Leuenberger-Sprecher Hugo Schittenhelm jedoch widerspricht den Autoren des Fachartikels: «Das Papier ist ein Gesprächsprotokoll, eine blosse Absichtserklärung, die keinerlei Rechte und Pflichten begründet.» Würde die Schweiz doch keine Südanflüge einführen, «wäre das an sich folgenlos». Heberlein und Hofmann überzeugt das nicht. Warum, so fragen sie, soll die Schweiz eine ungültige Abmachung einhalten?