Kompensation der deutschen Flugbeschränkungen
Das Departement Leuenberger hat die Anflüge auf den Flughafen Zürich von Süden auf die Piste 34 gutgeheissen und die Plangenehmigung für den Bau eines Instrumentenlandesystems (ILS) erteilt. Betrieblich möglich sind die Südanflüge im Sichtflugverfahren ab Herbst 2003, mit dem ILS ein Jahr später.
ege. Als Reaktion auf die im Staatsvertrag enthaltenen Flugbeschränkungen über süddeutschem Gebiet hatte die Unique (Flughafen Zürich AG) im vergangenen Jahr Gesuche für die Änderung des Betriebsreglements und die Installation von Instrumentenlandesystemen (ILS) für die Pisten 34 und 28 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Nach dem gescheiterten Staatsvertrag hat Deutschland eine schärfere einseitige Verordnung erlassen, die Alternativen zum Anflug über Süddeutschland dringend erfordert.
Zum ILS auf Piste 28 hat das Bundesamt noch keinen Entscheid gefällt. Stattgegeben hat das Departement Leuenberger hingegen der generellen Zulassung von Südanflügen sowie der Installation eines ILS und der Anflugbefeuerung für Piste 34. Die notwendigen provisorischen Änderungen im Betriebsreglement sowohl für die Sichtanflüge auf das Drehfunkfeuer (VOR) als auch auf das ILS 34 hat das BAZL genehmigt. Vertreter des Bundesamts haben die Entscheide am Dienstag auf dem Flughafen Zürich erläutert.
Keine andere Wahl
Nach den Ausführungen des BAZL sind die Voraussetzungen, um den Gesuchen des Flughafens Zürich zu entsprechen, gegeben. Um die Einschränkungen im deutschen Luftraum betrieblich zu kompensieren, gebe es keine Alternative zum Südanflug. Gemäss den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung stehe den Anflügen aus Süden nichts entgegen, erklärte Adrian Nützi, Projektleiter des BAZL für den Flughafen Zürich. Bei den Frühankünften habe sich allerdings ergeben, dass unverhältnismässig grosse Gebiete von übermässigem Lärm betroffen würden. Das BAZL hat deshalb verfügt, dass vor sechs Uhr morgens keine Südanflüge erfolgen dürfen. Ab Oktober 2003 gilt diese Einschränkung auch für Anflüge auf die Piste 28. - Im Umweltverträglichkeitsbericht nicht berücksichtigt ist die Raumplanung. Wer Wertminderungen von Liegenschaften geltend machen könne, müssten die Gerichte entscheiden, sagte André Auer, Direktor des BAZL. Entschädigungspflichtig sei die Flughafenbetreiberin. Zur Frage der Sicherheit betonten die Experten, dass es aus fachlicher Sicht keine Bedenken zu den Südanflügen gebe.
Der 10. Juli ist noch nicht gebannt
Die verschärften Massnahmen der deutschen Verordnung, welche am 10. Juli in Kraft treten und den Anflug auf Zürich zu den Flugsperrzeiten bei gewissen Wetterbedingungen verunmöglichen, können mit den Südanflügen nicht aufgefangen werden. Die täglich bis zu 30, an Wochenenden bis zu 100 betroffenen Flugzeuge müssen Warteschlaufen fliegen oder auf andere Flughäfen umgeleitet werden. Die dritte Möglichkeit ist die Streichung der Flüge. Eine gewisse Entspannung werden die Sichtanflüge auf Piste 34 ab Herbst 2003 bringen. Doch erst das ILS 34, das den Navigationshilfen auf den Hauptlandepisten 14 und 16 allerdings unterlegen ist, wird es erlauben, die Einschränkungen der deutschen Verordnung besser zu kompensieren. Das ILS 34 soll im Herbst 2004 betriebsbereit sein.
Der gekrümmte Anflug von Norden bietet kurzfristig keine Lösung. Gemäss BAZL könnte der gekrümmte Nordanflug im Sichtflugverfahren in ein bis zwei Jahren eingeführt werden, bietet aber ungenügende Kapazität. Für den Instrumentenanflug wäre mit mindestens drei bis fünf Jahren zu rechnen, da die Navigationsanlagen erst gebaut und Sicherheitsprüfungen gemacht werden müssten. Der Anflug mit Satellitennavigation wäre nicht vor 2010 realisierbar, falls dieses Verfahren überhaupt zugelassen werde. - Um die Folgen des 10. Juli abzuwenden, haben Unique und Swiss rechtliche Schritte beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingeleitet, der Bund ist an die EU-Kommission gelangt. Bundesrat Moritz Leuenberger und sein deutscher Amtskollege Manfred Stolpe werden sich in den nächsten Tagen zu einem weiteren Gespräch treffen.
Gegen die provisorische Änderung des Betriebsreglements zur Umsetzung der Wochenendregelung (unter Einbezug der Südanflüge) waren beim BAZL 16 000 Einsprachen eingegangen, gegen das Gesuch für das ILS 34 richteten sich 5500 Einsprecher. Beschwerden gegen die Entscheide des BAZL können an die Rekurskommission des UVEK gerichtet werden. Allfälligen Beschwerden ist die aufschiebende Wirkung im Hinblick auf die Südanflüge im Herbst jedoch teilweise entzogen worden.