In Landschaften, die zur Erholung der Menschen besonders geeignet sind, soll es künftig weniger Fluglärm geben. Das BAZL hat darum vier Landschaftsruhezonen bestimmt, in denen diese Vorgaben gelten sollen.
Um den Erholungscharakter dieser Regionen zu bewahren, sollen die Piloten motorisierter Luftfahrzeuge die Gebiete nach Möglichkeit meiden oder sie mindestens auf direktem Weg und in möglichst grosser Höhe überfliegen. Diese Regelungen sollen auf der Luftfahrtkarte angebracht werden.
Die Reaktionen sind geteilt: Während Aviatikkreise jubeln, kritisiert Mountain Wilderness den Vorschlag des BAZL. Die Gebiete seien sehr klein und zu marginal, bemängelt die Alpenschutzorganisation. Keine einzige stadtnahe Region wurde für die Naherholung berücksichtigt, heisst es in einer Mitteilung. Dass das BAZL nur Empfehlungen statt verbindlicher Regelungen in Betracht ziehe, sei ein weiteres Eingeständnis an Seinesgleichen.
Mountain Wilderness fordert, dass das BAZL mit den Ruhezonen einen längst und dringend fälligen gesellschaftlichen Beitrag leistet und grossflächige Gebiete bestimmt, wo die Menschen sichere Ruhe und somit einen Ausgleich und Erholung zum Alltag finden. Das Ziel der Landschaftsruhezonen, nämlich auf das Bedürfnis der Bevölkerung nach Ruhe und Erholung zu reagieren oder einen Ausgleich zur touristischen Fliegerei zu schaffen, sei weit verfehlt worden, heisst es weiter.
siehe auch:
Weniger Fluglärm in Landschaftsruhezonen (BAZL)