Will der Flughafen Pisten ausbauen, muss gemäss gültigem Gesetz das Volk darüber abstimmen. Auch bei einem Nein zur Behördeninitiative und zum Gegenvorschlag wird keine Piste verändert, ohne dass eine Volksabstimmung stattfindet. Aber nur ein Nein zur Initiative ermöglicht, dass künftig Zehntausende von Menschen von Fluglärm entlastet werden.
Initiative und Gegenvorschlag scheinen auf den ersten Blick ähnlich zu sein. Die Auswirkungen für die Bevölkerung sind jedoch sehr unterschiedlich. Die Behördeninitiative zielt darauf ab, den Fluglärm zulasten einer Region zu verlagern. Der Gegenvorschlag unterstützt hingegen die Interessen der Menschen aller Himmelsrichtungen. Ein Ja zur Behördeninitiative hat keine Auswirkungen auf die Kapazität des Flughafens Zürich und führt dennoch zu einer Mehrbelastung der Bevölkerung.
Südanflüge würden zementiert
Die Behördeninitiative will die Verlängerung von Pisten um wenige hundert Meter verhindern, um so die Ost-West-Achse für landende Flugzeuge unattraktiv zu halten. Dies führt unweigerlich zu einer Verlagerung des Flugverkehrs auf die Nord-Süd-Achse und bewirkt eine massive Zunahme des Fluglärms über den Städten Zürich, Dübendorf, Uster und den Agglomerations- gemeinden im Süden des Kantons.
Eine Annahme der Behördeninitiative zementiert die Südlandungen und fördert die Einführung von zusätzlichen Starts über den ganzen südlichen Teil des Kantons Zürich. Davon betroffen sind alle Regionen, von Uster über den Pfannenstiel, beide Seeufer bis nach Affoltern am Albis. Der Gegenvorschlag hingegen berücksichtigt die Interessen der Bevölkerung aller Himmelsrichtungen und verlangt zusätzlich ein Verbot für neue Flugrouten. Ein Pistenausbau muss schon heute vom Volk bewilligt werden, und bis zur Verwirklichung vergehen Jahre. Ein Verbot von neuen Flugrouten könnte sofort umgesetzt werden.
Belastung verursacht Kosten
Das Hauptargument der Initianten für den Pistenausbaustopp ist, dass bei einer Ablehnung der Initiative 2,4 Milliarden Franken verschleudert werden. Was die Initianten jedoch verschweigen: Eine Annahme der Initiative bewirkt Folgekosten von 3,6 Milliarden Franken. Der Gegenvorschlag ist die kostengünstigste Variante, sie benötigt 1,4 Milliarden Franken. Sind mehr Menschen starkem Fluglärm ausgesetzt, sind auch die Kosten für Schallschutzmassnahmen grösser. Nur eine Ablehnung der Behörden-initiative schafft die Grundlage, dass künftig rund um den Flughafen Zürich so geflogen werden kann, dass möglichst wenig Menschen mit Fluglärm belastet werden. Eine Annahme der Behördeninitiative führt nämlich dazu, dass über 29 000 Menschen mit Lärm, der über dem Immissionsgrenzwert liegt, belastet werden. Bei einer Ablehnung sind es rund dreimal weniger.
Für uns als Initianten des Gegenvorschlages stehen am 27. November die heute und künftig von Fluglärm betroffenen Menschen im Vordergrund. Ein Ja zum Gegenvorschlag stellt sicher, dass am wenigsten Menschen starkem Fluglärm ausgesetzt sind.
Wird die Behördeninitiative abgelehnt, verlangen wir, dass im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat voraussichtlich nächstes Jahr verabschiedet, auf Südstarts geradeaus verzichtet wird.
NZZ, 17.11.2011, Seite 20