Die kleine Kammer hat mit der Flugticketabgabe eine weitere wichtige Verschärfung des CO2-Gesetzes gutgeheissen.
Der Flugverkehr soll nicht länger verschont bleiben: Künftig soll auf Flugtickets eine Abgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken erhoben werden.
Das beschloss der Ständerat. Gut die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden, die andere Hälfte flösse in einen neuen Klimafonds. Damian Müller (FDP/LU) wies darauf hin, dass Schweizer doppelt so häufig ins Flugzeug stiegen wie die Einwohner der Nachbarländer.
Heute mache der Flugverkehr elf Prozent des CO2-Ausstosses in der Schweiz aus. Ohne Massnahmen werde er in wenigen Jahren zum grössten Problem.
Im Ständerat gab es keine grundsätzlichen Einwände: Auch der Luftverkehr müsse seinen Teil beitragen, lautete der Tenor. Es gehe nicht an, dass für kurze Strecken Flüge billiger seien als Zugfahrten. Dass Abgaben tatsächlich eine Lenkungswirkung hätten, zeigten Studien, sagte Beat Vonlanthen (CVP/FR).
Ein Ausweichen der Passagiere auf Nachbarstaaten droht aus Sicht der Mehrheit nicht: Alle Nachbarstaaten hätten bereits Abgaben eingeführt.
Lombardi für Begrenzung
Filippo Lombardi (CVP/TI), Vizepräsident des Verwaltungsrats der Lugano Airport AG, wollte im Gesetz verankern, dass die Abgabe höchstens das Doppelte des Durchschnitts der Abgaben der umliegenden Länder betragen darf. Im Durchschnitt betrage die Mindestabgabe in den Nachbarländern sechs Euro. Die in der Schweiz geplante Abgabe sei also zu hoch.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass es sich in den umliegenden Ländern um eine Steuer, nicht um eine Lenkungsabgabe handle. Ausserdem werde im Gesetz verankert, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Abgaben die internationale Situation berücksichtigen müsse.
Der Ständerat lehnte daraufhin Lombardis Antrag ab. Dagegen nahm er Thomas Minders (parteilos/SH) Antrag an, wonach auch auf Flügen mit Privatjets eine Abgabe erhoben werden soll, und zwar pauschal 500 Franken.
Teurer werden könnte zudem das Heizöl. Der maximale Satz der CO2-Abgabe auf Brennstoffen soll von 120 auf bis zu 210 Franken steigen, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.
Auch Strassenverkehr im Visier
Ferner will der Ständerat ab 2026 Transportunternehmen im Stadt- und Agglomerationsverkehr die Rückerstattung der Mineralölsteuer streichen, sofern sie nicht mindestens 50 Prozent Elektrofahrzeuge einsetzen.
Eine weitere Massnahme betrifft den Strassenverkehr. Heute müssen Treibstoffimporteure einen Teil ihrer Importe kompensieren. Die Kosten wälzen sie auf die Autofahrer ab. Momentan liegt der Aufschlag auf Benzin und Diesel bei unter zwei Rappen, er dürfte bis zu fünf Rappen betragen.
Künftig sollen die Importeure nun mehr kompensieren müssen. Die kleine Kammer will den Aufschlag aber begrenzen. Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens zehn Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu zwölf Rappen. Die Mehrheit der Ständeräte befand, dies sei verkraftbar.
Neuauflage mit besseren Chancen?
Der Flugticketabgabe hatte die grosse Kammer in einer Motion am letzten Donnerstag zugestimmt, nachdem sie eine solche in der Wintersession 2018 noch knapp abgelehnt hatte und die ganze Vorlage abstürzen liess.
Bei der Gesamtabstimmung im Ständerat wurde die Neuauflage der Revision des CO2-Gesetzes mit 37 Ja- und nur einer Nein-Stimme angenommen. Der Ständerat war der Erstrat. Die Vorlage geht nun weiter an den Nationalrat.