Das Stimmvolk hat sich erneut mit Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich auseinanderzusetzen. Unter dem Titel «Lancierung einer kantonalen Volksinitiative» lädt das Komitee Pro Flughafen am Freitag zu einer Pressekonferenz. Laut gutunterrichteten Quellen wird mitgeteilt, was schon angetönt wurde: Ziel der Initiative ist, das Gesetz über den Flughafen Zürich anzupassen. Heute sind Beschlüsse des Kantonsrats über Pistenverlängerungen nur referendumsfähig, wenn sie zustimmend ausfallen. Lehnt das Parlament einen Ausbau ab, kann der Entscheid nicht vor das Stimmvolk gebracht werden.
Das soll sich ändern. Die Initiative zielt darauf ab, Kantonsratsbeschlüsse in jedem Fall dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dass das von Wirtschaftsverbänden unterstützte Vorhaben zustande kommt, steht ausser Zweifel. Auch die Erfolgschancen an der Urne sind als gut einzustufen. Unschön am Vorhaben ist die komplexe Umsetzung. Bis eine Piste verlängert werden könnte, müssten gleich zwei Abstimmungen gewonnen werden: eine erste zur Änderung des Flughafengesetzes und eine zweite zu einem konkreten Projekt.
Klar ist, auf welches Vorhaben die Initiative abzielt: auf Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Sollte der auf Eis liegende Staatsvertrag mit Deutschland umgesetzt werden oder andere Beschränkungen der Anflüge aus Norden erfolgen, wären die Verlängerungen zwingend, um empfindliche Kapazitätsverluste zu verhindern. Auch der Bund könnte die Verlängerungen anstossen, sollten sie sich aufgrund von Sicherheitsüberlegungen aufdrängen – nach wie vor wartet man auf die Umsetzung des Sicherheitsberichts, der im Februar 2013 publiziert wurde.
Eine positive Prognose für die gegenwärtige Volksinitiative nährt sich vor allem aus dem Umstand, dass der Kantonsrat und das Zürcher Stimmvolk offensichtlich unterschiedliche Haltungen haben. Der Kantonsrat verzichtete erst kürzlich darauf, Verlängerungen der Pisten 28 und 32 in den Richtplan aufzunehmen; der Bund kann allerdings noch einen Genehmigungsvorbehalt anbringen. Die Pistenmoratoriums-Initiative, die ein kategorisches Verbot von Ausbauten postulierte, nahm der Kantonsrat im Jahr 2009 mit 100 zu 64 Stimmen an – das Zürcher Stimmvolk lehnte sie mit 58,8 Prozent ab.
Die nun lancierte Volksinitiative ist faktisch eine Neuauflage dieser Abstimmung, unter umgekehrten Vorzeichen. Nun wird nicht ein Ausbau-Verbot gefordert, sondern es wird von der anderen politischen Seite zu verhindern getrachtet, dass der Kantonsrat die Rolle des Blockierers ausüben kann. Das Volk soll in jedem Fall das letzte Wort haben. Oder überspitzt formuliert: Setzt man ein Nein des Kantonsrats voraus, kommt die Initiative einer Anti-Pistenmoratoriums-Vorlage gleich. Christian Bretscher, Geschäftsführer des Komitees Pro Flughafen, will die Informationen der NZZ weder bestätigen noch dementieren. Er verweist auf die Pressekonferenz vom Freitag.
Kommentar VFSN:
Es stimmt nicht, dass der Kantonsrat flughafenkritisch ist (schon gar nicht dezidiert). Er hat bis jetzt alles klar abgelehnt was dem Flughafen wirklich weh tun würde (Verlängerung der Ruhezeiten, Plafonierung, Flughafen Dübendorf, Variable Lärmgrenzlinien). Er stimmt aber gegen alles was dafür führen könnte damit die, gemäss Bundesgericht unzulässige Lärmbelastung des Südens, vermindert wird.