Bundesrat will Innovationspark und zivilen Flugbetrieb in Dübendorf (sda)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Bundesrat plant auf dem Militärflugplatz Dübendorf ZH einen Standort des nationalen Innovationsparks und einen zivilen Flugbetrieb. Damit könnte sich die Zahl der Flugbewegungen in etwa verdoppeln. Und die Luftwaffe behält eine Basis in Dübendorf.

Mit diesem Entscheid folgte der Bundesrat am Mittwoch den Anträgen des Verkehrsdepartements (UVEK), des Verteidigungsdepartements (VBS) und des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Auch will er in Dübendorf die grösste strategische Landreserve des Bundes sichern. Das Gelände umfasst 2,3 Quadratkilometer.

Ungefähr 70 Hektaren Land sollen für den Zürcher Hub des nationalen Innovationsparks zur Verfügung stehen. Dem Kanton Zürich soll diese Fläche in mehreren Etappen zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende Jahr will der Bundesrat Einzelheiten dieser Landabtretung geklärt haben. Danach wird das Geschäft dem Parlament zugestellt.

Für den künftigen zivilen Flugbetrieb in Dübendorf will der Bundesrat Vertragsverhandlungen mit einer privaten Organisation aufnehmen. Dabei handelt es sich um das Konsortium Flugplatz Dübendorf AG, das eine der beiden eingegangenen Bewerbungen für die zivile Nutzung eingereicht hatte.

Das Dübendorfer Flugfeld soll vor allem für Geschäftsfliegerei, Leichtaviatik und Werkfüge genutzt werden. Charter- und Linienflüge sollen nicht möglich sein. Vorgesehen ist, das Flugfeld mit Bundesbasis 30 Jahre lang zu betreiben. Die Armee und die Rettungsflugwacht Rega sollen in Dübendorf stationiert bleiben.

Neuer Entscheid in 30 Jahren

Nach dem Auslaufen der 30-jährigen zivilen Betriebsbewilligung kann erneut über die Nutzung des Flugfeldes in Dübendorf entschieden werden. Möglich wäre es, den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten oder das Flugfeld anderweitig zu verwenden.

Leer ausgegangen ist die zweite Bewerberin, die Topmotion GmhH von Kurt Waldmeier, dem CEO des auf dem Flugplatz beheimateten Air Force Center. Er wollte in Dübendorf vor allem Flugunterhaltsbetriebe ansiedeln und Rundflüge mit historischen Maschinen anbieten.

Das Verteidigungsdepartement entschied im November 2013, die Piste in Dübendorf nicht mehr weiter zu betreiben und sich auf eine Helikopterbasis im Norden des Flughafengeländes zurückziehen zu wollen. Bis der zivile Flugbetrieb in einigen Jahren anlaufen kann, wird das VBS den Betrieb des Flugplatzes sicherstellen.


Der nun folgende Teil wurde kurz nach der Veröffentlichung wieder entfernt. Wir fragen uns: Warum wurde das entfernt und wer hat das veranlasst?

Grüne wollen die Piste des Flugplatzes Dübendorf stilllegen

Jede zivilaviatische Nutzung auf der Piste des Flugplatz Dübendorf soll entschieden bekämpft werden, politisch und auch juristisch, wie die Grünen Kanton Zürich am Mittwoch in ihrer Medienmitteilung schreiben. Einmal mehr hat sich die Fliegerlobby in Bern durchsetzen können, allerdings nur mit der Verletzung der eigenen Spielregeln. Mit bis zu 28\'000 Bewegungen von Hobbyfliegern und Privatjets mitten im dicht besiedelten Glattal soll ein neuer Spielplatz für Hobby- und Privatflieger entstehen. An schönen Wochenenden sollen die Hobbyflieger nach Belieben die Bevölkerung mit Lärm belästigen dürfen. So werden die Grundsätze des Lärmschutzes aufs Gröbste verletzt. Die Grünen seien auch erstaunt darüber, wie gleichzeitig Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Flughafen Zürich geprüft werden und in unmittelbarer Nähe zum Flughafen eine 4. Piste entstehen soll, die den Flugbetrieb erheblich stören und verkomplizieren würde.

Spielregeln werden verletzt

Das SIL-Verfahren regle im Teil III B3 die SIL-relevante zivile Mitbenützung von Militärflugplätzen. Bedingung dafür sei ausdrücklich eine wichtige Entlastungsfunktion für primär dem öffentlichen Luftverkehr dienende Flughäfen. Der Flughafen Zürich habe seit Jahren rückläufige Bewegungszahlen und trotzdem werde mit unseriösen Nachfrageprognosen ein Kapazitätsmangel herbeigelogen, um den Privatfliegern einen neuen Spielplatz inmitten einer dicht besiedelte Agglomeration zu überlassen, teilen die Grünen am Mittwoch mit. 

Lärm über dem ganzen Glattal

Hobbyflieger seien angehalten, dicht besiedeltes Gebiet nicht zu überfliegen und Immissionen zu vermeiden. Das sei im Glattal gar nicht möglich. Vom heutigen Privatflugverkehr vom Flughafen Zürich sei notorisch bekannt, dass die Regeln nicht eingehalten und Verstösse trotz Meldungen nicht sanktioniert werden könnten. Privatflieger hätten offenbar Narrenfreiheit, was dann immer wieder zu Sicherheitsproblemen führe.

Sicherheit hat keine Bedeutung mehr

Es sei mehr als offensichtlich, dass der Betrieb des Flugplatzes Dübendorf mit Privatfliegern den Flugbetrieb auf dem Flughafen Zürich verkomplizieren werde. Immer wieder seien undisziplinierte Hobbyflieger verantwortlich für grobe Zwischenfälle und Unfälle. Es sei völlig unverständlich, dass in unmittelbarer Nähe des Flughafens eine Piste für Hobbyflieger in Betrieb genommen werden soll, die die heutigen Probleme der skyguide verschärfen werde.

Keine Subventionen für die Privatfliegerei

Die Studie des Bundes (ecoplan/aviena/Bächtold&Moor 2012) zeige klipp und klar, dass die vollständige Aufgabe der fliegerischen Nutzung des Areals für den Bund die mit Abstand vorteilhafteste Lösung darstelle. Das VBS könne gemäss diesen Zahlen sein Jahresergebnis um 58 – 91 Mio. Fr. verbessern. Bezeichnenderweise wurde nicht bekannt gegeben, welcher Baurechtszins offeriert wurde. Wenn sich der Bund nun für einen Weiterbetrieb der Piste auf dem Flugplatz Dübendorf entscheide, subventioniere er damit die Privatfliegerei. Das sei nicht akzeptabel, wenn überall gespart werde und der Fliegereilobby derartige Geschenke gemacht werden sollen.

Politischer wie juristischer Widerstand 

Die Studie ecoplan/aviena/Bächtold & Moor 2012 führe unter Risiken eine grosse Palette von Möglichkeiten auf, wie der Weiterbetrieb der Piste auf politischem wie auch juristischem Weg bekämpft werden könne. Das Sachplanverfahren werde lange dauern. Selbst wenn das Sachplanverfahren abgeschlossen sei, würde ein Betriebsreglement vor Bundesgericht angefochten.


Die oben stehenden Passagen wurde durch Beschwichtigungen von Frau Bundesrätin Leuthard ersetzt:

«Nicht die beste Nachricht»

Künftig und für vorerst 30 Jahre sollen in Dübendorf aber vorwiegend zivile Flugzeuge starten und landen. «Für die lokale Bevölkerung ist das nicht die beste Nachricht», räumte Verkehrsministerin Doris Leuthard ein. Der Bundesrat nehme Bedenken wegen des Lärms ernst. Für Anwohner gebe es Mitsprachemöglichkeiten und Beschwerderechte.

Für den Flugbetrieb gebe es strikte Auflagen, stellte Leuthard klar. Er müsse sich an die Lärm-Grenzwerte und an festgelegte Betriebszeiten halten. Möglich wären damit nach Schätzungen des Bundes bis zu rund 28\'000 Flugbewegungen im Jahr. Heute sind es rund 14\'500. Linien- und Charterflüge werden nicht erlaubt sein.

SDA, 04.09.2014 (publiziert von diversen Online-Zeitungen)


Kommentar VFSN:

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard
Bitte nehmen Sie es uns nicht übel wenn ihre Beschwichtigungsversuche als den reinsten Hohn empfinden. Vielleicht verstehen Sie uns, wenn Sie folgende Fragen ehrlich beantworten:

Der Bundesrat nehme Bedenken wegen des Lärms ernst.
Das Bundesgericht hat im Jahre 2010 ein für die betroffenen Bevölkerung wichtiges Urteil gefällt. Bitte zeigen Sie uns, wie der Bundesrat, der die Bedenken wegen des Lärm ernst nimmt, das Bundesgerichtsurteil umgesetzt hat...

Für Anwohner gebe es Mitsprachemöglichkeiten und Beschwerderechte.
Das hat uns ihr Vorgänger Moritz Leuenberger auch schon empfohlen. Bitte erkundigen Sie sich, was mit den mehreren 10\'000 Einsprachen passiert ist...

Linien- und Charterflüge werden nicht erlaubt sein.
Uns wurde vor 10 Jahren erzählt: Südanflüge gibt es nur morgens und ausschliesslich während den deutschen Sperrzeiten. Südanflüge ausserhalb der Sperrzeiten wird es nie geben. Bitte erkundigen sich wie die Lage heute aussieht und was in Zukunft (z.B. die von Ihnen gepushten Südstarts geradeaus) geplant ist...