Das neue Lärmgebührenmodell für den Flughafen Zürich gilt vorläufig ab dem 1. Mai 2013. Den zwei Beschwerden dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung entzogen, wie der Flughafen am Freitag mitteilte. Neu müssen rund 70 Prozent der Flugzeuge Lärmgebühren entrichten.
Beschwerde gegen das neue Gebührenmodell haben der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen (SBFZ) und die Gemeinde Rümlang erhoben. Sie verlangen ein «wirksameres» Modell. Das Bundesgericht hatte die Einführung der überarbeiteten Lärmgebühren auf den Sommerfahrplan Ende März 2013 verlangt.
Die Neuregelung will die Fluggesellschaften dazu bringen, für ihre Flüge von und nach Zürich die «lärmgünstigsten Maschinen» einzusetzen. Das Lärmgebühren-Geld fliesst in den Lärmfonds des Flughafens, aus dem etwa Lärmschutzmassnahmen oder Entschädigungen finanziert werden.
70 statt nur 10 Prozent
Letztmals revidiert wurde das Lärmgebührenmodell im Jahr 2000. Aufgrund der technischen Entwicklungen sind heute nur noch etwa zehn Prozent aller am Flughafen Zürich verkehrenden Flugzeuge gebührenpflichtig. Neu werden es rund 70 Prozent sein.
Auch die häufig in Zürich anzutreffenden Maschinen des Typs Airbus A320 sind neu in einer gebührenpflichtigen Lärmklasse. Einzig für die in der gebührenfreien Klasse 5 eingeteilten Flugzeuge, wie jene des Typs Avro oder Canadair, müssen keine Lärmgebühren bezahlt werden.
Mit dem neuen Modell werden auch die sensiblen Nachtzeiten stärker belastet als bisher. Zusätzliche Zuschläge verlangt werden während Tagesrandzeiten (6 bis 7 und 21 bis 22 Uhr). Diese Zuschläge fallen auch für die in der gebührenfreien Lärmklasse eingeteilten Flugzeuge an.