Das Zürcher Volk soll künftig auch dann über Pistenveränderungen am Flughafen abstimmen können, wenn der Kantonsrat einen entsprechenden Antrag des Regierungsrates ablehnt. Der Kantonsrat hat am Montag die Volksinitiative «Pistenveränderungen vors Volk!» deutlich mit 123 zu 48 Stimmen angenommen.
Für die Initiative stimmten FDP, SP, CVP, BDP, ein Grossteil der SVP und die Mehrheit der EDU, dagegen sprachen sich Grüne, Grünliberale, AL und EVP aus. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.
Die Vertreter des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der Flughafen AG haben zu lärmrelevanten Fragen wie Pistenveränderungen ein Vetorecht. Der Regierungsrat kann ihnen verbindliche Weisungen erteilen. Bisher konnten diese jedoch vom Kantonsrat abgelehnt werden. Es war dann keine Volksabstimmung möglich. Dies will der Kantonsrat nun ändern.
«Keine Angst vor Stimmbürgern»
Die Befürworter der vom Komitee Pro Flughafen eingereichten Volksinitiative betonten, in diesem Fall sei das «negative Referendum» zulässig, weil in diesem Fall klar sei, was der Kantonsrat abgelehnt habe und das Volk zu entscheiden habe.
Wenn das Volk das letzte Wort habe, sei das Gewicht des Entscheids auch grösser gegenüber dem Bund. «Wir haben keine Angst vor den Stimmbürgern», sagte ein SP-Sprecher. Mit einem Votum des Zürcher Volks sinke die Gefahr, dass der Bund den Kanton bevormunde.
Die Gegner kritisieren das negative Referendum als «grundsätzlichen Fremdkörper in der Gesetzgebung». Es dürfe keine Sonderregelung geschaffen werden, um einen «ungebremsten Ausbau» des Flughafens zu ermöglichen. «Die Demokratie vorzuschicken für rein ökonomische Interessen darf nicht Schule machen», sagte ein AL-Sprecher. (far/sda)