Neue Optionen für Anflüge auf Zürich (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Umsetzung des Staatsvertrages zum Flugverkehr am Flughafen Zürich geht in eine neue Runde: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat am Dienstag einen Bericht mit verschiedenen Anflugrouten in die Konsultation gegeben.

Andreas Schürer

Ab dem Jahr 2020 muss der Flughafen Zürich den Staatsvertrag mit Deutschland umsetzen, sofern ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. Der Vertrag sieht eine Ausdehnung der Sperrzeiten des süddeutschen Luftraums für Anflüge auf Zürich vor. Neu darf abends bereits ab 18 Uhr nicht mehr von Norden auf die Piste 14 gelandet werden, morgens gilt die Sperrzeit werktags von 6 bis 6 Uhr 30 und an Wochenenden zwischen 6 und 9 Uhr. Nun hat das Bazl sechs Varianten vorgelegt, mit denen der Staatsvertrag umgesetzt werden könnte. Bazl-Sprecher Urs Haldimann sagt: «Wir wollen die betroffenen Kantone mit diesen Vorschlägen konfrontieren. Darum haben wir auch die Stärken und die Schwächen der einzelnen Varianten aufgeführt.» Die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Schwyz, die Flughafen Zürich AG sowie die Flugsicherung Skyguide können sich bis 15. November zum Bericht äussern.

Drei entscheidende Kriterien

Laut Bazl ermöglicht der Bericht eine «fundierte Diskussion». Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Varianten seien Sicherheit, Kapazität und Lärmschutz. Weil Änderungen bei den Anflügen sich auch auf das Abflugregime auswirken, wird auch dieses in die Abklärungen einbezogen.

Die Variante 1 im Bericht setzt ganz auf das Ostkonzept. Gelandet wird demnach sowohl in den Sperrzeiten am Morgen wie auch am Abend von Osten her auf die Piste 28, die Starts verlaufen auf der Piste 32 Richtung Norden. Aus betrieblicher Sicht schneidet dieses Konzept gemäss Bazl am besten ab, da der Flughafen so mit nur zwei Hauptkonzepten arbeiten könnte. Der Nachteil: Diese Variante würde zu einer einseitigen Belastung des Ostens führen. Das Bazl schreibt, dass dort die Zahl der Betroffenen eher klein sei, doch sei zu berücksichtigen, dass dieses Gebiet vor Einführung der deutschen Sperrzeiten kaum Fluglärm zu ertragen hatte.

Variante 2 bringt satelliten-gestützte gekrümmte Nordanflüge ins Spiel. Diese sollen dabei während der morgendlichen Sperrzeiten zum Einsatz kommen, gestartet wird nach Westen und Süden. Noch unklar ist laut Bazl, ob die gekrümmten Anflüge (CNA-Konzept) bis im Jahr 2020 die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Kapazität erfüllen. Am Abend sieht diese Variante das Ostkonzept vor (wie Variante 1).

Prinzip Rotation

Die Variante 3 geht davon aus, dass der CNA während der längeren morgendlichen Sperrzeiten am Wochenende (6 bis 9 Uhr) durch den Südanflug ersetzt werden muss. Variante 4 würde auch an Wochenenden von 6 bis 6 Uhr 30 auf gekrümmte Anflüge setzen und erst ab 6 Uhr 30 bis 9 Uhr auf Südanflüge umstellen.

Ein anderes Prinzip sieht die Variante 5 vor, die Variante «Rotation». Am Morgen ist sie gleich wie die Variante 4, also eine Kombination aus gekrümmten Nordanflug und Südanflug. Das Südkonzept soll hier aber auch am Abend von 18 bis 19 Uhr zur Anwendung kommen. Erst nach 19 Uhr wird auf das Ostkonzept umgestellt. Das würde den Osten entlasten, führt aber laut Bazl aufgrund der häufigen Konzeptwechsel zu einer erheblichen Erhöhung der Komplexität. Ausserdem bedeute ein vermehrter Einsatz des Südkonzepts immer auch eine Mehrbelastung eines dicht besiedelten Gebiets.

Variante 6 schliesslich deckt die Möglichkeit ab, dass die CNA-Anflüge bezüglich Leistungsfähigkeit und Sicherheit nicht den Anforderungen entsprechen. Am Morgen wird in dieser Variante auf das Südkonzept gesetzt, am Abend auf das Ostkonzept.

Protest aus dem Osten

Klar geht aus dem Bazl-Konzept hervor, dass der Bund die Ostausrichtung forcieren will. Der Bericht relativiert die Aussagen von Bundesrätin Doris Leuthard, dass ein fairer Lastenausgleich gefunden werden soll. Wer sich davon eine Verteilung versprach, muss die Erwartungen wohl zurückschrauben. Das Bazl schreibt: «Beim Ostkonzept sind am wenigsten Personen über dem Immissionsgrenzwert betroffen, und es ist vergleichsweise wenig komplex.»

Aus dem Osten erfolgte denn auch schon eine geharnischte Reaktion. Der Verein Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO)schreibt: «Wenn das Uvek meint, es müsse nach dem Vorbild der Nagra die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen stellen, dann irrt es.» Das BFO kündigt an, juristische Schritte zu prüfen und sich damit sein Mitwirkungsrecht zu sichern.

Mögliche Variante im SIL festlegen

Die Betriebsvarianten, die eine Umsetzung des Staatsvertrages ermöglichen, müssen im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt und im entsprechenden Objektblatt festgeschrieben werden. Mit dem SIL definiert der Bund den raumplanerischen Rahmen für die Entwicklung des Flughafens.

Nach Abschluss der Konsultation wird das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) entscheiden, welche Optionen in das SIL-Objektblatt aufgenommen werden. Dazu müssen laut Bazl auch noch Lärmberechnungen durchgeführt werden.

Voraussichtlich in der ersten Hälfte 2013 könnten sich die betroffenen Kreise dann nochmals äussern. Das SIL-Objektblatt will der Bundesrat laut Bazl bis Ende 2013 genehmigen.

Staatsvertrag noch in der Vernehmlassung

Unabhängig von diesem Verfahren will der Bundesrat Ende des laufenden Jahres den eidgenössischen Räten die Botschaft zum Staatsvertrag mit Deutschland vorlegen. Die Vernehmlassung dazu dauert noch bis zum 25. Oktober. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren.

Nicht explizit erwähnt sind im Staatsvertrag Pistenverlängerungen. Laut Bazl ist man aber bei den Verhandlungen davon ausgegangen, dass die Umsetzung des Vertrags einen Ausbau des Pistensystems verlangt; deshalb sei auch die lange Übergangsfrist bis 2020 vereinbart worden. Das letzte Wort wird der Kanton Zürich haben. Bazl-Sprecher Urs Haldimann sagt, der Bund habe keine Handhabe, eine Zürcher Ablehnung nicht zu respektieren: «Die Zürcher müssen entscheiden, was für einen Flughafen sie wollen.» Klar sei aber, dass ohne Pistenverlängerungen der Flughafen nicht so weiter betrieben werden wie heute. Haldimann sagt: «Es müssten Flüge gestrichen werden.»

NZZ, 09.10.2012




SIL-Prozess: Anpassung des Objektblatt-Entwurfs aufgrund des Staatsvertrags mit Deutschland (PDF, 139 MB)




siehe auch:
Konsultation zur Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland (BAZL)
Gekröpfter Nordanflug ist keine Option mehr (NZZ)