Der Regierungsrat hat den Bericht zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) 2010 verabschiedet. Dieser vergleicht die Jahre 2009 und 2010. Die Anzahl der tagsüber vom Fluglärm stark belästigten Personen nahm um rund fünf Prozent zu, diejenige der nachts im Schlaf stark gestörten Personen gar um 15 Prozent. Rund 95 Prozent aller betroffenen Personen leben im Kanton Zürich. 0,2 Prozent wohnen in Süddeutschland.
Der vom Regierungsrat bei 47\'000 stark belästigten Personen festgelegte ZFI-Richtwert ist im Jahr 2010 um etwa 4\'000 Personen überschritten worden. Neu sind 50\'800 Personen vom Fluglärm stark betroffen.
Zunahme wegen Wirtschaftsaufschwung
Laut Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker verursachte vor allem der konjunkturelle Aufschwung und der damit verbundene Anstieg der Flugbewegungen den höheren Monitoringwert. Aber auch der Zuwachs der Bevölkerung sowie die Lage und Belegung der Flugrouten hatten einen Einfluss. So führte zum Beispiel die Zunahme der Starts ab Piste 16, sowohl tags als auch nachts, zu einer Zunahme der von Fluglärm stark belästigten Personen im südlichen Einzugsgebiet des Flughafens.
Im langfristigen Vergleich (2000 bis 2010) sei der Monitoringwert aber um 15 Prozent gesunken, denn im Jahr 2000 hätte er 59\'600 Personen umfasst. Dabei hat das Bevölkerungswachstum seither einen Anstieg des ZFI um rund elf Prozent bewirkt. Dank der günstigen Entwicklung im Flugbetrieb (-26 Prozent) konnte die Bevölkerungszunahme kompensiert werden.
Besserung durch neue Flugzeuge
Die bereits beschlossene Erneuerung der Kurzstreckenflotte der Swiss, das heisst der Ersatz der Jumbolinos mit Flugzeugen der «CSeries» von Bombardier ab 2014, wird eine deutliche Verminderung der Lärmbelästigung bringen.
Laut Regierungsrat wird die Bevölkerungsentwicklung in der Flughafenregion weiterhin zur Erhöhung des ZFI beitragen, auch wenn das Bevölkerungswachstum im vergangenen Jahr tendenziell geringer ausgefallen ist.
Acht Millionen Franken für bessere Wohnqualität
Die gemeinsam mit dem ZFI-Bericht vorgestellte Revision der ZFI-Verordnung umfasst Fördermassnahmen im Bereich der Wohnqualität in der Flughafenregion innerhalb der Abgrenzungslinie. Diese umfasst das Gebiet mit bestehender oder gemäss Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) möglicher zukünftiger Fluglärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert.
Die Verordnung sieht vor, dass raumplanerische Massnahmen auf regionaler und kommunaler Ebene, die durch den Betrieb des Flughafens bedingt sind, finanziell gefördert werden. Gefördert werden sollen auch die Beratung von Hauseigentümern, die ihre Wohnimmobilien erneuern oder ersetzen wollen, sowie Zusatzinvestitionen für einen hochwertigen Schallschutz in umfassend erneuerten oder ersetzten Wohnbauten.
Die Staatsbeiträge werden aus dem Flughafenfonds finanziert. Dieser wird nicht mit Steuergeldern gespeist. Für die Aufgaben im Rahmen der Wohnqualität stehen gemäss aktueller Planung jährlich rund acht Millionen Franken aus dem Fonds zur Verfügung.