Das Angebot der Flugplatz Dübendorf AG überzeugte in Bern insgesamt. Nun zeigen neu publizierte Unterlagen, wo Zweifel bestehen. Für die Standortgemeinde bleiben Fragen offen.
Stefan Hotz
Anfang Oktober griffen die Exekutiven von Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen zu einem ungewöhnlichen Mittel. Die drei Standortgemeinden des Flugplatzes Dübendorf reichten bei der Vereinigten Bundesversammlung eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Landesregierung ein. Hintergrund war der Entscheid des Bundesrates von Anfang September , mit der Flugplatz Dübendorf AG Verhandlungen über einen zivilen Flugbetrieb aufzunehmen. Direkter Auslöser war, dass der Bund sie auf ihr Gesuch um Akteneinsicht hin bis Ende Oktober vertröstet hatte.
Nebennutzungen abgelehnt
In der Tat hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt am Freitag dazu nun ohne Aufhebens zahlreiche Dokumente auf seiner Homepage aufgeschaltet, auch den Bericht mit der Beurteilung der zwei eingegangenen Angebote. Daraus geht hervor, dass die zweite Offerte der Topmotion AG in wesentlichen Teilen den Bedingungen der Ausschreibung widersprach. Die Flugplatz Dübendorf AG erfüllte alle Anforderungen.
Die Unterlagen zeigen, dass um die Rahmenbedingungen gerungen wurde. So gingen die Interessenten für den zivilen Flugbetrieb 2010 davon aus, dass es möglich werde, auf dem Flugplatzgelände aviatiknahe Firmen anzusiedeln . In der Sitzung der Projektoberleitung vom 21. Juni 2013 ging es um Flächen für nichtaviatische Nebennutzungen. Ziel war es, mit Zusatzerträgen die Wirtschaftlichkeit aufzubessern. Auf eine solche Option wurde jedoch verzichtet. Damit trug man gemäss Protokoll den Bedenken des VBS-Chefs Ueli Maurer und des Kantons Zürich Rechnung. Die Zürcher Regierung hatte sich konsequent gegen die weitere Nutzung der Flugpiste in Dübendorf ausgesprochen.
Eine zweite Anpassung, neben 20 neu auch 30 Jahre Nutzungsdauer einzuräumen, wurde gleichentags genehmigt. Ein Jahr später zeigte sich, dass die Flugplatz Dübendorf AG mit 20 Jahren Dauer auf finanzielle Unterstützung angewiesen wäre. Die Höhe des Betrags ist abgedeckt. Mit 30 Jahren sieht sie bei einem Baurechtszins von 311 130 Franken im Jahr dafür keinen Bedarf.
Im Beurteilungsbericht vom 19. Juni 2014 sind alle Angaben aus den eingereichten Businessplänen eingeschwärzt, weil es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt. Gleichwohl verschafft die Publikation mehr Einblick. So schnitten insbesondere die Projektleitung und das Konzept der ausgewählten Betreiberin gut ab. Doch sie unterschätze mit einem halben Jahr den Zeitbedarf für die Planungsphase, heisst es im Papier. Gemäss dem Bund rechnet die Flugplatz Dübendorf AG eher mit zu hohen Investitionen, veranschlagt aber auch die Einnahmen grosszügig. So seien die Landegebühren eher hoch angesetzt, für kleine Business-Jets sogar deutlich höher als heute auf dem Flughafen Zürich.
Zweifel bei Lothar Ziörjen
Die Betreiberin möchte, falls das Lärmkorsett eingehalten werden kann, auch mehr als die vorgegebenen maximal 28 500 Starts und Landungen durchführen. Ob dies möglich ist, wird im Bericht ebenso offengelassen wie die Frage, ob das vorgesehene Besucherzentrum mit Museum ohne Änderung der kommunalen Nutzungsplanung machbar ist. Für Dübendorfs Stadtpräsident Lothar Ziörjen hat der Bund immerhin ein wenig Transparenz geschaffen. Für ihn bleiben aber zahlreiche Fragen offen. «Wir wissen nicht, ob die Unterlagen vollständig sind, und können die Bewertung nur zur Kenntnis nehmen», sagte er auf Anfrage. Anders als in der Beurteilung des Bundes ist für Ziörjen die Finanzierung nicht nachgewiesen.