Im Stadtzentrum von Kloten dürfen keine neuen Wohnungen gebaut werden. Die Stadt wollte mit der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) eine bauliche Verdichtung ermöglichen. Das Verwaltungsgericht hat nun gegen die Stadt und für die Flughafen Zürich AG entschieden.
(sda) Es sei noch offen, ob die Stadt den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen werde. Der Stadtrat werde nach den Sommerferien über das weitere Vorgehen entscheiden, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Kloten vom Dienstag.
Der Flughafen hatte gegen die vom Klotener Gemeinderat 2007 festgelegte revidierte BZO rekurriert. Er befürchtete, dass innerhalb von fluglärmbelasteten Gebieten erheblich mehr Wohnungen entstehen könnten. Er will verhindern, dass die Wohnbevölkerung in diesem Gebiet zunimmt und damit der Zürcher Fluglärm Index (ZFI) selbst bei gleichbleibendem Lärm überschritten wird.
Für Kloten ist die BZO-Revision laut Mitteilung «von ausserordentlicher Wichtigkeit». Sie sei nötig, um eine wesentliche innere Verdichtung von zentrumsnahen Gebieten zu ermöglichen. So könne neuer Wohnraum geschaffen werden, ohne dass neue Gebiete eingezont werden müssten.
Die Baurekurskommission hatte den Rekurs der Flughafen Zürich AG teilweise bestätigt. Sowohl der Stadtrat Kloten wie auch der Flughafen zogen das Urteil weiter ans kantonale Verwaltungsgericht. Dieses hat gemäss Mitteilung der Stadt Kloten «das strenge Urteil der Baurekurskommission» mit wenigen Änderungen geschützt.
Damit würden die Kernanliegen der BZO-Revision ausgeschaltet und wesentliche Bauvorhaben im Stadtzentrum dadurch behindert, dass zwar Büro- aber kein Wohnraum geschaffen werden könne, schreibt die Stadt. Dies wirke dem strategischen Ziel des Stadtrates, ein belebtes Zentrum zu erhalten, entgegen.