Als nächster Schritt folgt nun ein Schlussbericht, zu dem sich die Beteiligten noch einmal äussern können. Dieser bildet die Grundlage für das Objektblatt, das gegen Ende Jahr öffentlich aufgelegt werden soll.
Am 3. September 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, den Militärflugplatz Dübendorf neu als ziviles Flugfeld mit einer Bundesbasis zu nutzen und auf einem Teil des Bundesgeländes die Errichtung des Hub-Standortes Zürich des Schweizerischen Innovationsparkes zu ermöglichen. Ende August 2016 hatte der Bundessrat die Sachpläne für das Militär und die zivile Luftfahrt angepasst. Damit wurde die Grundlage für eine künftige zivile Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf geschaffen. Im Februar 2017 begann der Koordinationsprozess für das Objektblatt Flugplatz Dübendorf. Dieses bildet die Grundlage für die Infrastruktur und den künftigen Betrieb des zivilen Flugplatzes.
Insgesamt führte das BAZL zusammen mit Fachstellen des Bundes und des Kantons Zürich, der Flugplatz Dübendorf AG, Vertretern der drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sowie der regionalen Planungsgruppe vier Koordinationsgespräche durch. Dabei wurde das künftige Konzept mit Schwerpunkt Geschäftsluftfahrt vorgestellt. Das Alternativkonzept der Gemeinden für einen „Historischen Werkflugplatz“ hatte der Bund im Frühling 2017 nach ausführlicher Prüfung zurückgewiesen.
Mit dem SIL-Koordinationsprozess will das BAZL die frühzeitige Information und Zusammenarbeit mit Kanton und Gemeinden im Sinne des Raumplanungsrechts gewährleisten. Die geplante Infrastruktur und der Betrieb des zivilen Flugfeldes sollen soweit wie möglich mit den umgebenden Nutzungen und Schutzzielen abgestimmt werden. Das BAZL wird die Ergebnisse dieser Koordination und die Haltung der Beteiligten nun in einem Schlussbericht festhalten. Die am Koordinationsprozess Beteiligten werden bis im Sommer 2018 Gelegenheit haben, sich zum Entwurf dieses Berichts zu äussern. Sollten sich dabei wesentliche Fragen zur Realisierbarkeit und zur raumplanerischen Abstimmung des Projekts ergeben, ist das BAZL zu einem weiteren Bereinigungsgespräch bereit. Am Konzept der Verlagerung eines Teils der Geschäftsluftfahrt vom Flughafen Zürich nach Dübendorf hält der Bund aber fest.
Aufbauend auf dem Schlussbericht wird das BAZL anschliessend ein SIL-Objektblatt erarbeiten, das die Grundlage für das künftige Betriebsreglement und die Plangenehmigung der Flugplatzanlagen bildet. Der Entwurf für das SIL-Objektblatt wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres für ein öffentliches Anhörungs-und Mitwirkungsverfahren aufgelegt. Nach der Bereinigung wird es dem Bundesrat bis Mitte 2019 zur Genehmigung vorgelegt.