manfred Stolpe und BR Leuenberger einigten sich mit einem Protokoll, dass Deutschland die Verschärfung der Ausnahmeregelung bis zum 30. Oktober 2003 aussetzen und in der Folge etappenweise einführen würde.

Umgekehrt versprach BR Leuenberger, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die Einführung der Südanflüge nach folgendem Zeitplan sicherstelle:

  • ab dem 30. Oktober 2003 ein VOR/DME-Verfahren
  • ab 30. April 2004 ein LOC/DME-Verfahren
  • ab dem 31. Oktober 2004 schliesslich ein ILS/CAT 1-Verfahren

Die Details des Protokolls finden Sie hier .

Kommentar: Obwohl das Parlament den Staatsvertrag abgelehnt hatte, garantiert BR Leuenberger gegenüber Deutschland die Einführung der Südanflüge. Er setzt damit grösstenteils die Vereinbarungen des abgelehnten Staatsvertrages um.

Er garantiert Deutschland verbindliche Termine für die Einführung der Südanflüge, obwohl die Rechtmässigkeit noch nicht geklärt ist. Unsere Beschwerdemöglichkeiten dürfen den Zeitplan nicht gefährden.

Die Gültigkeit dieses Protokolls ist sehr umstritten. Sogar das Bundesgericht hat festgehalten, dass dieses Protokoll für die Schweiz nicht verbindlich sei. Trotzdem wird es mit allen Mitteln umgesetzt.

1. September 2003 [BR5]
Der VFSN und viele Betroffene reichen Beschwerden gegen die beiden Entscheide des BAZL vom 23.6.03 betreffend die Südanflüge und die Einrichtung des ILS betreffend bei der REKO/UVEK ein. Wir verlangen, dass die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wird. Das heisst, dass der Südanflug erst geflogen werden darf, sobald ein Gericht die Einhaltung der gültigen Gesetze geprüft hat (z.B. Raumplanung und Umweltschutz). Das heisst auch, dass das ILS (Instrumenten-Lande-System) erst nach einem Richterentscheid gebaut werden darf.

Was tat Unique gleichzeitig?
Die Flughafen Zürich AG erhob ihrerseits Beschwerde gegen die Verfügung des BAZL mit dem Antrag, der Entzug der aufschiebenden Wirkung sei auszudehnen auf die Einführung des LOC/DME-Anflugverfahrens im Frühling 2004 und das ILS-Anflugverfahren im Herbst 2004.(Originaltext aus Urteil REKO/UVEK vom 26.10.03)

6. Oktober 2003 [BR5]
Das BAZL nimmt Stellung zu unserer und weiteren Beschwerden. Auszug aus dem Urteil REKO/UVEK vom 26.10.03 – Seite 18

Auch die Beschwerdegegnerin (BAZL) beantragt mit Stellungnahme vom 6. Oktober 2003 die Abweisung der Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder den Erlass anderer vorsorglicher Massnahmen, sofern darauf überhaupt eingetreten werden könne. …

… Die Beschwerdegegnerin führt vorab aus, dass den Beschwerden gegen die Verfügung des BAZL die aufschiebende Wirkung schon deshalb entzogen werden müsse, weil der Bundesrat sich am 26. Juni 2003 in einer Vereinbarung mit Deutschland zur Einführung von VOR/DME-Anflügen auf die Piste 34 per 30. Oktober verpflichtet habe. Diese Verpflichtung könnte nicht erfüllt werden, wenn die verfügte Betriebsreglementsänderung nicht sofort umgesetzt werden könnte.

… Dabei gelte es insbesondere zu beachten, dass es sich bei den Südanflügen lediglich um eine provisorische Lösung handle, welche keine präjudizierende Wirkung auf das definitive Anflugverfahren habe.

23. Oktober 2003 [BR5]
Das BAZL informiert, dass UVEK, BAZL und Skyguide die Sicherheit der Südanflüge geprüft haben und diese sicher seien. Medienmitteilung BAZL

Kommentar: Jedes andere Resultat, hätte den Deutschland versprochenen Fahrplan verunmöglicht. Einer Einführung steht mit dieser „Sicherheitsprüfung“ nichts mehr im Wege.

24. Oktober 2003 [BR5]
Die REKO/UVEK hat unsere Beschwerde gegen das BR5 in Bezug auf die aufschiebende Wirkung abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung, welche die Einführung der Südanflüge verhindert hätte, wurde uns nicht gewährt. Die aufschiebende Wirkung wurde sogar noch ausgedehnt auf die im Protokoll vom 26. Juni 2003 erwähnten Zeitpunkte. Wichtig: Die REKO/UVEK hat nicht über die Rechtmässigkeit der Südanflüge geurteilt, sondern nur über den Entzug der aufschiebenden Wirkung. Urteil der REKO/UVEK

Kommentar: Somit war sichergestellt, dass die von BR Leuenberger versprochene Einführung der Südanflüge wie geplant erfolgen konnte. Voraussetzung dazu war jedoch, dass kein Gericht die Südanflüge als illegal erklärt.

30. Oktober 2003 [BR5]
Die Südanflüge werden, wie es Deutschland versprochen wurde, eingeführt.

Kommentar: Da die REKO/UVEK unsere Beschwerde nicht behandelte, konnte das erste Versprechen im Protokoll vom 26. Juni 2003 für die Einführung der Südanflüge eingehalten werden. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde nicht geprüft.

6. November 2003 [Info – ILS34]
Die REKO/UVEK hat unsere Beschwerde gegen den Bau des ILS34 in Bezug auf die aufschiebende Wirkung abgelehnt.

Kommentar: Betreffend der Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde keine Prüfung vorgenommen.

10. November 2003 [BR5]
Wir erheben gegen den Entscheid der REKO/UVEK betreffend des Entzugs der aufschiebenden Wirkung unserer Beschwerde gegen die Einführung der Südanflüge eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht. Medienmitteilung des VFSN

17. November 2003 [ILS34]
Wir erheben gegen den Entscheid der REKO/UVEK in Bezug auf den Entzug der aufschiebenden Wirkung unserer Beschwerde gegen den Bau des ILS34 eine zweite Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.

31. Dezember 2003 [BR6]
Die Flughafen Zürich AG reicht auf verlangen des UVEK das Gesuch für das „vorläufige Betriebsreglement“ ein. Dieses beinhaltet analog BR5 die Südanflüge in identischer Form. Neu ist hauptsächlich die Verlegung der Warteräume in die Schweiz wie dies Deutschland versprochen wurde. Information von UniqueExterner Link

31. März 2004 [BR5]
Das Bundesgericht hat unsere Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der REKO/UVEK vom 24.10.2003 und vom 6. November 2003 abgelehnt. Wichtig: Die Rechtmässigkeit der Südanflüge und der Bau des ILS34 wurde hier nicht geprüft, sondern nur der Entzug der aufschiebenden Wirkung.

30. April 2004 [Info]
Die Südanflüge werden, gemäss Versprechen Deutschland gegenüber, nach dem neuen Verfahren LOC/DME eingeführt. Die REKO/UVEK hat noch keinen Entscheid gefällt.

Kommentar: Da die REKO/UVEK unsere Beschwerde nicht behandelte, konnte auch das zweite Versprechen für die Einführung der Südanflüge eingehalten werden. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

1. Juli 2004 [Info]
Die einzige Information, welche wir erhalten, ist folgende:

Die „REKO/UVEK“ heisst ab 1. Juli 2004 neu „Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM)“. Der Bundesrat hat am 5. März 2004 auf Antrag von Bundesrat Moritz Leuenberger (Vorsteher des UVEK) die Namensänderung genehmigt. Mit der neuen Bezeichnung wird die Unabhängigkeit der Rekurs- und Schiedskommission unterstrichen.

Kommentar: Die REKO/UVEK (neu REKO/INUM) hat immer noch keinen Entscheid gefällt.

1. September 2004 [BR5]
Die REKO/INUM (früher REKO/UVEK) fordert uns auf, unsere Meinung zu den Stellungnahmen von BAZL, UVEK und Unique abzugeben (Replik). Frist bis 4.10.2004.

20. September 2004 [BR5]
Die REKO/INUM verlängert die Frist für die Replik auf den 4.11.2004.

27. September 2004 [BR5]
Die REKO/INUM verlängert die Frist für die Replik auf den 30.11.2004.

26. Oktober 2004 [Info]
Skyguide und Unique informieren, dass per 28. Oktober 2004 die Südanflüge neu mit ILS erfolgen werden.

28. Oktober 2004
Die Südanflüge werden, gemäss Versprechen Deutschland gegenüber, nach dem neuen Verfahren ILS CAT I eingeführt.

Kommentar: Da die REKO/INUM (früher REKO/UVEK) unsere Beschwerde nicht behandelte, konnte auch das dritte Versprechen für die Einführung der Südanflüge eingehalten werden. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

30. November 2004 [BR5]
Wir reichen unsere Replik bei der REKO/UVEK ein und verlangen, dass jetzt die Zulässigkeit von Südanflügen ohne Verzögerung geprüft wird.

7. Dezember 2004 [BR5]
Die REKO/UVEK versendet unsere Replik sowie die der weiteren Beschwerdeführer an Unique, BAZL und UVEK. Diese erhalten die Gelegenheit, auf diese wieder zu Antworten (Duplik). Frist für die Duplik ist der 24.1.2005

21. Januar 2005 [BR5]
Auf Antrag von Unique verlängert die REKO/INUM die Frist für die Einreichung der Duplik auf den 23.2.2005

2. März 2005 [GNA]
Unique reicht ergänzend einen Sicherheitsnachweis (Safety Case), den angepassten PANS-OPS Bericht und die angepassten OPS Procedures und Luftraumanpassungen für den gekröpften Nordanflug ein.

29. März 2005 [BR6]
Das BAZL bewilligt das Betriebsreglement 6 (ebenfalls mit Südanflügen) – nachfolgend BR6 genannt

31. März 2005 [BR5]
Die REKO/INUM bestellt einen Fachbericht beim BUWAL (gehört zum UVEK) – Frist bis 4.5.2005 – später verlängert auf 3.6.05.

14. April 2005 [BR6]
Das von uns angefochtene Betriebsreglement 5 mit den Südanflügen wird vom BAZL durch das Betriebsreglement 6 ersetzt, welches ebenfalls Südanflüge beinhaltet.

Kommentar: Die REKO/INUM hat unsere Beschwerde nicht behandelt. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft.

28. April 2005 [BR6]
Der VFSN und viele Mitbeteiligte erheben erneut Beschwerde gegen die Südanflüge. Diesmal gegen das BR6, welches das bereits von uns angefochtene BR5 abgelöst hat. Die Südanflüge finden weiterhin statt, ohne dass die Rechtmässigkeit geprüft wurde.

Wir stellen in unserer Beschwerde den Antrag, dass nun endlich über unsere Beschwerde vom 1. September 2003 zu entscheiden sei, bevor die erneut notwendigen Beschwerden gegen das BR6 behandelt werden.

4. Mai 2005 [BR5]
Auf Antrag des BUWAL verlängert die REKO/INUM die Frist für den Fachbericht des BUWAL auf den 3. Juni 2005

10. Mai 2005 [BR6]
Der VFSN wird von der REKO/INUM aufgefordert, CHF 1'500 zu überweisen, damit die REKO/INUM unsere erneute Beschwerde gegen die Südanflüge überhaupt behandle.

14. Juli 2005 [BR6]
Die REKO/INUM informiert alle Beschwerdeführer zum Betriebsreglement 6 [BR6] über unseren Antrag, endlich die Beschwerden vom 2003 zu behandeln. Diese können nun auch Stellung zu unserem Antrag nehmen.

18. Juli 2005 [BR5]
Die REKO/INUM fragt alle Beschwerdeführer zum Betriebsreglement 5, was diese von einer allfälligen Sistierung (= nicht Behandlung) des Beschwerdeverfahrens und späteren Vereinigung mit den Beschwerden zum BR6 halten.

Kommentar: Die REKO/INUM hat unsere Beschwerde nicht behandelt und möchte diese offensichtlich auch nicht mehr behandeln!!! Was nützt uns ein Beschwerderecht, wenn die Beschwerden von den Richtern nicht behandelt werden?

12. September 2005 [BR5]
Der VFSN antwortet der REKO/INUM, dass eine Sistierung für uns nicht in Frage kommt und nun nach über 720 Tagen nach unserem Ergreifen der „rechtlichen Mittel“ endlich die Rechtmässigkeit der Südanflüge geprüft werden muss.

Die REKO/INUM hat unsere Beschwerde seit 751 Tagen nicht behandelt. Die Südanflüge finden seit 692 Tagen statt und gefährden die Bewohner des Südens täglich.

31. Oktober 2005 [BR5]
Die REKO/INUM verlangt erneut Bericht von Buwal – Frist bis 5.12.05 (Diese Frist wurde am 6.12.05 auf den 16.12.05 verlängert)

11. November 2005 [BR6]
Die REKO/INUM lehnt unseren Antrag ab, zuerst unsere Beschwerde vom 1. September 2003 zu behandeln. Zusätzlich informiert uns die REKO/INUM in ihrem Entscheid, dass unsere Beschwerde aus dem Jahr 2003 mindestens zum Teil bereits hinfällig ist.

Der Entscheid: Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements vom 29. März 2005. Anträge auf Sistierung des Beschwerdeverfahrens. ZwischenentscheidExterner Link

Kommentar: Hätten wir gewusst, dass die REKO/INUM 7 Monate benötigt, um überhaupt zu wissen, welche Beschwerden sie zuerst behandeln will (Die vom 1.9.2003 oder die vom 28.4.2005) hätten wir diesen Antrag nie gestellt. Anstelle von einer Beschleunigung hat die REKO/INUM dies zum Anlass genommen, 7 Monate weder die Beschwerde zum BR5 noch zum BR6 zu behandeln. Gegen diesen Entscheid könnten wir beim Bundesgericht erneut vorgehen. Da dies nur eine weitere Verzögerung der Behandlung der Beschwerde gegen das vorläufige Betriebsreglement 6 bringen würde, sehen wir davon ab.

Zusatzinfo: Gegen diese Verfügung hat die Stadt Zürich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben. Sie stellt die Anträge, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Rekurskommission INUM sei anzuweisen, dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Sistierung des Verfahrens B-2005-44 bis zur materiellen oder zumindest formellen Erledigung des ebenfalls hängigen Südanflug-Verfahrens stattzugeben.

17. Januar 2006 [BR5]
Die REKO/INUM informiert uns über den Bericht des BUWAL (siehe unter 31.10.2005). Wir werden aufgefordert, zu diesem Bericht unserer Stellungnahme abzugeben. Frist bis 8.2.2006

30. Januar 2006 [BR6]
Das Bundesgericht urteilt über die Beschwerde der Stadt Zürich gegen die REKO/INUM betr. Behandlung der Beschwerden. Das Urteil in Kürzestform:

  • Das Sistierungsbegehren war vom Verein «Flugschneise Süd - NEIN» eingereicht worden.
  • Laut dem einstimmig gefällten Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung fehlt der Stadt die Beschwerdelegitimation, weil sie gar nie in eigenem Namen um Sistierung des Verfahrens ersucht hat.

Das Urteil: 1A.306/2005: Externer Link

8. Februar 2006 [BR5]
Der VFSN reicht die geforderte Stellungnahme zum Bericht Buwal bei der REKO/INUM ein.

21. Februar 2006 [BR6]
Die REKO/INUM versendet die Verfügung zur ersten Stellungnahme bezüglich unserer Beschwerde gegen das BR6 an das BAZL, Unique, etc. – Frist bis 28.4.2006

3. März 2006 [BR5]
Die REKO/INUM verfügt, dass auf eine Sistierung des Verfahrens derzeit verzichtet wird verlangt nun noch einen Bericht von der Eidg. Kommission für Lärmbekämpfung – Frist bis 28.4.2006

21. April 2006 [BR6]
Die REKO/INUM verlängert die Frist für die Beschwerdeantwort von Unique, BAZL und Skyguide auf den 13. Juni 2006.

24. April 2006 [BR5]
Die REKO/INUM verlängert die Frist für den Bericht von der Eidg. Kommission für Lärmbekämpfung auf den 26. Mai 2006

26. Juni 2006 [BR5 und BR6]
Nachdem sämtliche Register für die Verzögerung der Behandlung unserer Beschwerde gegen die Südanflüge aus dem Jahr 2003 gezogen wurde, hat die REKO/UVEK am 26.6.06 die neuste Verfügung publiziert:

Das Verfahren Betriebsreglement 5 (Unsere Beschwerde vom September 2003) soll bei der REKO/INUM eingestellt und mit dem Verfahren zum vorläufigen Betriebsreglement 6 (Jahr 2005) vereinigt werden. Verfügung vom 26.6.2006Externer Link - Medienmitteilung VFSNExterner Link

6. Juli 2006 [BR5 und BR6]
Der VFSN reicht beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der REKO/INUM vom 26.6.2006 ein. Unsere Beschwerde aus dem Jahr 2003 darf nicht weiter verzögert werden. VFSN-Beschwerde vom 6.7.06Externer Link

7. Juli 2006 [BR5 und BR6]
Der VFSN reicht beim Bundesgericht vorsorgliche Massnahmen ein. Die REKO/INUM soll die beiden Beschwerden weiter behandeln, bevor der Entscheid des Bundesgerichts vorliegt. Die REKO/INUM wollte beide Beschwerden nicht behandeln bis das Bundesgericht entschieden hat. Diese weitere Verzögerung können wir nicht mehr dulden. Südanflüge finden täglich statt ohne dass die Rechtmässigkeit je geprüft wurde. VFSN vorsorgliche Massnahmen 7.7.06 Externer Link

17. August 2006 [BR5 und BR6]
Das Bundesgericht lehnt unseren Antrag ab mit der Begründung, dass die Zusammenlegung nicht zu einer Verzögerung führe, die als „nicht wieder gut zu machender Nachteil“ betrachtet werden könne.

Aus dem Entscheid:
…In der angefochtenen Verfügung wird zwar eingeräumt, dass eine Verfahrensvereinigung an sich zu einer unzumutbaren Verfahrensverzögerung führen könne.

Reko/INUM: … Es sei praktisch wie auch rechtlich nicht möglich und sinnvoll, noch eine Beurteilung nicht mehr relevanter Flugverfahren in Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben …vorzunehmen.

BG: … Ist aber nicht anzunehmen, dass die Einwendungen gegen die Südanflüge ohne Verfahrensvereinigung rascher beurteilt werden könnten, so führt die Verfahrensvereinigung auch nicht zu einer Verfahrensverzögerung, die als nicht wieder gutzumachender Nachteil betrachtet werden könnte.

Urteil 1A.138/2006Externer Link

Kommentar:
Mit diesem Vorgehen von Reko/INUM und Bundesgericht wird unsere Beschwerde vom 1. September 2003 nicht mehr behandelt. Dieser „Nichtentscheid“ dauerte 1'081 Tage – die Südanflüge finden unverändert seit 1'022 Tagen statt. Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde noch nicht geprüft. Diese Prüfung soll nun mit dem Verfahren BR6 erfolgen. Im nun zusammengelegten Verfahren BR6 sind insgesamt 84 Beschwerdeführer. Der VFSN mit über 5'000 vertretenen Personen ist nur einer davon.

19. Oktober 2006 [BR6+]
Die Reko/INUM sendet uns die Antworten von Skyguide, Unique, BAZL & Co. auf unsere Beschwerde. Wir werden aufgefordert bis zum 12.12.06 unsere Replik einzureichen.

29. November 2006 [BR6+]
Die REKO/INUM verlängert die Frist für die Replik auf den 12.01.2007

01. Januar 2007 [BR6+]
Die Reko/INUM ist aufgelöst. Das Verfahren BR6 wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht übernommen. Als erste Handlung in unserer Sache wird die Frist für die Replik erneut verlängert auf den 18.1.07.

12. Januar 2007 [BR6+]
Der VFSN reicht die Replik ein.

Info: Die Replik zum BR5 haben wir am 30.11.2004 eingereicht. 773 Tage gingen uns verloren durch die Nichtbehandlung des BR5. Sollte das Verfahren BR6 im gleichen Tempo verschleppt werden, so ist rechnerisch mit einem Entscheid in ca. 2-3 Jahren zu rechnen (2009 – 2010). Mögliche Ausnahme. Das BR6 wird auch nicht behandelt sondern mit einem zukünftigen „BR?“ zusammengelegt.

28. Februar 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht versendet unsere Replik sowie die der weiteren Beschwerdeführer an Unique, BAZL, UVEK, Skyguide und Swiss. Diese erhalten die Gelegenheit, auf diese wieder zu Antworten (Duplik). Frist für die Duplik ist der 28.04.2007

Info: Im Verfahren BR5 erfolgte diese Aufforderung am 7.12.2004

20. April 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht verlängert die Frist für die Antworten von Unique, BAZL, UVEK, Skyguide und Swiss auf den 7. Juni 2007.

19. Juni 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die Antworten und verfügt, dass Unique, BAZL, BAFU, ARE, EKLB und Swiss zusätzliche Berichte abliefern müssen. Frist bis 20.08. 2007.

25. Juli 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frist für verschiedene Bundesämter auf den 5.10.2007 verlängert.

13. August 2007 [BR6+]
Im BR6 ist auch das neue Abflugverfahren Wide Left Turn beinhaltet. Unique verzichtet jetzt auf dieses Abflugverfahren. Per Verfügung werden wir aufgefordert, zu diesem Verzicht Stellung zu nehmen. Frist bis zum 4.9.2007

3. September2007 [BR6+]
Wir reichen unsere Stellungnahme ein. Da wir ja selbst Beschwerde gegen den Wide Left Turn eingereicht haben, erklären wir uns natürlich damit einverstanden.

3. September2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht verlängert die Frist für die Stellungnahme auf den 11. September 2007.

14. September 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt zu Gunsten von Unique betreffend Kostenfolgen.

Das BAZL hat bei der Bewilligung der Südanflüge folgenden Hinweis/Auflage gemacht: „Diese Genehmigung präjudiziert keine künftigen Anflugverfahren. Das Risiko einer allfälligen Fehlinvestition geht zu Lasten der Gesuchstellerin [Unique]“.

Unique hat rund 35 Millionen Franken für die Landeausrüstung für den Südanflug investiert und hat Beschwerde gegen diese Auflage erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Gunsten von Unique entschieden und ist der Meinung: „Darüber zu befinden sei zu gegebener Zeit Sache der Gerichte“.

Kommentar: Somit droht den Steuerzahlern, dass Sie nebst dem Risiko und dem Lärm der Südanflüge dereinst auch noch die Kosten für die Pisteninfrastrukturen übernehmen müssen. Urteil im OriginaltextExterner Link

17. September 2007 [Infrastruktur BR6 ]
Das UVEK bewilligt das Gesuch von Unique, zusätzliche Infrastruktur auf dem Flughafen zu bauen. Bezüglich Südanflug sind das 2 zusätzliche Schnellabrollwege für die Piste 34. Damit wird die Landekapazität für Südanflüge erhöht. Unterschrieben ist die Bewilligung von Bundesrat Moritz Leuenberger. Verfügung im OriginaltextExterner Link

Kommentar: Diese Bewilligung pro Flughafen erfolgte obwohl die Rechtmässigkeit der Südanflüge nun seit 1'477 Tagen nicht geprüft wurde. Natürlich wurde erneut festgehalten, dass diese Bewilligung kein Präjudiz für zukünftige Anflugverfahren darstelle. Der Hinweis auf das Kosten-Risiko für Unique fehlt hingegen. Da in diesem Fall mit Beton gegossen wird, kann diese Änderung nicht mehr so einfach rückgängig gemacht werden.

Einmal mehr werden wir eine Beschwerde erheben müssen gegen eine Bewilligung des UVEK. Wir haben eine Frist bis zum 19.10.2007.

16. Oktober 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht fällt den „Abschreibungsentscheid“ betreffen Wide Left Turn. Dieser ist somit definitiv vom Tisch. Unique wird verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen und dem VFSN eine Parteientschädigung von CHF 3'600.- zu bezahlen.

19. Oktober 2007 [Infrastruktur BR6 ]
Wir reichen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein gegen den Bau von neuen Schnellabrollwegen für Landungen von Süden sowie neue multiple entry für Starts nach Süden. Beide Bauvorhaben erhöhen die Lande- resp. Startkapazität des Flughafens im Süden.

Wir stellen zusammen mit anderen Beschwerdeführern den Antrag, dieses Verfahren zu sistieren. Bevor Unique diese kapazitätssteigernden Bauten mit Beton giessen darf soll zuerst endlich über die Rechtmässigkeit der Südanflüge entschieden werden.

23. Oktober 2007 [Infrastruktur BR6]
Der VFSN wird vom Bundesverwaltungsgericht aufgefordert, CHF 1'500 zu überweisen, damit unsere weitere Beschwerde überhaupt behandelt wird.

9. November 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die diversen Stellungnahmen von Skyguide, Swiss, BAFU ARE und EKLB. Gleichzeitig stellt sie neue Fragen an Unique, Skyguide, BAZL und BAFU. Frist bis 29.11.2007.

28. November 2007 [Infrastruktur BR6]
Das Bundesverwaltungsgericht informiert die Verfahrensbeteiligten über den gestellten Sistierungsantrag. Diese werden aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 12.12.2007 einzureichen.

19. Dezember 2007 [BR6+]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die erneuten Stellungnahmen von Unique, Skyguide, BAZL und UVEK. Gleichzeitig erhalten wir die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu diesen Unterlagen abzugenben. Frist bis 25.01.2008. Diese Frist wurde am 24.01.2008 auf den 18.02.2008 verlängert.

Der VFSN entscheidet, auf eine erneute Stellungnahme zu verzichten.

9. Januar 2008 [Infrastruktur BR6]
Das Bundesverwaltungsgericht lehnt den Sistierungsantrag ab. Das Verfahren wird separat weitergeführt. Wir könnten gegen diesen Entscheid bis am 11.02.2008 bei Bundesgericht eine Beschwerde einreichen. Wir verzichten darauf.

Info: Da im Gegensatz zu den Südanflügen bei diesem Verfahren die aufschiebende Wirkung nicht enzogen wurde, bewirkt unsere Beschwerde, dass erst gebaut werden darf, sobald die Rechtsverfahren abgeschlossen sind.

19. Februar 2008 [Infrastruktur BR6]
Das Bundesverwaltungsgericht fordert das UVEK auf, zu den Beschwerden eine Stellungnahme einzureichen. Frist bis zum 31.03.2008. Diese wurde am 17.03.2008 auf den 15.04.2008 verlängert.

23. April 2008 [Infrastruktur BR6]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die diversen Stellungnahmen von Unique, UVEK und Swiss. Gleichzeitig wird ein Fachbericht vom ARE und BAFU bestellt. Frist bis 22.05.2008. Diese wurde am 6.5.2008 auf den 13.6.2008 verlängert.

18. Juni 2008 [Infrastruktur BR6]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die Fachberichte von ARE und BAFU. Gleichzeitig wird Unique und das UVEK aufgefordert, zum Bereicht des BAFU Stellung zu nehmen. Frist bis 2.7.2008. Diese wurde am 1.7.2008 auf den 9.7.2008 verlängert.

30. Juni 2008 [GNA]
Das BAZL lehnt das Gesuch für den gekröpften Nordanflug ab. Begründung in Kürzestform: Der Südanflug sei sicherer! Der VFSN beschliesst, dagegen Beschwerde einzureichen. Medienmitteilung BAZL - Verfügung im Originaltext

9. und 11. Juli 2008 [BR6+ und Infrastruktur BR6]
Das Bundesverwaltungsgericht fragt alle Beschwerdeführer, was diese von einer Vereinigung mit den Beschwerden zum BR6+ halten. Frist für die Stellungnahme bis am 20.8.2008. Diese wurde am 5.8.2008 auf den 3.9.2008 verlängert.

2. September 2008 [BR6+ und Infrastruktur BR6 ]
Der VFSN antwortet dem Bundesverwaltungsgericht, dass eine erneute Vereinigung unserer ursprünglichen Beschwerde vom 1.9.2003 für uns nicht in Frage kommt und nun nach exakt 5 Jahren nach unserem Ergreifen der „rechtlichen Mittel“ endlich die Rechtmässigkeit der Südanflüge geprüft werden muss. Antwort VFSN (PDF)

18. September 2008 [BR6+ und Infrastruktur BR6 ]
Trotz unserer Ablehnung vom 2.9.2008 zu einer weiteren Verfahrensvereinigung verfügt das Bundesverwaltungsgericht, dass die beiden Verfahren vollständig vereinigt werden. Unsere Anträge werden abgewiesen.

Zitat aus der Verfügung: „Entgegen den Befürchtungen der Beschwerdeführenden 41 (VFSN) wird die Beurteilung der beiden Verfügungen vom 23. Juni 2003 zur Südanflug-Problematik und auch das Gesamtverfahren selber durch die beabsichtigte Vereinigung nicht merklich verzögert.“

Kommentar : Der VFSN könnte gegen diese erneute Verfahrensvereinigung beim Bundesgericht eine Beschwerde einreichen, wie wir das bereits im Jahre 2006 (Zusammenlegung BR5 und BR6) gemacht haben. Die würde leider nur zu einer zusätzlichen Verzögerung führen, da das Bundesverwaltungsgericht in der Zwischenzeit das Verfahren nicht weiterführen würde. Aus diesem Grund verzichten wir auf eine Beschwerde beim Bundesgericht.

30. Oktober 2008 [BR6++ ]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die diverse Stellungnahmen (BAZL, Swiss, Unique) zur Kenntnis. Wir erhalten die Möglichkeit, bis am 5.12.2008 in Bern Einsicht in die Akten des vereinigten Gesamtverfahrens zu nehmen. Wir erhalten die Gelegenheit für die Einreichung der Schlussbemerkungen. Frist bis am 16.12.2008.

12. Dezember 2008 [BR6++ ]
Wir informieren das Bundesverwaltungsgericht, dass wir auf die Schlussbemerkungen verzichten, da seit 2003 alles bereits geschrieben wurde. Wir fordern die Richter auf, nun rasch möglichst den Entscheid über die Südanflüge zu fällen.

19. Februar 2009 [BR6++ ]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die diverse Schlussbemerkungen (UVEK, BAZL, BAFU, Swiss, Unique) zur Kenntnis. Wir werden informiert, dass die beiden Deutschen Gemeinden Hohentengen und Klettgau in den Jahren 2004/2005 eine mündliche und öffentliche Verhandlung verlangt haben. Das Bundesverwaltungsgericht ordnet diese Parteiverhandlung an und informiert uns, dass diese vom 23. bis 25. November 2009 sowie vom 30. November bis 2. Dezember 2009 in Bern stattfinden wird. Die Anzahl Teilnehmende müsse aus organisatorischen Gründen beschränkt werden. Dem VFSN mit über 5000 Beschwerdeführern soll nur die Teilnahme mit 3 Personen erlaubt werden.

Wir werden aufgefordert, dem Bundesverwaltungsgericht mitzuteilen, ob wir an der mündlichen Parteiverhandlung teilnehmen wollen. Frist bis am 9.3.2009.

Kommentar: Nachdem sämtlich möglichen Verzögerungen im Verfahren erfolgt sind, die Schlussbemerkungen eingereicht sind und der Entscheid nach über 5 Jahre endlich gefällt werden müsste, verzögert die Forderung der deutschen Gemeinden das Verfahren erneut um mindestens 10 Monate. Unsere Richter sind dankbar für diese deutsche Forderung, da somit weiterhin nicht entschieden werden muss. Das schutzwürdige Interesse der Schweizer Bürger an einem längst fälligen Entscheid wird von den Richtern weiterhin ignoriert.

9. März 2009 [BR6++ ]
Der VFSN reicht seine Stellungnahme ein. Wir fordern, dass die beiden deutschen Gemeinden auf die öffentliche Parteiverhandlung verzichten sollen, oder falls nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Forderung ablehnt. Für den Fall, dass diese Parteiverhandlung trotzdem stattfinden sollte, erwarten wir einen Termin vor dem 14. Juli 2009 (Gerichtsferien)

13. März 2009 [BR6++ ]
Der Bundesverwaltungsgericht lehnt unsere Fordeungen ab und besteht auf der Durchführung dieser öffentlichen Anhörung. Dies sei im Interesse der Öffentlichkeit. Der Termin November / Dezember 2009 für die Durchführung sei im "Ermessenspielraum" der Richter.

Vorinformation öffentliche Verhandlung:
Termin: 23.11. bis 25.11.2009 und 30.11. bis 2.12.2009
Ort: Theatersaal "National", Hirschengraben 24, 3011 Bern, (Zutritt: Seiteneingang Maulbeerstrasse)
Allgemeine Infos: http://www.bvger.ch/index/press/federal-meeting.htmExterner Link

 


3. Aktueller Stand vom 3. November 2009 – über 6 Jahre später

Die Rechtmässigkeit der Südanflüge wurde auch 5 Jahre nach der ersten Bewilligung durch das BAZL noch nicht geprüft. Weder im Verfahren zum BR5 noch zum BR6. Den gekröpften Nordanflug, der die Südanflüge ersetzen würde, hat Bern aus politischen Gründen abgelehnt.

Seit 2'256 Tagen wird die Rechtmässigkeit der Südanflüge nicht geprüft

Seit 2'197 Tagen erfolgen täglich ab 06.00 Südanflüge

Kommentar:
Hätte die REKO/INUM eine Möglichkeit gefunden, unsere Beschwerde inhaltlich abzuweisen und dadurch die Südanflüge für „legal“ zu erklären, hätte Sie es sicher schon getan. Nur die bewusste Verschleppung des Verfahrens ermöglichte der REKO/INUM, sich vor einem Urteil zu drücken. Die REKO/INUM wurde Ende 2006 aufgelöst.

Auch das Bundesverwaltungsgericht, das seit dem 1.1.2007 neu verantwortlich ist, hat bis jetzt kein Urteil gefällt. Die verantwortliche Einzelrichterin ist die gleiche Person, die bereits bei der REKO/INUM mit dem Verfahren betraut war.

Die Gerichte wissen schon lange, dass Südanflüge illegal sind. Aber wer stellt sich schon gegen den Willen des Bundesrates?

3. November 2009

Verein Flugschneise Süd – NEIN
Urban Scherrer

 

PS: Dies ist nur ein Auszug der Vorkommnisse der letzten Jahre. Weitere Bereiche wie Dachziegelklammerung, Beleuchtung Loorenkopf, ergänzende Stellungnahmen im Rahmen des Bundesgerichtsverfahrens welches zum Entscheid vom 31. März 2004 führte, weitere Änderung der Betriebsreglemente, etc. wurden wegen der einfachen Lesbarkeit weggelassen. Bei Fragen senden Sie bitte ein Email an uscherrer@yahoo.com


4. Die Macht des UVEK

Bundesrat Moritz Leuenberger ist der Vorsteher des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Dem UVEK sind unter anderem folgende Ämter direkt oder indirekt unterstellt:

1

BAZL

Bundesamt für Zivilluftfahrt. Das BAZL bewilligt neue Flugrouten. Das BAZL beaufsichtigt die Zivilluftfahrt unseres Landes und setzt dabei einen Schwerpunkt bei der Flugsicherheit. Es begleitet zum Beispiel auch die heftig diskutierten Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich und gestaltet die staatlichen Leitplanken im sich rasant wandelnden Fluggeschäft mit.

2

BAFU (früher BUWAL)

Bundesamt für Umwelt. Als Umweltfachstelle des Bundes sorgt das Bundesamt für Umwelt für gesunde Ökosysteme und den Schutz von Pflanzen und Tieren; es schützt aber auch die Menschen vor negativen Einflüssen wie Lärm, Luftverschmutzung oder Naturgefahren.

3

weitere

Das gesamte Organigramm finden Sie hier

4

Skyguide

Skyguide ist für die Flugsicherung verantwortlich. Skyguide ist eine Aktiengesellschaft, welche zu über 99% dem Bund gehört. Sie wird vom BAZL (siehe 2) beauftragt und beaufsichtigt.

Das UVEK hat oder hatte eine Verbindung mit folgenden Institutionen:

5

Flughafen Zürich AG

Das UVEK erteilte dem Flughafen die Konzession für den Betrieb des Flughafens. Der Flughafen wurde in der Konzession unter anderem verpflichtet, die nötigen Gesuche für die Umsetzung des Staatsvertrages, resp. der deutschen Verordnung rechtzeitig einzureichen.

6

REKO/UVEK (neu REKO/INUM):

Als Fachgericht beurteilt die REKO/UVEK in erster Instanz Beschwerden gegen Verfügungen der Ämter des UVEKExterner Link und des UVEK selber.

Die Reko/UVEK ist eine unabhängige Rekurskommission:

  • Das UVEK empfiehlt, wer in die REKO/UVEK gewählt wird
  • Die Richter werden vom Bundesrat gewählt
  • Das Budget der REKO/UVEK ist beim UVEK integriert

Die Reko/INUM wurde am 31.12.2006 aufgelöst.

PS: Ein weiteres Beispiel, wie das Protokoll vom 26. Juni 2003 umgesetzt wurde, finden Sie hier:
18.04.04 - Das BAZL spielt mit unserer Sicherheit. Die Reko UVEK unterstützt diese Machenschaften.

______________________________________________________________________________

5. Zum Vergleich - Chronologie "gekröpfter Nordanflug" (GNA)

Die Südanflüge wurden politisch versprochen und in Rekord-Tempo eingeführt. Der gekröpfte Nordanflug ist politisch nicht erwünscht.

Nur so ist erklärbar, dass beim gekröpften Nordanflug alles viel länger dauert und anders beurteilt wird, als bei der Einführung der Südanflüge.

Der gekröpfte Nordanflug könnte per sofort eingeführt werden und würde in einer ersten Phase ca. 40% der Südanflüge ersetzen. Da der GNA viel weniger Menschen betreffen würde als der Südanflug, müsste er per Gesetz eingeführt werden.


31. Dezember 2004 [GNA]
Unique reicht beim BAZL ein Gesuch für einen gekröpften Nordanflug (GNA) mit Endanflug auf Sicht ein. Ziel des Gesuchs war es, die Gebiete mit morgendlichen Südanflügen zumindest teilweise zu entlasten. Der gekröpfte Nordanflug hätte zwar lediglich von 6 bis 7 Uhr und nur mit tieferer Kapazität durchgeführt werden können.

6. Juli 2006 [GNA]
Das BAZL verlangte von Unique die Nachreichung verschiedener Unterlagen für den gekröpften Nordanflug.

31. Oktober 2006 [GNA]
Unique reicht beim BAZL die verlangen ergänzenden Unterlagen ein: einen „Instrument Flight Procedure Report“, Unterlagen zum „Operational Concept & Airspace“ sowie eine „Preliminary Safety Study“.

4. Mai 2007 [GNA]
Das BAZL stellt das Gesuch für den gekröpften Nordanflug den Kantonen Aargau und Zürich sowie dem deutschen Landkreis Waldshut zur Anhörung zu. Die Publikation des Gesuchs im Bundesblatt erfolgte am 8. Mai 2007. Die Unterlagen wurden in den angehörten Kantonen vom 9. Mai bis 7. Juni 2007 öffentlich aufgelegt.

30. Juni 2008 [GNA]
Das BAZL lehnt das Gesuch für den gekröpften Nordanflug ab. Begründung in Kürzestform: Der Südanflug sei sicherer! Der VFSN beschliesst, dagegen Beschwerde einzureichen. Medienmitteilung BAZL - Verfügung im Originaltext

8. September 2008 [GNA]
Der VFSN reicht beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtgenehmigung des gekröpften Nordanflugs ein. Es ist unverständlich, dass die Südanflüge vor 5 Jahren „provisorisch“ bewilligt wurden, weil es keine Alternativen gegeben habe. Die Alternative gekröpfter Nordanflug wird nicht bewilligt, weil es ja die Südanflüge gibt. Beschwerde VFSN (PDF)

12. September 2008 [GNA]
Der VFSN wird vom Bundesverwaltungsgericht aufgefordert, CHF 4'000 als Kostenvorschuss zu überweisen, damit die Beschwerde überhaupt behandelt wird.

1. Oktober 2008 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt, dass die beiden separaten GNA-Verfahren (Betriebsreglement und Infrastruktur) vereinigt werden und die Swiss sowie das deutsche Landratsamt Waldshut als Beigeladene in das Verfahren aufgenommen werden. Diese können somit ebenfalls zu unserer Beschwerde eine Beschwerdeantwort einreichen (Frist bis zum 31.10.2009).

14. Oktober 2008 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt, dass die Schweizer Gemeinden Bachs (und Mitbeteiligte) und Fisibach (Kaiserstuhl AG) ebenfalls als Beigeladene in das Verfahren aufgenommen werden.

27. Oktober 2008 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt, auf Antrag des Landratsamtes Waldshut (D), dass die Frist für die Beschwerdeantworten auf den 17.11.2008 erstreckt wird.

9. Dezember 2008 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die Beschwerdeantworten. Wir erhalten die Gelegenheit, dazu eine Replik einzureichen. Frist bis 20.1.2009

20. Januar 2009 [GNA]
Der VFSN reicht die Replik zu den Beschwerdeantworten beim Bundesverwaltungsgericht ein.

2. Februar 2009 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet unsere Replik an die übrigen Verfahrensbeteiligten. Diese erhalten die Möglichkeit, darauf eine erneute Stellungnahme (Duplik) abzugeben. Frist bis 02.03.2009. Diese wurde am 26.2.2009 auf Antrag von Unique auf den 1.4.2009 verlängert.

6. April 2009 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die Stellungnahmen der übrigen Verfahrensbeteiligten. Der VFSN erhält eine Frist bis zum 30. April 2009 für die Schlussbemerkungen.

16. April 2009 [GNA]
Der VFSN reicht die Schlussbemerkungen ein.

12. Mai 2009 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht sendet uns die Schlussbemerkungen der übrigen Verfahrensbeteiligten.

13. August 2009 [GNA]
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet und lehnt unsere Beschwerde ab. Der VFSN und die betroffenen Menschen im Süden seien nicht beschwerdelegitimiert!

Medienmitteilung VFSN: Urteil zum gekröpften Nordanflug (VFSN)Externer Link 

Der VFSN verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundesgericht und konzentriert sich auf das immer noch hängige Beschwerdeverfahren gegen die Südanflüge (BR6+)

Statistik GNA versus Südanflug:
Gekröpfter Nordanflug:
339 Tage nach der Einreichung unserer Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Leider gegen die Bevölkerung.

Südanflug:
2‘256 Tage nach der Einreichung unserer Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden!