Zugegeben: Völlig abwegig ist es nicht, Entscheide des Zürcher Kantonsrats vor Bundesgericht zu ziehen. Erst letztes Jahr kassierte das Parlament in Lausanne zwei schmerzhafte Niederlagen. So rügten die Richter des höchsten Gerichts, dass der Kantonsrat die vom Volk angenommene Kulturlandinitiative der Grünen beerdigen und für Uferwege am Zürichsee Enteignungen kategorisch ausschliessen wollte. Nun aber überspannen Grüne und AL den Bogen. Gegen die vom Kantonsrat unterstützte Volksinitiative «Pistenveränderungen vors Volk» ergreifen sie nicht etwa das Referendum und damit politische Mittel. Sondern sie künden auch hier den Gang vor Bundesgericht an (NZZ 17. 11. 16). Das ist schwach und nährt die Vermutung, dass sie im Blindflug politische Niederlagen vermehrt juristisch anfechten wollen.
Natürlich kann über Sinn und Unsinn der Pisteninitiative diskutiert werden. Anders als bei der Kulturland- und der Seeuferwegvorlage ist aber keine juristische Angriffsfläche ersichtlich. Den Entscheid des Kantonsrats gälte es folglich zu respektieren – oder ihn eben mit einem Referendum anzufechten.
Die Volksinitiative zielt auf eine Anpassung des Flughafengesetzes, das die Mitsprache des Volks sicherstellen soll. Heute können Kantonsratsentscheide zu Pistenausbauten aber nur vors Volk gebracht werden, wenn sie zustimmend ausfallen. Neu soll dies auch möglich sein, wenn der Kantonsrat ein Ausbauprojekt ablehnt. AL und Grüne stört, dass in einem Bereich ein negatives Referendum eingeführt werden soll. Rechtlich halten dies aber namhafte Staatsrechtler für bedenkenlos, und politisch muss eine solche Entscheidung auf kantonaler Ebene möglich sein.
Zentral ist, dass das Flughafengesetz ohnehin eine Spezialgesetzgebung ist. Dieses Recht so weiterzuentwickeln, dass das Volk in jedem Fall das letzte Wort zum Pistenausbau haben kann, ist politisch plausibel, ja richtig. Unterstrichen wird diese Einschätzung durch den Schildbürgerstreich, den sich der Kantonsrat in der letzten Legislatur leistete. Obwohl sich das Zürchervolk 2011 mit 58,8 Prozent gegen ein kategorisches Ausbauverbot ausgesprochen hatte, strich das Parlament Pistenverlängerungen aus dem Richtplan; es brauchte eine Intervention des Bundes, um das wieder zurechtzurücken. Rechtlich gesehen scheint der Fall klar: Dem Kanton ist es unbenommen, im Flughafengesetz eine Grundlage für ein negatives Referendum zu schaffen. Juristisches Neuland wäre dies nicht: Vor allem auf kommunaler Stufe wenden viele Kantone dieses Instrument an, etwa der Kanton Aargau. Für einmal droht in Lausanne nicht dem Kantonsrat, sondern der AL und den Grünen eine krachende Niederlage.