Beide Neuerungen zielten in die genau entgegengesetzte Richtung als angestrebt – führten also nicht zu leiseren Maschinen, schreibt der SBFZ in einer Mitteilung. Nach seiner Ansicht wird die «schon bisher kaum spürbare» Lenkungswirkung der Lärmgebühren mit der Neuregelung «praktisch aufgehoben».
Die Neuregelung der Lärmgebühren will die Fluggesellschaften dazu bringen, leisere Flugzeuge einzusetzen. Die Mittel fliessen in den Lärmfonds des Flughafens. Daraus finanziert er etwa Lärmschutzmassnahmen oder Entschädigungen.
Lärmklassen neu festsetzen
Die Flugzeuge werden in Lärmklassen eingeteilt: Die teuerste Klasse 1 für die lauteste, die gebührenfreie Klasse 5 für die leisesten Maschinen. Die Lärmgebühren haben damit Lenkungswirkung.
Die Einteilung wird von Zeit zu Zeit der technischen Entwicklung angepasst: Was einst ein relativ leises Flugzeug war, gehört dann zu den lauteren. Auf den 1. April ist eine solche Neueinteilung fällig.
Noch unklar ist die Zukunft des «Lärmfünflibers», einer Pauschale von 5 Franken pro Charter- und Linienflug-Passagier. Hier sieht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) keine Lenkungswirkung: Die Pauschale wird unabhängig vom Maschinentyp erhoben und laut Gesetz nur, solange die Mittel im Fonds für die Verpflichtungen nicht ausreichen.