Herr Gaberell, der Bund plant auf dem Flugplatz Dübendorf eine militärische und zivile Fliegerei. Was bedeutet dies für Skyguide?
Aus operativer Sicht macht es kaum einen Unterschied, ob der Flugplatz Dübendorf militärisch oder zivil-militärisch genutzt wird. Skyguide unterstützt als Flugsicherung grundsätzlich die Sicherheit und Effizienz aller Formen der Fliegerei und die entsprechende kontinuierliche Verbesserung der aviatischen Infrastruktur.
Was ändert sich?
Für die Flugsicherung ist entscheidend, welche Flugzeugkategorien künftig in Dübendorf operieren werden. Eine Verschiebung von den langsamen Instrumenten- und Sichtflügen von Zürich nach Dübendorf könnte helfen, die Komplexität des Gesamtsystems zu reduzieren. Instrumentenflüge mit leistungsstarken Flugzeugen in Dübendorf könnten hingegen den Betrieb in Zürich beeinträchtigen.
Hat ein ziviler Flugbetrieb in Dübendorf für das aktuelle An- und Abflugregime des Flughafens Zürich Konsequenzen?
Wegen seiner Lage und Ausrichtung kann der Flugplatz Dübendorf bereits heute nicht unabhängig vom Flughafen Zürich betrieben werden. Die Anflugroute auf die Piste 34, die Abflugroute der Piste 16 und die Durchstartroute der Piste 14 führen durch den Luftraum des Flugplatzes Dübendorf, sowohl mit der heute bestehenden Linkskurve als auch mit dem angedachten sogenannten Südstart geradeaus. Eine enge Koordination ist also unumgänglich. Gegebenenfalls sind gewisse Einbussen in der Verfügbarkeit von An- und Abflugrouten beziehungsweise in der Kapazität beider Flugplätze die Folge.
Nun hat der Bund im Vernehmlassungsverfahren des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) bereits das An- und Abflugregime für den Flughafen Zürich vorgestellt. Werden Sie von einem zivilen Flugbetrieb in Dübendorf tangiert?
Die Entwicklung in Dübendorf hat – je nach politischem Entscheid – durchaus einen Einfluss auf den Zürcher SIL-Prozess. Für einen zivilen Betrieb des Flugplatzes Dübendorf wird ein eigenes SIL-Objektblatt nötig. Jeder Flugplatz und Flughafen gilt als eine selbstständige Einheit mit eigenen Zuständigkeiten. Demnach werden die Flugrouten und Betriebskonzepte primär «nur» auf den eigenen Zweck ausgerichtet. Aus Sicht der Flugsicherung behandeln wir den Flughafen Zürich und den Flugplatz Dübendorf aber als ein Vierpistensystem. Eine neue, zivil-militärische Mischnutzung bietet die willkommene Gelegenheit, die Flugrouten der drei Pisten von Zürich und der einen Piste von Dübendorf auch im Rahmen des SIL optimal aufeinander abzustimmen. Im SIL-Prozess macht sich Skyguide grundsätzlich stark für eine Vereinfachung und entsprechend für eine nachhaltige Erhöhung der Sicherheit. Die Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf muss die Komplexität im gesamten Vierpistensystem reduzieren helfen und darf sie nicht weiter erhöhen.
Hält Skyguide auch künftig am Tower-Standort Dübendorf fest?
Die Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf hat – je nach politischem Entscheid – auch einen Einfluss auf den Betrieb des dortigen Towers. Skyguide ist grundsätzlich bereit, die benötigten Flugsicherungsdienste weiter anzubieten. Die Kosten dafür müssen aber in jedem Fall abgedeckt werden können.