Die Anpassungen des Betriebsreglements werden unter dem Titel Betriebsreglement 2017 zusammengefasst. Inhaltlich geht es dabei um die Umsetzung weiterer Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung von 2012, die auch im Objektblatt für den Flughafen Zürich im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vorgesehen sind. Dazu gehören insbesondere eine Entflechtung der Abflugrouten im Westen des Flughafens, das neue Bisenkonzept mit Starts in Richtung Süden geradeaus sowie die erweiterte Linkskurve bei Starts von der Piste 16 in Richtung Westen.
Der mit dem Betriebsreglement erstellte Umweltverträglichkeitsbericht zeigt auf, dass sich die Fluglärmbelastung am Tag insgesamt nicht markant verändert. Aufgrund der für das Jahr 2030 erstellten Verkehrsprognose nimmt die Belastung geringfügig zu. Die Fluglärmkurven entsprechen den Berechnungen im SIL.
Am 25. Juli 2018 hat das BAZL seine Beurteilung des Monitoring-Berichts über den Fluglärm im Betriebsjahr 2016 veröffentlicht. Weil der Betrieb in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 bis 24 Uhr) zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung führt, hat das BAZL Massnahmen zur Begrenzung der Lärmbelastung angeordnet. Um dem Flughafen Zürich jedoch die Entwicklung zu ermöglichen, die im luftfahrtpolitischen Bericht und im SIL vorgesehen sind, will das BAZL eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen. Zu diesem Zweck hat das BAZL von der FZAG verlangt, neue Fluglärmberechnungen einzureichen. Die neuen Lärmberechnungen basieren ebenfalls auf der Verkehrsprognose für das Jahr 2030 und zeigen auf, dass die Fluglärmbelastung in der Nacht die im SIL festgelegten Begrenzungen einhält.
Das BAZL legt das Betriebsreglement 2017 im Kanton Zürich öffentlich auf. Die neuen Lärmberechnungen für die Nacht werden zusätzlich im Kanton Schaffhausen aufgelegt, da dort eine Gemeinde direkt davon betroffen ist. Die Unterlagen des Flughafens sind ab dem 3. September auch auf der Webseite des BAZL einsehbar. Die Einsprachefrist läuft vom 3. September bis zum 2. Oktober 2018. Das BAZL wird zudem die Kantone Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich sowie die Fachstellen des Bundes zur Stellungnahme einladen.