Im Jahr 2014 beschloss der Bundesrat, den Militärflugplatz Dübendorf neu als ziviles Flugfeld hauptsächlich für die Geschäftsluftfahrt mit einer Bundesbasis der Luftwaffe zu nutzen und auf einem Teil des Bundesgeländes die Errichtung des Hub-Standortes Zürich des Schweizerischen Innovationsparkes zu ermöglichen. Als Betreiberin des zivilen Flugfelds wählte er nach einem Bewerbungsverfahren die neugegründete Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) aus. Den Rahmen für die künftigen Betriebszeiten für das Flugfeld hatte der Bund bereits im Dezember 2013 anlässlich der Ausschreibung definiert.
Ende August 2016 passte der Bundesrat die Sachpläne Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Militär (SPM) an. Damit schuf er die raumplanerischen Grundlagen für die künftige zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf. Im Februar 2017 begann der Koordinationsprozess mit dem Kanton Zürich, den drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen, der regionalen Planungsgruppe sowie der künftigen Flugplatzbetreiberin. Dabei zeigte sich, dass die Gemeinden mit der vom Bund vorgesehenen Nutzung des Flugfeldes für die Geschäftsluftfahrt nicht einverstanden sind und stattdessen auf das Konzept «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» setzen. Eine Prüfung dieses Konzeptes durch den Bund zeigte indes, dass wichtige Vorgaben des Bundes damit nicht erfüllt werden könnten. Zudem stünde das Konzept im Widerspruch zur 2015 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung des Bundes mit der FDAG. Würde der Bund von der Rahmenvereinbarung abweichen, würde er gegenüber der FDAG ersatzpflichtig. Das Ergebnis des Koordinationsprozesses dient als Grundlage zum SIL-Objektblatt für das Flugfeld Dübendorf, das der Bund nun für die öffentliche Mitwirkung auflegt.
Objektblatt beruht auf früheren Beschlüssen des Bundesrates
Mit dem SIL-Objektblatt bildet der Bundesrat frühere Beschlüsse ab. Im Objektblatt werden der Zweck der Anlage und die Rahmenbedingungen für den künftigen Flugbetrieb festgelegt. Ausgeschlossen sind die fliegerische Grundausbildung und der Linienverkehr. Der Flugplatz ist zudem Standort einer Helikopterbasis für Rettungs-und Einsatzflüge und steht der militärischen Mitbenützung offen. Wie im Rahmen der Ausschreibung vom Dezember 2013 festgelegt, soll der Flugplatz werktags von 6.30 bis 22 Uhr betrieben werden können, am Samstag von 8-12 Uhr und von 13.30-18 Uhr, am Sonntag von 11-12 Uhr und von 14-18 Uhr.
Die Verkehrsmenge wird durch das Gebiet mit Lärmbelastung definiert. Die Fluglärmberechnung beruht auf einer jährlichen Flugbewegungszahl von 28600 Bewegungen, weniger als die Hälfte davon sind Flüge mit Geschäftsreiseflugzeugen. Für das Militär sind 7600 Bewegungen eingeplant, der Rest verteilt sich auf rund 4000 Helikopterflüge der Blaulichtorganisationen sowie 2500 Bewegungen der Leichtaviatik und 1000 Flüge mit historischen Flugzeugen. Mit dem Flugplatzperimeter wird das Areal definiert, das der Infrastruktur für den zivilen Flugplatz zur Verfügung stehen wird.
Einsprachen erst bei Betriebsreglement möglich
Das SIL-Objektblatt wird ab 18. Februar 2019 für die Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Es kann auch der BAZL-Website eingesehen werden (siehe Link). Gleichzeitig sind auch der Kanton und die Gemeinden eingeladen, sich im Rahmen der Anhörung der Behörden zum Objektblatt zu äussern. Nach der Anhörung und Mitwirkung wird das BAZL das SIL-Objektblatt aufgrund der eingegangenen Anträge überarbeiten und dem Bundesrat zur Verabschiedung unterbreiten. Das Objektblatt bildet die Grundlage für das künftige Betriebsreglement der Flugplatz Dübendorf AG sowie für die Plangenehmigung der Infrastruktur. Dieses wird ebenfalls wieder öffentlich aufgelegt. Erst bei diesem Schritt sind Einsprachen von Behörden und direkt Betroffenen mit allfälligem Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht möglich.
Gleichzeitig mit dem SIL-Objektblatt wird auch das Objektblatt für den Militärflugplatz Dübendorf im SPM angepasst. Dieses Objektblatt enthält die Vorgaben für die Infrastruktur der Bundesbasis. Das VBS startet das Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren ebenfalls am 18. Februar 2019.