Während der Flughafen Kloten zu bestimmten Zeiten im Minutentakt über deutsches Gebiet angeflogen wird, sorgt eine zweiseitige Änderung der Deutschen Rechtsverordnung (DVO) durch Verkehrsminister Peter Ramsauer für Irritationen am Hochrhein. Wie erst jetzt bekannt wurde, erfolgte die Festschreibung von Anflugregeln für Kloten bereits im September .Zwar möchte Landrat Tilman Bollacher die Sitzung des Fluglärmbeirats am 26. Januar abwarten, um sich abschließend über mögliche Auswirkungen zu äußern. Dennoch machte er auf Anfrage unserer Zeitung klar, dass die Bundesrepublik „den Schutz ihrer Bevölkerung wahrnehmen muss". Und: „Wir brauchen eine Reduzierung der Flugbewegungen über deutschem Gebiet und erwarten von Minister Ramsauer, dass er die DVO anpasst, wenn es nicht zu einer gemeinsamen Lösung mit der Schweiz kommt." Bei der jetzt bekannt gewordenen Änderung neige er dazu, so Bollacher weiter, „dass es sich um eine flugtechnische Anpassung handelt", sich die politische Haltung aber nicht geändert habe. Aber: „Ich bin mir nicht sicher." Ihre Kritik an der Änderung verbindet die Lauchringer SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter mit einer deutlichen Kritik an der Bundesregierung. Bis heute wisse man nicht, ob zwischen der Schweizer Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer Eckpunkte für eine Lösung im Fluglärmstreit vereinbart worden seien. Im Gegenteil: „Jeder stochert im Nebel herum, aber es passiert nichts." Vor sechs Jahren habe der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder schriftlich 60 000 Überflüge versprochen (aktuell: rund 100 000) – „aber bis jetzt ist nichts gegangen". Und dass nun die Verordnung geändert worden sei, „dafür sehe ich keinen Anlass, das muss uns Minister Ramsauer erklären".
Eine Erklärung hat der Waldshut-Tiengener CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger parat. Die Änderung habe das Ministerium an das Bundesamt für Flugsicherung delegiert –„ein ganz normaler Vorgang". Inhaltlich handele es sich um eine „Arbeitserleichterung für Fluglotsen und Piloten", so Dörflinger. Deshalb gebe es zunächst auch keinen Anlass zur Sorge. Gleichwohl respektiere er die Haltung der Bürgerinitiative gegen Fluglärm. Und: „Es gib einen Grund zur Wachsamkeit, aber keinen Grund zur Aufregung." Grundsätzlich glaubt Dörflinger nur schwer an eine Einigung mit den Eidgenossen. Dazu wäre eine große Bewegung auf Schweizer Seite notwendig. Diese würde jedoch an ein Wunder grenzen.
Nicht von Wundern, sondern von einer konkreten Mehrbelastung der Hochrhein-Region sprechen die Bürgerinitiativen in einer Pressemitteilung. Darin heißt es: „Der Bundesverkehrsminister ändert über Nacht das Reglement für Zürich-Flüge. Damit kann der Schweizer Flughafen jetzt auf Kosten Südbadens expandieren." Für den BI-Vorsitzenden Rolf Weckesser sei damit die „Glaubwürdigkeit der Verantwortlichen" verloren. Denn jetzt seien erstmals Flugverfahren festgelegt worden, die nach Ansicht der BI zu einer erheblichen Zunahme des Luftverkehrs über südbadischen Landkreisen führen würden.