von Stefan Hotz
Bundesrätin Doris Leuthard hat dem Flughafen Zürich die Plangenehmigung für den Bau von Schnellabrollwegen erteilt. Künftig können so von Osten über Kloten landende Flugzeuge die Piste 28 bei Rümlang schneller verlassen, ebenso jene, die aus Süden über Glattbrugg auf der Piste 34 aufsetzen.
Pisten werden schneller frei
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hatte das Gesuch im Herbst 2014 zusammen mit dem neuen Betriebsreglement öffentlich aufgelegt. Dagegen waren zahlreiche Einsprachen eingegangen. Vor allem Anwohner östlich und südlich des Flughafens befürchteten, dass der Flughafen seine Kapazität massiv erhöht. Dank Schnellabrollwegen werden die Pisten schneller wieder für die nächste Landung frei.
Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Umwelt (Uvek) ist gemäss seiner Mitteilung vom Dienstag zum Schluss gekommen, dass die neuen Rollwege den Flughafen geringfügig leistungsfähiger machen, was Spielraum für die Reduktion von Verspätungen ergibt. Maximal sind zwei Landungen mehr pro Stunde möglich. Das ergibt während der deutschen Sperrzeiten, an denen diese Landeverfahren angewandt werden, insgesamt sechs Landungen mehr, was einer Zunahme um 1,5 Prozent entspricht. Weil aber die Jets hauptsächlich gemäss Nordkonzept auf Piste 14 landen, werde die Gesamtkapazität des Flughafens kaum erhöht, schreibt das Uvek. Gemäss einem Umweltverträglichkeitsbericht wird die Fluglärmbelastung durch die zusätzlich möglichen Landungen nicht verändert.
Politische Beurteilung von Deutschland steht aus
Die nun genehmigten Schnellabrollwege sind in der Flughafenregion weniger umstritten als die
Verlängerung der Pisten 28 (bei Rümlang) und 32 (gegen Höri) oder Südstarts geradeaus. Der Flughafen hatte die auf internationalen Drehkreuzen üblichen Rollwege bereits von 10 Jahren beantragt. Die 2007 vom Uvek erteilte Plangenehmigung wurde vom Bundesgericht jedoch aufgehoben, weil damals noch kein SIL-Objektblatt (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) vorlag. 2013 schuf der Bundesrat die planerischen Voraussetzungen, worauf der Flughafen ein neuen Gesuch einreichen konnte. Auch die neue Genehmigung kann indes vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.Noch nicht abgeschlossen ist
das Verfahren für das Betriebsreglement 2014. Dieses sieht aus Sicherheitsgründen eine Entflechtung der An- und Abflugrouten im Ostkonzept vor. Die politische Beurteilung durch Deutschland stehe noch aus, schreibt das Uvek, doch das Umweltbundesamt erachte die Lärmauswirkungen auf deutsches Gebiet als gering.