Allerdings: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt rechnet mit weniger hohen Einbussen als der Flughafen.
Dem Flughafen Zürich liegen die Vorschläge des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) für eine neue Gebührenordnung vor. Das BAZL will, dass der Flughafen den Flugbetrieb stärker mit den Einnahmen aus den anderen Geschäftsfeldern subventioniert. Im Rahmen der begonnenen Vernehmlassung stellt sich die Flughafen Zürich AG aber klar gegen diese Vorschläge.
Im Juli 2018 hatte das BAZL bekannt gegeben, die seit 2012 geltende Gebührenordnung für Flughäfen punktuell zu überarbeiten. Gemäss dem nun vorliegenden Vorschlag sollen neu 50 Prozent der Einnahmen in den Flugbetrieb fliessen, die der Flughafen mit dem kommerziellen Angebot im Transitbereich erzielt. Bisher flossen 30 Prozent dieser Einnahmen in den Flugbetrieb. Von den Erträgen, die der Flughafen mit den Parkhäusern erwirtschaftet, sollen neu sogar 75 Prozent statt bisher 30 Prozent zugunsten des Flugbetriebs abgeschöpft werden.
Höhere Transferzahlungen
Der Flughafen Zürich bezeichnet die vorgeschlagenen Änderungen in einer Stellungnahme als «nicht nachvollziehbar» und spricht von einer «Quersubventionierung der Flughafengebühren». Ausserdem seien bei der Revision der Verordnung die Effekte des Tiefzinsumfelds nicht adäquat berücksichtigt worden.
Sollte der Vorschlag in dieser Form umgesetzt werden, würden die Erträge auf der Luftseite des Flughafens in der nächsten Gebührenperiode ab 2020 um 25 Prozent oder 150 Millionen Franken tiefer ausfallen, so die Rechnung der Flughafenbetreiberin. Künftige Investitionen in die Flughafeninfrastruktur seien damit gefährdet. Insbesondere im Hinblick auf aviatische Projekte müsste der Investitionsplan überarbeitet werden.
Zu hohe Zahlen?
Gemäss dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL operiert der Flughafen Zürich allerdings mit zu hohen Zahlen. «Nach unseren Berechnungen liegen die erwarteten Mindereinnahmen deutlich tiefer als die angeführten 150 Millionen Franken», sagte BAZL-Sprecher Christian Schubert gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.
Daher geht man im BAZL auch nicht davon aus, dass der Flughafen aufgrund der neuen Gebührenordnung zu Anpassungen im Investitionsplan gezwungen werde. «Aus unserer Sicht und mit Blick auf die prognostizierte Cashflow-Entwicklung müsste der Flughafen bei den Investitionsvorhaben keine Abstriche machen», betonte der Sprecher weiter.
Nach Abschluss des laufenden Vernehmlassungsverfahrens, bei dem auch die Fluggesellschaften einbezogen werden, wird die neue Gebührenordnung frühestens im Jahr 2020 in Kraft treten.
Aktie taucht
An der Börse befinden sich die Aktien der Flughafen Zürich AG in einem steilen Sinkflug. Bis am Mittag geben die Titel um kräftige 13,5 Prozent auf 174,30 Franken nach. Laut einem Analysten der Zürcher Kantonalbank würde die neue Verordnung zu einem «empfindlichen Rückgang» der Gebühren führen. Allerdings sei es derzeit schwierig abzuschätzen, wie sehr der Vorschlag in Stein gemeisselt ist.