Schüchtert der Flughafen Anwohner ein? (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Heinrich Ueberwasser, Anwalt von Fluglärmbetroffenen, kritisiert den Flughafen für einen wenig freundlichen Brief. Dort heisst es, man wolle nur Klarheit haben.

An die 10\'000 lärmgeplagte Hauseigentümer im Norden und Süden des Flughafens haben in den vergangenen Wochen das Schreiben des Flughafens Zürich bekommen. Es hätte Klarheit schaffen können. Denn das Bundesgerichtsurteil vom März dieses Jahres lässt kaum Fragen offen: Wer nach 1961 in Besitz einer von Fluglärm betroffenen Liegenschaft gekommen ist, hat kein Anrecht auf Entschädigung. Weil ab diesem Zeitpunkt eine Zunahme der Lärmbelästigung durch den Flughafen absehbar war.

Die meisten der Angeschriebenen könnten damit auf ihre vor rund 15 Jahren beim Kanton geltend gemachte «vorsorgliche Forderungsanmeldung» verzichten. Die Zürcher Regierung hatte damals die Öffentlichkeit über den möglichen Ablauf der Verjährungsfrist aufmerksam gemacht. Viele Eigentümer reagierten und machten Eingaben. Der Flughafen bittet sie im Schreiben nun höflich, auf ihre Forderung zu verzichten. Doch nicht nur das.

Verunsicherte Adressaten

«Warum schreibt der Flughafen im nächsten Absatz, dass er auch die Entschädigungspflicht für vor 1961 gekaufte Liegenschaften ablehne?», fragt Anwalt Heinrich Ueberwasser. «Und warum ist nur im Fall eines Rückzuges bis heute, den 30. Dezember von einer Erledigung ohne Kostenfolge die Rede?» Der Basler Advokat hat in den Jahren 2000 und 2001 und danach viele Hauseigentümer beraten oder vertreten, auch in Zusammenarbeit mit Gemeinden. Er glaubt, dass sich aus Angst vor möglichen Kosten auch eigentlich Entschädigungsberechtigte dazu gedrängt fühlen, von ihrer Forderung zurückzutreten. «Obwohl diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht nötig ist.»

Zwar würde auch Ueberwasser fast allen, die nach 1961 in Besitz ihrer Liegenschaft gekommen sind, raten, auf eine Entschädigungsforderung zu verzichten. «Der Brief thematisiert aber nicht nur den Zeitpunkt des Erwerbs, sondern auch die Ablehnung offenbar aller Entschädigungsforderungen durch den Flughafen.» Dadurch verunsichere er viele Adressaten, sagt der Anwalt.

Ein Einschüchterungsversuch?

Ueberwasser fragt sich, ob das ein Einschüchterungsversuch oder nur ein Fall von wenig kundenfreundlicher Kommunikation der Flughafen Zürich AG ist. Er hat deshalb einen Brief an Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) und an die Eidgenössische Schätzungskommission geschrieben und verlangt eine Ausdehnung der kostenfreien Erledigung bis zum Zeitpunkt, da auch die Gerichtsentscheide zur Entschädigungspflicht der vor 1961 erworbenen Liegenschaften vorliegen.

Zudem fordert er, dass der Flughafen alle informiert, deren Entschädigungsforderung noch hängig ist, sobald die laufenden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind. Ueberwasser stört sich auch am Ton der Verantwortlichen. «Schreibt man so einen freundlichen Brief?» Nach 15 Jahren sei es für viele Betroffene das erste Mal, dass sie sich zur Sache äussern könnten. Sie hätten eine bessere Behandlung verdient.

«Das Schreiben wird schon richtig verstanden»

Beim Flughafen bestreitet man, mit dem Schreiben Druck ausüben zu wollen. «Mit viel bösem Willen kann man das vielleicht hineininterpretieren», sagt Felix Gisler, Leiter Lärmentschädigungen beim Flughafen Zürich. Man habe das Schreiben ohnehin nur denjenigen geschickt, die voraussichtlich keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Über die Hälfte der rund 10\'000 Angeschriebenen habe auch bereits reagiert, und ein Grossteil davon hat die Forderung zurückgezogen. «Das Schreiben wird offensichtlich richtig verstanden», sagt Gisler. Wer allenfalls anspruchsberechtigt sei, habe einen anderen Brief bekommen.

Dass jemand fälschlicherweise zurückzieht, glaubt Gisler deshalb nicht. «Und wenn das geschehen sein sollte, soll er sich melden», sagt er. Es könne aber durchaus sein, dass jemand zwar vor 1961 gekauft habe, eine Entschädigungsforderung aus anderen Gründen trotzdem aussichtslos sei und dieser seine Forderung zurückziehe. Gisler hat dem Schreiben seine persönliche Telefonnummer beigefügt, und dementsprechend viele Gespräche mit Hauseigentümern geführt in den vergangenen Wochen.

750 Millionen für Lärmgeplagte

Dass Ueberwasser fordert, die angegebene Frist auszudehnen bis zum Zeitpunkt, an dem auch die Entschädigungsfragen für vor 1961 gekaufte Grundstücke geklärt sind, versteht Gisler nicht: «Der ganze Prozess hat 15 lange Jahre gedauert, weil kein verbindlicher Entscheid da war.» Mit dem Bundesgerichtsentscheid zu Gockhausen vom vergangenen März aber habe man nun endlich Klarheit für einen Grossteil der Eigentümer. «Es gibt keinen Grund, sie nochmals jahrelang im Ungewissen zu lassen», sagt Gisler.

Mit den Rückzügen von klar aussichtslosen Fällen könnten die Gerichte entlastet werden, «und wir kommen schneller voran bei den Fällen, bei denen möglicherweise eine Entschädigungspflicht besteht». Zu Beginn des Prozesses war der Flughafen von bis zu 1,1 Milliarden ausgegangen, die er zahlen müsse. Aufgrund der bis heute vorliegenden Gerichtsurteile hat sich diese Summe für Entschädigungszahlungen und Schallschutzmassnahmen auf rund 750 Millionen Franken reduziert.

Erklärung gefordert

Ueberwasser kritisiert, dass auch Personen, die auf ihrer Forderung weiter bestehen wollen, aufgefordert werden, sich zu melden. Obwohl ihre Forderungen auch bestehen bleiben, wenn ein Forderungssteller gar nichts tut. Gisler begründet dies mit der Klarheit, die so ein Vorgehen schafft:« Wer seine Forderung an uns weiter geltend machen will, soll sich melden.» Selbstverständlich würden alle anderen, wie von Ueberwasser gefordert, im ersten Quartal 2017 mit einem zweiten Schreiben über das weitere Vorgehen informiert.

Trotz dieses Entgegenkommens bleibt Rechtsanwalt Ueberwasser dabei: «Wenn tatsächlich nur die chancenlosen Fälle das Schreiben bekommen haben, warum teilt man ihnen das nicht mit?» Es sei wichtig für die Betroffenen, zu wissen, wo sie stünden. Zum Beispiel indem der Flughafen transparent mache, zu welcher Kategorie er den Angeschriebenen zähle, was seine Chancen und Optionen seien, und was er ihm zu tun empfehle. «Auch wenn der Brief dadurch zwei Absätze länger geworden wäre: Ich glaube, nach 15 Jahren ist es angebracht, diese Erklärungen mitzuliefern.»

Tages-Anzeiger, 30.12.2016




siehe auch: Empfehlung Minderwertentschädigung (VFSN)