Die Gebühren für abfliegende Passagiere am Flughafen Zürich sinken ab Februar dieses Jahres leicht. Aufgrund der Verfügung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) über die Flugbetriebsgebühren vom November 2013, werde der «Lärmfünfliber» ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr erhoben, teilte der Flughafen Zürich am Freitag mit.
Der Lärmfünfliber ist eines der Instrumente, über die der Fluglärmfonds finanziert wird. Aus dem Fonds würden Kosten refinanziert, die durch Fluglärm anfielen. Der Fluglärmfonds verfügt gemäss Mitteilung nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, um die Kosten für Lärmschutzmassnahmen in dem vom Fluglärm betroffenen Gebiet und jene für formelle Enteignungen zu decken, insbesondere in Anbetracht der lärmabhängigen Landegebühren, welche weiterhin in tiefer zweistelliger Millionenhöhe dem Lärmfonds zufliessen.
In der Verhandlung über die Flughafengebühren konnte vergangenen August zwischen den Verhandlungspartnern keine Einigung erzielt werden, woraufhin das BAZL eine Verfügung erlassen hat. Teile der Verfügung seien vom Board of Airline Representatives, der Swiss sowie weiteren Fluggesellschaften aus der Lufthansa-Gruppe angefochten worden. Der Lärmfünfliber sei davon nicht betroffen gewesen, so die Mitteilung weiter.
Ab Anfang Februar fallen so per Lokalpassagier Gebühren neu von insgesamt 36,40 CHF an, pro Transferpassagier sind es laut Mitteilung 18,90 CHF.
Der Lärmfünfliber ist eines der Instrumente, über die der Fluglärmfonds finanziert wird. Aus dem Fonds würden Kosten refinanziert, die durch Fluglärm anfielen. Der Fluglärmfonds verfügt gemäss Mitteilung nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, um die Kosten für Lärmschutzmassnahmen in dem vom Fluglärm betroffenen Gebiet und jene für formelle Enteignungen zu decken, insbesondere in Anbetracht der lärmabhängigen Landegebühren, welche weiterhin in tiefer zweistelliger Millionenhöhe dem Lärmfonds zufliessen.
In der Verhandlung über die Flughafengebühren konnte vergangenen August zwischen den Verhandlungspartnern keine Einigung erzielt werden, woraufhin das BAZL eine Verfügung erlassen hat. Teile der Verfügung seien vom Board of Airline Representatives, der Swiss sowie weiteren Fluggesellschaften aus der Lufthansa-Gruppe angefochten worden. Der Lärmfünfliber sei davon nicht betroffen gewesen, so die Mitteilung weiter.
Ab Anfang Februar fallen so per Lokalpassagier Gebühren neu von insgesamt 36,40 CHF an, pro Transferpassagier sind es laut Mitteilung 18,90 CHF.