Gefördert werden Raumplanungsmassnahmen der Gemeinden und der regionalen Planungsgruppen, wie etwa die Ausarbeitung von Gestaltungsplänen. Vorgesehen sind auch die Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnbauten sowie Staatsbeiträge für zusätzliche Investitionen in den Schallschutz, wie die Volkswirtschaftsdirektion am Freitag mitteilte.
Dazu gehören vor allem entsprechende Fenster sowie Komfortlüftungen mit Zu- und Abluft und Wärmerückgewinnung. Gleichzeitig wird damit auch die Energieeffizienz verbessert. Gefördert werden Projekte zur Erneuerung und zum Ersatz bestehender Wohnbauten. Finanziert werden die Staatsbeiträge aus dem Flughafenfonds. Die Vollzugsvorschriften für die Förderung der Wohnqualität hat die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion nun in die Vernehmlassung geschickt.
Die Eckwerte für die Förderung der Wohnqualität hat der Regierungsrat im Rahmen des Massnahmenkonzepts zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) festgelegt. Nun sollen die notwendigen Vollzugsvorschriften in die Verordnung eingefügt werden. Die betroffenen Gemeinden haben bis Ende August Zeit, dazu Stellung zu nehmen.