asü. Der Zürcher Regierungsrat zeigt Verkehrsministerin Doris Leuthard die Zähne. Deren Pläne, die Piste in Dübendorf künftig zivilaviatisch zu nutzen, lehnte der Kanton Zürich wiederholt kategorisch ab. Nun zeigt der Regierungsrat auch Möglichkeiten auf, wie er dem Vorhaben Hürden in den Weg legen könnte. In einem am Donnerstag publizierten Ergänzungsbericht zum Postulat «Keine Kleinfliegerei auf dem Flugplatz Dübendorf» listet er Mittel auf, um eine Verlagerung der General Aviation vom Flughafen Zürich nach Dübendorf zu verhindern.
Kanton kann sich querstellen
Als griffiges Instrument bezeichnet der Regierungsrat das Planungsrecht. So streicht er hervor, dass Bauten und Anlagen innerhalb des künftigen Flugplatzperimeters, die nicht ganz oder überwiegend dem Betrieb dienten, kantonalem Recht unterstünden. Auch wenn die Regierung es nicht explizit formuliert, so heisst dies im Klartext doch dies: Der Kanton betont, dass er Konzepte wie zum Beispiel jenes der neugegründeten Flugplatz Dübendorf AG blockieren könnte. Diese möchte auch flugnahe Betriebe aus Bereichen wie dem Unterhalt von Flugzeugen nach Dübendorf lotsen. Für den Bau der nötigen Gebäude wäre aber eine richt- und nutzungsplanerische Grundlage zu schaffen. Verweigert der Kanton dazu seinen Segen, bleibt eine solche Anpassung ein frommer Wunsch.
Ohne Nebennutzungen und folglich auch ohne Nebenanlagen ist der Flugplatz aber kaum rentabel zu betreiben, wie auch der Bund sagt. Sollte dieser den Flugbetrieb in Dübendorf subventionieren wollen, kann sich laut dem Regierungsrat der Kanton auch wehren. Dafür müssten nämlich zuerst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, dass das Betriebsreglement und die Betriebsbewilligung anfechtbar wären und dass die Sachplanung des Bundes mit dem kantonalen Richtplan koordiniert werden müsste.
Entscheid im Sommer 2014
Einen Entscheid über die zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf wird der Bundesrat voraussichtlich Mitte 2014 fällen. Letzte Woche startete der Bund das Einladungsverfahren, mit dem ein ziviler Betreiber für die nächsten 20 Jahre gefunden werden soll. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ist ein rund 70 Hektaren grosses Areal im Kopfbereich des Flugplatzes für einen Innovationspark vorgesehen.