Jeden Abend um 22.15 Uhr steigt ein 72 Meter langes und 500 Tonnen schweres Ungetüm in den Nachthimmel von Kloten. Emirates lässt dann den Airbus A380 in Richtung Dubai starten. Für den Abflug in der Nacht zahlt die Fluggesellschaft eine Extragebühr. «Tagesrand- und Nachtzuschlag» heisst sie offiziell und beträgt 200 Franken. Bald könnte sie viermal so hoch ausfallen.
Nicht nur die Golfairline ist betroffen. Der späte Flug von Aeroflot nach Moskau soll statt 200 künftig ebenfalls 800 Franken extra kosten. Die Nachtverbindung von El Al nach Tel Aviv würde statt mit 100 mit 200 Franken und die von Easyjet nach London statt mit 50 neu mit 100 Franken zu Buche schlagen. Die Nachtflüge der Swiss würden ebenfalls verteuert. Insgesamt rechnet der Flughafen Zürich mit einer jährlichen Mehrbelastung der Fluggesellschaften von 6,1 Millionen Franken.
Warten auf Umsetzung
Die Verteuerung der späten und frühen Flüge ist keine Idee geschäftstüchtiger Manager des Flughafens. Sie wurde vom Bundesverwaltungsgericht befohlen. Im Oktober 2013 hatte es entschieden, dass die Gebühren vermehrt lenkend wirken sollten, um die Bewohner der Anliegergemeinden von Lärm in den Randstunden zwischen 21 und 7 Uhr zu entlasten. Die Richter forderten den Flughafen auf, ein solches Modell auszuarbeiten. Im Dezember 2014 wurde es vorgelegt. Man sei überzeugt, dass damit «der Anteil an Flugbewegungen mit lauten Flugzeugtypen» abnehmen werde, erklärte das Management.
Geschehen ist seither nichts. Obwohl die verteuerten Lärmzuschläge seit drei Jahren in Kraft sein sollten, zahlen Fluggesellschaften weiter die alten Tarife. «Gleichzeitig zur Anpassung der Lärmgebühr mussten wir die viel wichtigere Frage der Betriebsgebühren für den Flughafen Zürich klären. Im Einvernehmen mit den wichtigen Beteiligten wurde beschlossen, diese Frage prioritär zu behandeln», erklärt ein Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl)die Verzögerung. Nun hat die Behörde aber den Antrag des Flughafens Zürich in die Vernehmlassung geschickt.
Es ist absehbar, dass der Vorschlag zerpflückt wird. Denn es gibt Widerstand von diversen Seiten. So stellt der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich den Antrag gesamthaft infrage. «Eine Lenkungswirkung, wie vom Bundesverwaltungsgericht verlangt, kann mit diesem Gebührenmodell nicht festgestellt werden», sagt Präsident Thomas Hardegger. Nachtlärm sei besonders störend. Er fordert deshalb eine wirksamere Gebührenordnung. Sukkurs erhält er streckenweise vom Bundesamt für Umwelt. Es wünscht sich eine noch «stärkere Lenkungswirkung».
Eine Art Lex Swiss
Nicht nur die Anliegergemeinden werden wohl gegen den Vorschlag des Flughafens Sturm laufen, sondern auch diverse Fluggesellschaften. Denn der Antrag ist ein unter Aufsicht des Zivilluftfahrtsamts ausgearbeiteter Kompromiss zwischen dem Flughafen und seiner grössten Kundin Swiss. Er enthält einen ausgeklügelten Entlastungsmechanismus, der vor allem der Heimairline zugutekommt. Im Gegensatz zu vielen Konkurrenten bekäme die Swiss einen Teil der zusätzlichen Gebühren zurück.
Konkret ist vorgesehen, dass «Fluggesellschaften, die in Randstunden Langstreckenverbindungen mit Flugdistanzen von über 5000 Kilometern anbieten und eine überdurchschnittliche Auslastung» erreichen, eine Rückvergütung erhalten. Pikantes Detail: Dubai liegt 4762 Kilometer von Zürich entfernt. Swiss-Konkurrentin Emirates hat darum keinen Anspruch auf eine Entlastung. Dabei geht es um viel Geld. Gemäss Berechnungen des Flughafens betragen die Rückzahlungen rund 4,3 Millionen Franken pro Jahr. Sie komme «zu rund 98 Prozent» der Heimairline zugute. Die Swiss begrüsst denn auch den Vorschlag.
Die Idee dahinter ist, dass man den Betrieb des Drehkreuzes nicht gefährden will, der auf frühe und späte Langstreckenverbindungen angewiesen ist, die mit Anschlüssen aus Europa gefüttert werden. Ohne diesen Mechanismus würden sich «sehr wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen» auf die Swiss ergeben, heisst es im Antrag.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil von 2013 selbst in allgemeiner Weise auf die Problematik hingewiesen. Ob eine substanzielle Erhöhung der Lärmgebührenzuschläge «mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar» wäre, hänge «entscheidend von der Ausgestaltung ab», hielt es fest. Wenn ein Flughafennutzer ohne Grund «wesentlich stärker belastet und damit systematisch benachteiligt wird», liege ein Verstoss gegen das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot vor, schrieben sie weiter.
«Keine Flugplanänderung»
Die Kritik an der Entlastung könnte umso harscher ausfallen, als die Swiss in ihrer ersten Stellungnahme von 2014 selbst betonte: Die «massiv erhöhten Zuschläge werden keine Flugplanänderung bewirken». Es gebe andere, gewichtigere Faktoren für das Angebot zu Randstunden. Die Profitabilität einzelner später Langstreckenverbindungen sei aber «mittel- bis langfristig» gefährdet.