Wie aus dem Motionstext hervorgeht, soll sich der Kanton nun als Minderheitsaktionär des Flughafens in den Gremien des EAP und "auf allen sonstigen verfügbaren Wegen" für die Einführung einer CO2-Gebühr einsetzen. Die Gebühr soll dabei nach dem Willen der Motionäre möglichst Kurzstreckenflüge proportional stärker belasten. Die allfälligen Einnahmen sollen weiteren Klimaschutzmassnahmen zugute kommen.
Im Rahmen der Beratungen des Pakets "Basel pro Klima" hat sich der Grosse Rat weiter dafür ausgesprochen, dass Verwaltungsmitarbeitende künftig bei Dienstreisen unter 1.000 Kilometern auf das Fliegen verzichten und stattdessen den Zug nehmen. "Ausnahmeregelungen sind restriktiv zu handhaben", heisst es in der Motion, welche eine Anpassung der entsprechenden Verordnungen, Richtlinien und Reglemente verlangt.
Alles noch nicht definitiv
Die nun an sie überwiesenden Vorstösse muss die Regierung innerhalb von drei Monaten beantworten. Dann kann das Kantonsparlament basierend auf der Stellungnahme erneut entscheiden, ob es seine Forderungen weiterverfolgt oder nicht. Im Kanton Basel-Stadt besteht seit Februar offiziell der Klimanotstand. Demnach geniesst die Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen im Kanton zumindest symbolisch höchste Priorität.