(sda) Die Teilrevision des kantonalen Richtplans zum Flughafen Zürich wird von der Mehrheit der vorberatenden Kantonsratskommission begrüsst. Sowohl im Richtplan wie auch im Objektblatt des Bundes zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt werden dabei Abgrenzungslinien (AGL) festgelegt, die das für die Entwicklung des Flugbetriebs massgebliche mit Lärm belastete Gebiet umschliessen. Sie sollen Rechtssicherheit im Baubereich für die Gemeinden schaffen und die Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm schützen. Es ist jedoch umstritten, ob das mit diesem neuen Element erzielt werden kann.
In der von der Kommission für Planung und Bau (KPB) verabschiedeten Vorlage werde die «eigentlich sinnvolle Idee» der Abgrenzungslinie ad absurdum geführt, finden die Grünliberalen. Es dürfe nicht sein, dass die AGL der Flughafenentwicklung angepasst und somit bei Bedarf ausgedehnt werden könne.
Das Ziel der Rechtssicherheit sei gescheitert, wenn es keine Garantien dafür gebe, dass ein ausserhalb der Abgrenzungslinie liegendes Grundstück «übermorgen nicht plötzlich innerhalb der Abgrenzungslinie zu liegen kommt und dann doch nicht mehr überbaut werden darf», heisst es im GLP-Communiqué. Die AGL sollte nach Ansicht der Grünliberalen höchstens nach innen angepasst werden.
«Wenn die Abgrenzungslinie beim ersten Husten des Bundes im SIL widerstandslos angepasst wird, ist sie nichts wert», schreiben die Grünen in ihrem Communiqué. Regierungsrat und Kommissionsmehrheit hätten aber auch verkannt, dass die CO2-Emissionen des Flughafens und des Flugverkehrs reduziert werden müssten.
Die SP kritisiert vor allem, dass die AGL bereits heute Pistenverlängerungen beinhalten. Solange der Staatsvertrag der Schweiz mit Deutschland noch nicht abgeschlossen sei, schaffe die vorliegende Planung «nur bedingt Rechtssicherheit», schreibt die SP. «Der Kurs des Flughafens Zürich wird in Bern und Berlin bestimmt».
Schaffung eines Gleichgewichts
Die FDP sieht in der Vorlage «einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für alle». Sie strebe nach einem Gleichgewicht zwischen dem Fortbestand des Flughafens, der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden und dem Lärmschutz der Bevölkerung.
Die AGL versuche für die Entwicklung des Flughafens den Flugbetrieb und das Ruhebedürfnis der Bevölkerung unter einen Hut zu bringen. Innerhalb des AGL gebe es strenge Vorgaben, ausserhalb mehr Gestaltungsfreiheit für die Flughafengemeinden.
Autoverkehr und Parkplätze begrenzen
Regierungsrat und KPB empfehlen dem Kantonsrat, die AGL im kantonalen Richtplan festzulegen, obwohl der Bundesrat die AGL-Festlegung im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt hinausgeschoben hat. Der Kanton solle sich eine spätere Anpassung aufgrund der Entwicklungen im SIL-Objektblatt vorbehalten.
Gemäss KPB-Mitteilung hält die Kommissionsmehrheit die Vorlage für austariert, da sie «weder ein grenzenloses Wachstum des Flughafens noch der Flughafengemeinden» zulasse, was insgesamt den Interessen des Kantons entspreche.
In Anträgen der Kommissionsminderheit werden verschiedene Einschränkungen verlangt. Die Verkehrserschliessung des Flughafens und seiner Nebenbetriebe müsse so erfolgen, dass die Gesamtemissionen an Luftschadstoffen und CO2 nicht zunimmt.
Es solle auch festgehalten werden, dass nicht mehr Fahrten des motorisierten Verkehrs und nicht mehr dem Flughafen zur Verfügung stehende Parkplätze zulässig sind.