Geht es um Pistenverlängerungen und das Betriebsreglement des Flughafens, hat der Kanton Zürich ein Vetorecht. Eine «Teilrevision» des Luftfahrtgesetzes, die dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) vorschwebt, soll künftig dem Bund bei der Erteilung der Flughafenkonzession faktisch alle Kompetenzen übertragen. Damit auch «wie das Pistensystem zu gestalten ist und wie die grundsätzlichen An- und Abflugrichtungen liegen». Das schreibt «Der Landbote» in seiner jüngsten Ausgabe (Artikel online nicht verfügbar).
Diese Änderungen hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) bereits im Januar an einem Anlass den Flughafenkantonen, Skyguide, Meteo Schweiz und Vertretern des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vorgestellt. Nicht auf der Gästeliste seien hingegen die Schutzverbände der Anwohner sowie die Bundesämter für Raumplanung und Umwelt gewesen. Laut Einladung hatte die Veranstaltung den Zweck «erste Eindrücke zu vermitteln und Verständnisfragen zu klären.» Im Anschluss hätten die Teilnehmer die Gelegenheit gehabt, zu den Bazl-Vorschlägen Stellung zu nehmen. Diese Reaktionen sind nicht öffentlich.
Politiker versprechen Widerstand
Bazl-Sprecher Daniel Göring spricht gegenüber dem «Landboten» bezüglich der geplanten Teilrevision von «keinen fixfertig ausgearbeiteten Gesetzesartikeln» sondern «ersten Ideen». Der Bundesrat will das revidierte Luftfahrtgesetz nächstes Jahr in die Vernehmlassung geben.
Das Vorhaben des Bundes stösst bei den Zürcher Nationalräten auf wenig Gegenliebe. Gegenüber dem Winterthurer Blatt versprechen Thomas Hardegger (SP) und Alfred Heer (SVP) sich gegen den Kompetenzentzug zur Wehr zu setzen.