Ziel des Richtplans ist es, die gute internationale Erreichbarkeit der Schweiz und des Metropolitanraums Zürich durch den Luft- und den Bahnverkehr zu gewährleisten, wie es in der Mitteilung heisst. Die Siedlungsentwicklung soll auf Räume ausgerichtet werden, die gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind.
Zudem will man eine Grundlage schaffen, um die Bevölkerung bestmöglich vor schädlichen und lästigen Lärmeinwirkungen zu schützen. Die Revision des Teilkapitels geschehe in Abstimmung mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) des Bundes, schreibt der Regierungsrat.
Kernstück der Teilrevision bildet die sogenannte Abgrenzungslinie. Diese bezeichnet das Gebiet, das erheblich vom Fluglärm betroffen ist. Wo die Abgrenzungslinie verläuft, wird im kantonalen Richtplan sowie im SIL langfristig festgelegt. Dabei regelt der Richtplan die Siedlungsentwicklung rund um den Flughafen, während das SIL-Objektblatt "Flughafen Zürich" mit der Abgrenzungslinie Vorgaben für die künftige Flughafenentwicklung verbindet.
Zahlreiche Anträge zum SIL
Die öffentliche Auflage für das Richtplankapitel und das SIL-Objektblatt erfolgte von Ende August bis Ende Oktober letzten Jahres. Die meisten der dabei gestellten rund 7600 Anträge gleichen sich, weil sie aus vorgedruckten Mustereinwendungen hervorgegangen sind, wie der Regierungsrat feststellt. Diese waren von Interessengruppierungen zur Verfügung gestellt worden.
Da zahlreiche Anträge den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) betreffen, wurden sie zur Behandlung an den Bund weitergeleitet. Gemäss Mitteilung haben sich zum Richtplan 23 Flughafengemeinden, 50 weitere Zürcher Gemeinden, alle Nachbarkantone und der Bund geäussert. Dazu kommen 12 Planungsregionen, 32 Verbände, 3 Unternehmen sowie 4624 Privatpersonen.
Verschiedene Antragsteller hatten den Kanton aufgefordert, beim Bund auf die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene hinzuwirken, um die vorgesehene Raumentwicklung in der Flughafenregion umzusetzen. Diese Anliegen habe man Bundesrätin Doris Leuthard im Februar 2011 an einer Aussprache vorgetragen. Bis Ende 2011 sollen nun die Zielkonflikte zwischen Raumordnungspolitik und umweltrechtlichen Vorschriften geklärt werden.
Die Teilrevision des Richtplans sei mit den laufenden Arbeiten zur Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans abgestimmt worden, heisst es in der Mitteilung weiter. Während die Gesamtüberprüfung voraussichtlich erst Anfang 2012 in den Kantonsrat kommt, werde sich das Parlament mit dem Kapitel "Flughafen Zürich" noch im laufenden Jahr zu befassen haben.
Danach muss die Teilrevision noch vom Bundesrat genehmigt werden. Der Bundesratsbeschluss ist für 2012 vorgesehen und soll gleichzeitig mit der Verabschiedung des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich erfolgen.